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Gerechtigkeit schaffen !

Gerechtigkeit schaffen !

Was das Verfassungsgericht sagen wollte wurde eindeutig gesagt !

Auch wenn Politiker jetzt argumentieren "Das war kein Urteil sondern nur ein Beschluß..." oder "das Bundesverfassungsgericht hat das Kommunalabgabengesetz gar nicht aufgehoben..." ist der Sachverhalt eindeutig.

Wenn das Bundesverfassungsgericht einen Beschluß in einer sogenannten Kammer faßt, dann nur bei eindeutigen Sachverhalten. So wie hier die "unbegrenzte Verjährung" die im KAG eingebaut wurde eindeutig verfassungswidrig war.

Das Verfassungsgericht hebt das KAG nicht auf, sondern sagt mit seiner Entscheidung, daß jetzt das Recht wieder hergestellt werden muß.

Faktisch läuft es auf das gleiche hinaus die Erhebung der Altanschließerbeträge verstößt gegen geltendes Recht.

Den Rechtsfrieden wieder herzustellen ist aber Aufgabe der Verantwortlichen, nicht des Bundesverfassungsgerichtes.

Die Landesregierung ist hier eindeutig in der Pflicht, kann man doch sagen Trinkwasser ist ein Allgemeingut und für Dinge die der Allgemeinheit zu Gute kommen darf man auch Steuergelder in die Hand nehmen.

Regelmäßig wird behauptet es sei nicht genug da, das stimmt so nicht. Es wird geschätzt, daß zwischen 600 Millionen und 1,2 Milliarden EUR zurückzuzahlen wären.

Allein für den BER hatte man 2 x 800 Millionen einfach so locker... Und der Allgemeinheit erweist man mit einem defizitären Flughafen, der vielleicht nie eröffnet werden wird, weil er

mitten im Siedlungsgebiet in der "Feinstaubfalle" steckt keinen Dienst. Im Gegenteil der BER ist das größte Krebsgeschwür in Brandenburg - ein kleiner BER ist besser als ein großer BER und kein BER ist besser als ein BER !

Schreiben Sie ihrem Landtagsabgeordneten und fordern Sie Politik zum Wohle des Landes und seiner Bürger ein.

Deshalb: Keinen einzigen Euro mehr im Märkischen Sand versenken - sondern das verfassungswidrig kassierte Geld zurückzahlen !


Oliver Hein

Wurde Zeitungen als Leserbrief übermittelt, bisher nicht veröffentlicht

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