A n m a h n u n g einer Positionierung zu neuen BBI-Lärmpegel-Erkenntnissen


Dieser Text ist automatisch aus einer Schreibmaschinenvorlage erstellt, Formatierungen u.ä. sind dabei evtl. verloren gegangen, deshalb ist der Text auch als Bilddatei verfügbar. Die Bilder sind verkleinert und können mit der rechten Maustaste mit dem Befehl "Grafik anzeigen" größer dargestellt werden

D r. Gü n t e r B r i e s e

Prom. als Externer mit Untersuchungen zur
Systematisierbarkeit von Entwurfsprozessen

Stubenrauchstr.71, 15732 Eichwalde

Gemeinde Eichwalde

Herrn Bürgermeister Bernd Speer

15732 E i c h w a l d e

Eichwalde, am 6.Juni 2011

A r b e i t der Fluglärmkommission (FLK),

meine Schreiben zur Unterstützung der neuen FLK-Flugrouten-Beurteilung;

A n m a h n u n g einer Positionierung zu neuen BBI-Lärmpegel-Erkenntnissen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, .

am 10. Juni ist seitens der WIE-Fraktion eine öffentliche Veranstaltung in der Alten Feuerwache geplant, anläßlich welcher zur FLK- und gemeindlichen Arbeit i.Vbdg. mit dem -BBI-Projekt berichtet werden soll und zu welcher auch der Landtagsabgeordnete Christoph Schulze erwartet wird.

Da die mir in Ihren Auftrag zugesandten Schreiben als Antwort auf meine Zusendungen zwar stilistisch verbindlich, aber sachbezogen ohne Aussage bezüglich des Erkennens ihrer Positionierung zu den aufgeworfenen Fragen waren und eine solche Positionierung Ihrerseits auch anläßlich des letzten Bürgermeister-Stammtisches wie auch anläßlich Ihrer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Senioren-Beirat nicht erkennbar war, wird nicht nur meinerseits eine Klärung im Rahmen der Veranstaltung am 10.Juni 2011 erwartet.

Diesbezügliche G r u n d s a t z f r a g e n sind m.E.:

- Welche Schlußfolgerungen ziehen Sie aus dem fdc-Themenpapier Nr.60 bezüglich der Angabe von die PFB-Schallschutzzonen-Grenzen weit überschreitender. Tagschutzzone wie Nachtschutzzone ?

- Welche Schlußfolgerungen ziehen Sie aus der Übereinstimmung meiner Berechnungsergebnisse nach physikalischen Gesetzen mit denen der fdc Airport Consulting D. Faulenbach da Costa im Themenpapier Nr.60, berechnet nach seit 2007 geltenden neuen Rechtsvorschriften?

- Welche Schlußfolgerungen ziehen Sie aus meinen Berechnungsergebnissen vom 11.01.2011 bzw. 22.05.2011 zu erwartbaren weit höheren Dauerlärmpegeln, als jene gem. PFB allgemein und konkret zu tageszeitbezogenen bzw. rush-hour-bezogenen Dauerlärmpegeln als denen gem. PFB?

- Halten Sie diese Dauerlärmpegel bezüglich der Ihnen übergebenen Unterlage zu erwartbaren medizinischen Folgen, d.h, z.B, das Ansteigen des Schlaganfallrisikos für Frauen auf das 3,5-fache des Wertes bei 50 dB(A) für noch vertretbar i.S. einer Genehmigungsfähigkeit des Standortes Schönefeld?
- Halten Sie die Täuschung der Öffentlichkeit nicht nur bezüglich des ICAO-gemäß vorgeschriebenen Flugrouten-Abwinklens (vgl. dazu auch heutige MAZ-Meldungen ), sondern auch bezüglich der weit über PFB-Werte hinausgehenden Dauerlärmpegel selbst bei Flugrouten gem. PFB
Dauerlärmpegel für Vertretbar:

Haben Sie diese Täuschungen bereits in die PFB-Restitutionsklage eingebracht bzw. bis wann beabsichtigen Sie dies zu tun?

- Haben Sie aus den vorgen. Fakten bezüglich der Realisierung der neuen Arbeitsrichtung der FLK i.S. stärkerer Berücksichtigung hoher Lärmpegel die Schlußfolgerung gezogen, daß ohne Vorlage schriftlicher- Vorlagen hierzu (Euerseits schon am BERLINER-KURIER-MOBIL vor dem Rathaus angeprangert; und gründliche P r ü f u n g dieser UnterIagen die Arbeit der FLK w e d e r aus fachlicher n o c h aus juristischer Sicht als abgeschlossen betrachtet werden kann

- Haben Sie demzufolge am 6.Juni 2011 einen Antrag zur Verlängerung der Arbeit der ? FLK eingebracht bzw. bei anderweitiger Einbringung unterstützt?

Wie ist diesbezüglich der aktuelle Stand?

- Halten Sie einen Standort mit derart hohen Dauerlärmpegeln über dichtbesiedeltem Gebiet ges. internationalen Vorschriften (ICAO, WHO) und nationalen Vorschriften (LuftVO, 220.DB zur LuftVO sowie FluglG usw.) auch weiterhin noch für genehmigungsfähig oder haben Sie sich inzwischen dem diesbezüglich aktuell geänderten Standpunkt Ihres Amtsvorgängers Dr.Schulz angeschlossen, welcher nun, wie seitens des BVBB und meinerseits gefordert, die Verlagerung der Flugfelder nach Sperenberg fordert?

- Werden Sie sich in Anerkennung der wirtschaftlichen Möglichkeiten bezüglich privater Finanzierung, Wirtschaftlichkeit und Konkurrenzlosigkeit in Deutschland als "Internationales Luftverkehrs-Drehkreuz" den Forderungen vieler Ihrer Mitbürger sowie des BVBB bezüglich eines Ausbaues von Sperenberg anschließen, dies fordern?

Der heutige MAZ Beitrag von Marcel Hoffmann "Außer Spesen nichts gewesen" zu Ergebnissen der FLKArbeit (S.15) sowie die Beiträge "Volksinitiative gegen Nachtflüge" (S.1), "Fluglärmgegner schlafen nicht - neuer Täuschungsvorwurf gegen Landesregierung" (S.4) und "Fliegende Hexe will Ruhe am Himmel haben. Protestzug gegen Nachtflüge mit Puccini Arie. Bündnis für den Südosten gegründet." (S.13) bestärken mich in meiner Auffassung, daß objektive Maßstäbe bisher noch in völlig unzureichendem Maße in die Diskussion und die Abwägungen der Fluglärmkommission Eingang fanden.

Wenn gem. KV,-Beitrag auf S.4 das Brandenburger Ministerium die DFS aufforderte, "auf Bedarf" vor Gericht darzustellen, daß die Routenplanung gem. PFB "da« Stand der Technik" entspräche, dann heißt dies nichts andres, als daß dem "Stand der Technik" vor Gericht als einzuhaltende Planungsbedingung

besondres Gewicht beizumessen ist und daß die DFS wider beßres Wissen bekunden soll, daß international anerkannte ICAO-Richtlinien nicht als "Stand der Technik" gelten unvorstellbar! Aber wen soll das noch groß wundern? Wenn ein Standort im ROV 1994 als der aller ungeeigneste erkannt wurde, kann er ja nur durch Täuschung von Gerichten und Betroffenen als tragbar dargestellt werden!

Ich hoffe deshalb sehr - und dies gleichermaßen für uns alle -, daß Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Ihnen übergebenen Berechnungsergebnisse zu erwartbaren Dauerlärmpegeln in die FLK-Arbeit einbrachten, obwohl mir dazu bisher noch keine Nachricht zuging.

Meine aktuelle Ausarbeitung, Ihnen ergebnisbetreffend bereits übermittelt, wurde wegen vorher nicht bekanntgewesener aber m.E. wichtiger Veranstaltungen immer wieder unterbrochen, erscheint als geeignet, die weitere Flugrouten-Diskussion und -Bewertung durch Fakten zu objektivieren - der Widerstand wird weitergehen!

In Erwartung Ihrer diesbezüglichen öffentlichen Positionierung bzw. persönlicher Nachricht verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

- Dr.G.Briese -

A n l a g e n:

Gegenüberstellung der Dauerlärmpegel nach PFB für

Grenzen Tagschutzgebiet, Nachtschutzgebiet mit

errechneten realeren Dauerlärmpegeln sowie

errechnete Dauerlärmpegel für Betriebsbedingungen abweichend von jenen gem. PFB; B i 1 d 1, Bl.1 für Orte östlich des BBI, B i 1 d 1, B1.2 für Orte westlich des BBI Tab.2 und 3 zu Formelzeichen-lndizees

Beitrag "Ignorismus pur? ..." vom 07.06.2011 Arantis


Zur Startseite