über eine erhaltene Nachricht vom Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverband vom 29. Januar 2011

Am Sonnabend wurde mir ein Brief gezeigt, der nur Unverständnis hervorbrachte... Von der Empfängerin werden darin über 900,- EUR gefordert.

Da dachte ich das kann nur ein Irrtum sein soviel Wasser kann man doch gar nicht verbraucht haben...

Nach dem genauen Lesen ergab sich aber, was hier soll bezahlt werden soll ist einfach unglaublich...

Bezahlen sollen Kunden, die vor dem 3. Oktober 1990 an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen wurden, das ist vor über 20 Jahren gewesen...

Da stellte sich mir gleich die Frage haben wurden die Anschlüsse früher verschenkt ? Und wenn ja ist es ja die Sache des Wasserwerkes Anschlüsse kostenlos zu stellen und sich das dann verbrauchsabhängig von den Nutzern über Wasserrechnung bezahlen zu lassen. Damit sollte alles bezahlt sein oder ?

Selbst wenn sich die Anlage noch nicht amortisiert hat, so hatte der Zweckverband doch schon Einnahmen aus den Wasserrechnungen der letzten 20 Jahre, wie kann es sein, das da was nicht bezahlt ist ? Wer hat diese Schlamperei zu verantworten ? Waren diese Anlagen nicht ohnehin von Allen bezahltes und erwirtschaftetes Volkseigentum ?

Da bekommt ein Zweckverband das Volkseigentum der DDR zur treuhänderischen Verwaltung im Sinne seiner Eigentümer (den angeschlossenen Verbrauchern ) und dann kommt so ein Unsinn dabei heraus ? Welche Behörde hatte da die Aufsichtspflicht ?

Ein juristischer Trick um sich das Bezahlte noch mal bezahlen lassen, ein seriöser Zweckverband tut so was nicht oder ?

Es wäre nur richtig diese Bescheide flächendeckend zurückzunehmen oder ?

Ich denke man sollte sich vielleicht nicht auf die Einsicht der Verantwortlichen verlassen, vielleicht sind es die selben die diese Situation herbeigeführt haben ?

Bis es soweit ist muß Widerspruch eingelegt werden, sei es nur als Signal, daß es so nicht geht !

Sind Sie Mieter legen Sie ihren Eigentümer den Widerspruch nahe, denn sonst kommen die Kosten höchstwahrscheinlich bei Ihnen an.

Sollten Sie einen Rechtsanwalt oder Juristen in der Bekanntschaft haben sprechen Sie über das Thema, selbst wenn diese Zahlungen juristisch möglich sind, sind diese moralisch doch sehr bedenklich und so wäre es nur gerecht, wenn ein Ansatzpunkt gefunden wird diese Praxis für illegal zu erklären.

Widersprechen Sie unbedingt, denn sonst erkennen Sie das Vorgehen stillschweigend an und wenn es höchstrichterlich gekippt wird haben Sie eventuell keine Möglichkeit ihr Geld zurückzubekommen.

Nehmen Sie jede Überweisung nur unter Vorbehalt der Rückforderung vor !

Wäre die Frage zu klären ist es juristisch legal eine verbrauchsunabhängige Pauschale zu erheben, ist es einem Zeckverband erlaubt Profit wie die Privatwirtschaft zu erwirtschaften , müssten diese Gewinne dann nicht wieder den Verbrauchern zu Gute kommen. Ist so ein Beschluss überhaupt ohne Bürgerbeteiligung rechtens ? Wie darf mit dem Eigentum der Bürger umgegangen werden ?

Zahlen Sie auf jeden Fall in Raten, es ist immer einfacher Geld nach einem Urteil nicht weiter zu überweisen, als es zurückzuzklagen.

Der in den Bescheiden als Grund aufgeführte Gleichbehandlungsgrundsatz will sich mir nicht erschließen, der Schutz des privaten Eigentums wird hier nicht gewährleistet oder ?

Wenn hier auf die wirtschaftliche Situation eines Zweckverbandes Rücksicht genommen werden soll, muss dann nicht auch auf die wirtschaftliche Situation der Zahlenden Rücksicht genommen werden ? Wäre es nicht fair zu den Bescheiden gleich eine Erklärung für Geringverdiener beizulegen, die eine sozialverträgliche Lösung anbietet ?

Es wird erwähnt, daß man Mangels Satzung erst jetzt aufgewacht ist, ist damit nicht geklärt, daß eine Verjährung eingetreten ist wegen Untätigkeit der Verantwortlichen ?

Es muß doch für den Bürger einen Schutz vor solchen "versteckten Altlasten geben" oder nicht ?

Prüfen Sie ob ihre Rechtsschutzversicherung Sie vielleicht unterstützt.

Ich vertstehe, daß man in Zeiten knapper Kassen erfinderisch wird, was ich hier gezeigt bekommen habe, geht einfach zu weit, wenn man diesen Auswüchsen nicht in den Anfängen entgegentritt weiß ich nicht womit wir uns noch "zu unserem Wohl" anfreunden sollen ?

Hätte ich diesen Bescheid nicht selbst in der Hand gehabt, hätte ich geglaubt man erzählt mir hier eine Geschichte für die Aprilausgabe einer Boulevardzeitschrift. Es war aber bitterer Ernst !

Für Meinungen und Hinweise für Betroffene bin ich Ihnen dankbar mailen sie bitte an:

Der erste Hinweis ist eingegangen. In der MAZ gab es ein Interview mit der Kreistagsabgeordneten Sabine Peter, die auf politischer Ebene dagegen angehen wird. Im Text findet sich der folgende Satz:" Weil das jahrzehntelang geltenden Normen radikal widerspricht und dem im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Grundsatz von Treu und Glauben Hohn spricht. Eine solche Kehrtwende rückwirkend für verbindlich zu erklären, ist nicht akzeptabel." Der komplette Text ist im Online-Archiv der MAZ nachzulesen

Davon gehe ich auch aus und hoffe, daß es in höheren Instanzen auch so gesehen wird und diese Aktion dann hoffentlich kassiert wird.

Franziska Mohr schreibt in Ihrem Artikel "Einfach verrückt" das mehr als die Hälfte der Bescheide beanstandet werden.

Auch hier Der komplette Text im Online-Archiv der MAZ zu finden unter: http://www.maerkischeallgemeine.de



hier kommt ein weiterer Ansatz warum daß ganze rechtlich nicht haltbar ist.

Auf den Seiten des VDGN bestätigt sich nun die Gefühlte Ungerechtigkeit. Dort wird aus dem Einigungsvertrag zitiert: Für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellt worden sind, kann nach diesem Gesetzbuch ein Erschließungsbeitrag nicht erhoben werden.

Wenn ein Jurist daraus ein passenden Text für den Widerspruch erarbeiten könnte wäre das sehr hilfreich.



Stand 7.2.2011

Auf den Seiten des MAWV wird die Frage wer ein Altanschliesser ist so beantwortet:

"Die Eigentümer, deren bebaute Grundstücke vor dem 3. Oktober 1990 an die leitungsgebundene öffentliche Trinkwasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung angeschlossen bzw. anschließbar waren, werden als Altanschließer bezeichnet."

Inzwischen sind auch Bescheide ergangen für Grundstücke die nicht bebaut waren, also prüfen Sie ihren Bescheid genau !


Auch wir die Frage nach der Verjährung gestellt, man sollte denken das ist verjährt ( ist es auch wie wir später sehen werden )

beantwortet wird das auf der Seite vom MAWV so: "Die Verjährungsfrist für Beiträge beträgt vier Jahre.
Jedoch ist das Entstehen dieser Frist an die erste wirksame (gerichtsfeste) Beitragssatzung gebunden.
Erst mit Einbeziehung der Flächen der Altanschließer in die Beitragskalkulation entsteht eine wirksame Satzung und es läuft die Verjährungsfrist von vier Jahren an.
Der Gesetzgeber hat als frühesten Verjährungszeitpunkt den 31. Dezember 2011 festgelegt.

Der Gesetzgeber belohnt hier also das seit 20 Jahren keine brauchbare Satzung vorliegt ?
Die Verjährung von 4 Jahren wird so auf über 20 Jahre ausgedehnt ?

Da sagt doch jeder wenn das Folge eines Gesetzes ist, was offensichtlich unserem Rechtsempfinden völlig entgegensteht, dann muß dieses Gesetz falsch sein.
Es wäre also angebracht, das Gesetz daß so einen Unfug begünstigt richtig zu stellen.

Die gute Nachricht ist das sagt nicht nur unser Menschenverstand.

Das sagt auch Prof. Dr. em. Udo Steiner, Richter am Bundesverfassungsgericht a.D. Er hat ein Rechtsgutachten hierzu erstellt

Die ELRO Verlagsgesellschaft mbH hat es veröffentlicht darin heißt es unter anderem :" Er ( Prof. Dr. em. Udo Steiner ) kommt darin zu dem Schluss, dass Beitragsnacherhebungen bis 2004 verjährt seien. Gleichzeitig stehe das im Grundgesetz verankerte Rückwirkungsverbot einer Neubegründung einmal verjährter Fristen entgegen.

Der vollständige Artikel ist hier zu lesen: http://www.elro-online.de

13.2.2011 Ein per Mail erhaltener Hinweis

Hier eine Ergänzung, die man meines Erachtens gut für uns rechtlich verwerten könnte:

Der Beitrag wird ja juristisch so begründet, dass man dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung trage, da ein Neuanschließer unter Hinweis darauf, dass man ja früher keine Beiträge zahlen musste Klage erhoben hatte und Recht bekam. Daher zieht auch der Einigungsvertag nicht, da der Gleichheitsgrundsatz im GG höherwertiger ist als der Einigungsvertrag.
Nun habe ich aber erfahren, dass nicht alle Wasserverbände den Beitrag erheben, so z.B. der Landesverband Nord-Ost.
Da wäre ja ein erneuter Hinweis auf den Gleichheitsgrundsatz diesmal zu unseren Gunsten hilfreich. Ich konnte diese Angabe bislang nicht verifizieren, aber das ließe sich ja noch nachholen.

Weiß jemand wie der Landesverband Nord-Ost damit umgeht ?

Ist dieser Ansatz juritisch verwertbar ?

Kennt jemand den Vorgang wie in Gussow eine Musterklage erzwungen wurde das wäre hilfreich ?

In NRW Nordrhein - Westfahlen soll das KAG in Teilen für nichtig erklärt worden sein hat jemand dazu eine Pressemitteilung oder sogar ein Urteil ?

Der geforderte Beitrag verstösst also zum einem gegen den Einigungsvertrag
und zum anderen gegen das Grundgesetz !
Es sollte also auf jeden Fall Widerspruch eingelegt werden.

Jede Zahlung ist nur unter Vorbehalt der Rückforderung zu leisten.

Ich denke auch jeder der irgendwo einen Dispo-Kredit zu bedienen hat, hat auch das Recht auf Ratenzahlung, da niemand verlangen kann daß man eine Rücklage zu bilden hat für Dinge die bis in die Kaiserzeit zurückreichen (In Eichwalde gibt es Grundstücke die seit 1913 angeschlossen sind ) Wenn Sie eine Zinsauskunft mit 0,5% erhalten haben dann ist hier 0,5% pro Monat gemeint also 6% im Jahr, es lohnt sich also wenn Sie einen Dispo haben diesen zu erst abzuzahlen weil Banken sind mit mehr als 10% effektiv noch unverschämter !
Hier ist ein möglicher Mustereinspruch gegen den sogenannten Wasserversorgungsbeitrag, es wird kein Anspruch auf juristische Vollkommenheit und Perfektion erhoben obgleich ich denke das alles wesentliche enthalten ist. Es ist jeweils der gleiche Text nur für verschiedene Textverarbeitungsprogramme. Die grünen Passagen müssen Sie durch ihre eigenen Angaben ergänzen bzw. austauschen. Bitte beachten Sie auch, daß hier regelmäßig neue Erkenntnisse gewonnen werden, warum der Bescheid rechtswidrig ist und nehmen Sie ggf. auch einen Nachtrag zum Einspruch vor !

Diese Textbausteine stellen Bürger zur freien Verwendung zur Verfügung es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Für eine Rechtsberatung suchen Sie bitte einen Anwalt ihres Vertrauens auf unter Umständen kommt ihre Rechtsschutzversicherung dafür auf.

für Browser: Möglicher Widerspruch aus Schulzendorf gegen_Wasserversorgungsbeitrag_MAWV

(übrige Vorlagen entfernt)

Beim Einstellen der ersten Muster ist mir ein Fehler unterlaufen, Der Nachtrag wurde dem Widerspruch vorangestellt. Die vorige Version entsprach nicht der ursprünglichen Version, die Dr. Briese zur Verfügung gestellt hatte.

Vielen Dank für die Aufwendige und detaillierte Ausarbeitung von Dr. Briese die diesen Entwurf erst ermöglicht hat.




Die Versammlung in Schulzendorf war ein voller Erfolg die MAZ spricht von ca. 700 Besuchern. Viele der Anwesenden wollen sich an einer Musterklage beteiligen. Das Ärgernis hierbei ist, daß der MAWV diese annehmen muss. Deshalb ist jetzt noch einmal Druck auf die Politiker nötig, damit diese ihren Einfluss auf den MAWV geltend machen.


Den vollständigen Artikel aus der MAz finden Sie hier: Artikel der MAZ
Ergänzung, der Artikel wurde leider entfernt

Genauso wichtig ist, daß jedem Bescheid widersprochen werden sollte. Wenn sie Mieter sind fordern Sie ihren Vermieter zum Widerspruch auf, wenn Sie in einer sogenannten "Kapitalanlage" wohnen wird dieser Beitrag wahrscheinlich auf Sie umgelegt. Auch die Gemeindevertretungen sollten ihre Bürgermeister und Amtsvorsteher zum Widerspruch auffordern, ja diesen verlangen, da das Geld in den Kommunen sonst wieder fehlt z.B. für Kitas Schulen Strassenbau und Kultur.

Hierbei gibt es aber ein Problem:

Bürgermeister, Verwaltungsangestellte Beamte und Mitarbeiter des MAWV sind dienstverpflichtet. Sie können ihre Meinung haben, sind aber verpflichtet diese für sich zu behalten.
Diese Menschen sind verpflichtet nach diesem falschen Vorgaben zu handeln, dieses unsinnige Gesetz mit allen Mitteln zu verteidigen so lange aus Potsdam nur die Anweisung kommt.
Wenn von der Landesregierung z.B. zum Thema BBI Standort kommt "Wir haben keine Fehler gemacht, das Planfeststellungsverfahren wird nicht in Frage gestellt" Dann ist das so für Verwaltungsangestellte.
Auch in Sachen KAG ist das so, deshalb werden Sie vom MAWV keinen Tip bekommen wie gegen diesen Bescheid erfolgreich vorzugehen ist, sondern immer nur zu hören bekommen "Wir müssen nach dem Gesetz handeln der Bescheid ist rechtens."

Dennoch gibt es eine Möglichkeit: Die Gemeindevertreter fordern ihren Bürgermeister auf im Sinne ihrer Bürger gegen den Zweckverband zu stimmen.
Heißt im Klartext wo immer Bescheide auftauchen sprechen Sie ihre Gemeindeverterter und berufenen Bürger an, die sind frei in ihrer Meinung und nicht zur "Hörigkeit" verpflichtet.

Fordern Sie Ihre Gemeindevertreter auch auf für die Zulässigkeit der Musterklage gegen den MAWV zu stimmen, damit die Zulässigkeit nicht gerichtlich erzwungen werden muß.