Offener Brief von Lutz Krause 13. März mit der Aufforderung Musterklagen zuzulassen
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MdSVV Mittenwalde MdK LDS Lutz Krause Krummensee,den 13.03.2011 Lindenstraße 15 15749 Mittenwalde Verbandsversammlung des MAWV Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Köpenicker Straße 25 15711 Königs Wusterhausen „offener Brief“ Altanschließer und Zulassung eines Musterverfahrens Sehr geehrte/r Frau/Herr Bürgermeisterin, Bürgermeister, und Mitglieder der Verbandsversammlung,
anderem mit dem Ansinnen von Altanschließern, ein Musterverfahren zur Bildung von Prozessgemeinschaften zu bestätigen um auf diesem Wege die Rechtmäßigkeit der Erhebung solcher Beiträge rechtlich prüfen zu lassen. 1989 sind die Menschen im Osten Deutschlands auf die Straße gegangen, um gegen die Willkürherrschaft und Bevormundung von oben aufzubegehren und für demokratische Regeln einzutreten. Heute, gut 20 Jahre danach, verstehen viele die Welt nicht mehr und wenden sich von dem Gedanken der Demokratie ab, da man den Eindruck bekommt, dass mit zweierlei Maß gemessen wird und immer nur das Recht der Regierenden gilt. Der Grundgedanke der Demokratie, einen mehrheitsfähigen Konsens zu schaffen, tritt immer mehr in den Hintergrund. Wir wollen anderen in der Welt zu Demokratie verhelfen und sind selbst nicht in der Lage, unsere Möglichkeiten auszuschöpfen bzw. zuzulassen dies zu tun. Der MAWV hat sich mit einer in der Presse veröffentlichten Resolution ganz klar gegen die Altanschließerreglung unserer Landesregierung ausgesprochen. Und nun macht er das genaue Gegenteil. Er verschickt Bescheide und bearbeitet Widersprüche in kürzester Zeit, ohne Not, er schafft Tatsachen, gegen die sich der Einzelne nur schwer wehren kann. Die Altanschließer fordern, alle rechtlichen Möglichkeiten unter demokratischen Bedingungen auszuschöpfen. Dazu braucht man Prozessgemeinschaften, die in anderen Bundesländern selbstverständlich sind. Wer von seinen Satzungen bzw. seinen Gesetzen überzeugt ist, sollte kein Problem damit haben, sie überprüfen zu lassen. Allerdings kann ein Einzelner das aus finanziellen und fachlichen Gründen nicht leisten. Der MAWV ist nicht in finanziellen Schwierigkeiten. Außerdem werden auf Grund der Mischkalkulation auch die Altanschließer über die Gebühren an der Refinanzierung und der Instandhaltung beteiligt. In den Gemeinden Zeuthen, Eichwalde und der Stadt Mittenwalde, sind die Bürgermeisterin und die Bürgermeister per Beschluss aufgefordert worden, sich in der Verbandsversammlung für die Zulassung eines Musterverfahrens einzusetzen. Falls Sie der Meinung sind, diese Forderung verstößt, wie zum Teil befürchtet, gegen geltendes Recht, dann sollten Sie klar beweisen, dass Sie in der Pflicht sind, eine solche Forderung abzulehnen. Wo ist geregelt, dass die Unterstützung einer Prozessgemeinschaft Ihrerseits gegen geltendes Recht verstößt? Dieses Ansinnen muss erst durch ein Gericht geprüft und entschieden werden, und dieses demokratische Recht sollte den Betroffenen eingeräumt werden. Deshalb kann ich Sie nur bitten zu überlegen, wie Sie hier entscheiden wollen, im Sinne demokratischer Regeln oder der unnötigen Einschränkung der Bürgerinnen und Bürger durch voraus eilenden Gehorsam!
Mit freundlichen Grüßen, gez. Lutz Krause
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