Zuarbeit zur Vorbereitung auf die Beratung der Fluglärmkommission betreffs realerer Angaben zu Lärmpegeln für Eichwalde


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D r. Gü n t e r B r i e s e

Prom. als Externer mit Untersuchungen zur
Systematisierbarkeit von Entwurfsprozessen

Stubenrauchstr.71, 15732 Eichwalde

Gemeinde Eichwalde

Herrn Bürgermeister Bernd Speer

15732 E i c h w a l d e

Eichwalde, am 16.Mai 2011

Unterstützung der Arbeit der Fluglärmkommission bei der Umstellung ihrer Arbeit nach neuen Bewertungsmaßstäben;
Zuarbeit für die nächste FLK Beratung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

anliegend gestatte ich mir, Ihnen zu vorgen. Betreff folgende Beiträge zur Abstimmung mit Ihren Amtskollegen zu übergeben:

- Flugrouten-Varianten; Aufschrei nur bei eigner Betroffenheit? ..." vom 15.Mai 2011 und
- Sind Bürgerbelastungen stets exakt nach Dauerlärmpegeln abwägbar? . . . " vom 16.Mai 2011.

Um eine möglichst schnelle allgemeine Bekanntmachung noch vor FLK-Beratungen zu erreichen, werden diese Unterlagen wegen der zumindest bezüglich etwas tiefgründigerer Beiträge zu selten, gekürzt und verspätet berichtender Presseorgane wie mit t Ihnen anläßlich ihres Dezember-Stammtisches vereinbart, ins Internet gestellt, allerdings unter den im Briefkopf der Vereinigung FRONT ALtanschließer21-Bürgerdialog genannten Quellen.

Die bisherige Nichtberücksichtigung der gem. grundgesetzlichem Gleichheitsgebot m.E. gebotenen Anlegung der Maßstäbe nach der 220.DB zur LuftVO, welche ich nach wie vor für richtig halte, oder des darauf m.W, rechtsspruchbezogenen Vergleichsvorschlages von Herrn Prof.Dr.Wolf Carius, welchen ich für den Umlandgemeindenverband zur Berücksichtigung bei der Arbeit der FLK umsetzte, bedauere ich.

Mit den Ihnen übergebenen Arbeiten zu Dauerlärmpegeln möchte ich gleichzeitig zu erkennen geben, daß ich auch bereit bin, andre objektive Maßstäbe zu akzeptieren und zu unterstützen.

Mit den besten Wünschen für einen durchschlagenden Erfolg Ihrer Arbeit verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

- Dr.G.Briese -

2 Anlagen

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Flugrouten-Varianten: Aufschrei nur bei eigner Betroffenheit ?

- zu "Dieses Szenario ist die Hölle; Kiekebuscher fürchten die Folgen der Hoffmann-Kurve" MAZ 13. 05. 2011 S .14, und "Vielfältiges Veto Ohren. betäubende Fliegerei. Mit Gemälden und Grafiken macht die Künstlergruppe 2010 gegen Fluglärm mobil und unterstützt die Schutzgemeinschaft", MAZ 12.05.201.1, S.16 -


Wenn die Kiekebuscherin Irmgard Schulenburg mit "Die Hoffmann-Kurve bedroht Kiekebusch existentiell. Ich vermisse den Aufschrei der Gemeinde." zitiert wird und Michael Smolinski ergänzt: "Am besten setzen wir uns durch sachliches und nachhaltiges Auftreten durch. Es macht keinen Sinn, mit Leuten auf die Straße zu gehen, deren Köpfe in mehreren tausend Metern Höhe überflogen werden dann erscheint dies als genau so bedenkenswert, wie die Bemerkung von Schönefelds Bürgermeister Udo Haase, wegen der "Hoffmann-Kurve" sei sogar das Bürgermeister-Bündnis "B8" auseinandergebrochen.

Wenn in Rotberg 60 dB(A) erwartet werden, aber Nordteil Schulzendorfs und Eichwaldes und der Siedlung Schmöckwitz sogar mehr als 65 dB(A), dann ist die B8-Misere erklärlich und vorprogrammiert, wenn man sich nicht auf ein für die Bürger aller Umlandgemeinden tragbares Konzept einigen kann!

In Eichwalde machen nun die Künstler gegen Fluglärm mobil und wollen die Klage der Schutzgemeinschaft zur PFB-Restitution mitfinanzieren helfen. Früher war es mal so, daß Staat und Gemeinden Künstler unterstützten, auch durch Vergabe von Auftragskunst - heute sehen sich Künstler veranlaßt, ihre klamme Gemeinde bei Klagen zu unterstützen, welche die Sicherung der eignen Arbeitsfähigkeit gegen Fluglärm-Schäden sichert, denn die "Alte Feuerwache" wird nicht als "schallschützenswert" erachtet, obwohl sie Eichwaldes kulturellen Mittelpunkt darstellt: Lesungen, Filme, Vorträge, Versammlungen, klassische und Jazz-Musik-Veranstaltungen, Ausstellungen und Vieles mehr sind gefährdet!

Die Fluglärmkommission hat schallpegelhöhenbezogen schon "umgeschaltet", und was für Kiekebuscher "die Hölle" ist, ist dies für Eichwalde und andre Anlieger-Orte noch viel mehr.
Da hilft z.B, nur eine "neue B8-Initiative": "BBI-Funktions-Splitting Sperenberg-Schönefeld" gemäß dem kürzlich vorgestellten BVBB-Konzept, auch für die Weiter- und Umnutzung von Schönefeld!

In Schönefeld mußte aus Sicherheitsgründen sowieso schon umgeplant werden: reue Flugpassagier- und -gepäck-Kontrolle! Zur Flugfracht-Kontrolle steht dies bei anerkannt
neuer und gefahrvollerer internationaler Sicherheitslage noch aus - und bei der nun zu Recht geforderten sachlichen Betrachtung wird sich der Standort Schönefeld für die regierungsseitig geplante Art der Nutzung ohnehin als völlig ungeeignet erweisen, aus Lärmemissions- und andren Gründen.

Dr.G.Briese, Eichwalde, am 15.Mai 2011


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Sind Bürgerbelastungen stets exakt nach Dauerlärmpegeln abwägbar ? -
zu "Neuer Stoff für die Lärmkommission", MAZ 11. Mai 2011, S, 6 -

Der MAZ-Beitrag vom 11.Mai beinhaltet einen Beschluß zur Beurteilung von Flugrouten, welcher sehr zu loben ist, auch wenn er erst verspätet und nur mit knapper Mehrheit gefaßt wurde.
Daß alle Flugrouten nun noch einmal auf den Prüfstand müssen, ist objektiv nur allzu richtig.
Dies besonders deshalb, weil es außer dem genannten Betroffenheitsbereich von 45 bis 60 dB(A) auch noch Betroffenheiten von 60 bis 65 dB(A) sowie von über 65 dB(A) gibt, z.B. in der Schmöckwitzer Siedlung und dem Nordteil Schulzendorfs und Eichwaldes.
Letztgenannter Fakt ist den Bürgermeistern von Eichwalde, Schulzendorf und Zeuthen in Kritik der geraden Flugrouten von der Südbahn in Richtung Osten gemäß Planfeststellungsbeschluß aus einer Ausarbeitung vom 11.Januar 2011, ihnen unmittelbar nach Erarbeitung zugestellt, bekannt.
Wegen der logarithmischen Dezibel-Skale ist der Unterschied zwischen Dauerlärmpegeln von 55 und 65 dB(A) deshalb bereits enorm, weit größer, als es die dB(A)-Differenz vermuten läßt, und der Unterschied zwischen den diesen Lärmpegeln zugrundeliegenden Schallenergien noch viel größer.

Aber liegt für den gleichen Betroffenen bei gleichem Dauerlärmpegel auch die gleiche Belastung durch Lärmstreß vor, wenn er sich an unterschiedlichen Orten um den BBI befindet? Diese Frage ist eindeutig mit "Nein!" zu beantworten. Warum?

Der Fluglärm eines konkreten Flugzeuges schwillt umso schneller an und ab, je niedriger und schneller das Flugzeug fliegt und je näher der Betroffene der Flugroute ist. Der "Ist-Lärmpegel-Verlauf" kann also zeitabhängig sowohl als "Spitzen-Ausschlag'' als auch funktional als "Welle" erfolgen. Ein "Spitzen-Ausschlag", z.B, ähnlich dem Durchbruch der Schallmauer durch Düsen-Jets, kann sehr erschrecken und nerven, langsames An- und Abschwellen weniger - wenn die Lautstärke nicht zu hoch ist!

Wenn im Betrachtungszeitraum für die Berechnung des Dauerlärmpegels wenige Flugzeuge mit hohen Spitzenlärmpegeln am Boden, z.B. von 70 dB(A), fliegen, z.B, nachts, ergeben sich so große Abweichungen des Dauerlärmpegels vom Spitzenlärmpegel, daß seine Berechnung sinnlos wird. Je länger der Betrachtungszeitraum gewählt wird, desto mehr tendiert der Dauerlärmpegel gegen Null. Deshalb sind für die Nachtzeit Spitzenlärmpegel festgelegt worden, dazu die zulässige Anzahl ihres Auftretens.

Für die Tageszeit interessiert nun, wie weit bei der Aufeinanderfolge von Flugbewegungen der Dauerlärmpegel sich dem Spitzenlärmpegel annähert.
Können Dauerlärmpegel und Spitzenlärmpegel zahlenmäßig gleiche dB(A)-Werteaufweisen?
Dies kann als Zeichen vorliegender gleicher Lärmstreß-Situation angesehen werden - und von der Lärmfrequenz abgesehen nur dies.
Theoretisch wäre dies dann möglich, wenn Flugzeuge, die aufeinanderfolgend fliegen, am Boden jeweils einen Ist-Lärmpegel-Verlauf nach der Zeit gemäß oder ähnlich der Gaußschen Glockenkurve aufweisen, dabei gleiche Spitzen-Lärmpegel erzeugen und außerdem zeitlich genau oder in etwa so weit voneinander fliegen, daß sich ihre Glockenkurven genau oder etwa in den Kurven-Wendepunkten überdecken. Dies dürfte, da an so viele kaum einhaltbare Bedingungen geknüpft, zumindest in den Orten in Flughafennähe etwa unter der Flugroute selbst kaum der Realität entsprechen.
Gerade hier wird die wirkende Streßbelastung noch viel größer sein, als es die Dauerlärmpegel-Angaben in dB(A) erwarten lassen. Seitlich der Startbahnen des BBI und in weiterer Entfernung vom BBI und seitlich der Flugroute dürfte der Dauerlärmpegel dagegen weniger vom Spitzenlärmpegel abweichen.

Dabei ist aber auch der Betrachtungszeitraum für die Berechnung der Dauerlärmpegel relevant. Wenn tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr die Anzahl der Flugbewegungen je Stunde etwa gleich ist, aber nachts kaum Flugverkehr stattfindet, gibt allein der für den Tageszeitraum berechnete Dauerlärmpegel Auskunft über die real erwartbare Dauerlärmpegelhöhe - wie in einem Dokument des Brandenburger Ministeriums für Umwelt Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) zur Bewertung der Flugrouten praktiziert.

Eine Berechnung für den ganzen Tag von 24 Stunden, wie bisher von der DFS zur Flugrouten-Bewertung praktiziert, gibt dagegen die real erwartbaren Verhältnisse völlig unrealistisch wieder; der Dauerlärmpegel wird "kleingerechnet"

Gibt es dazu Stunden mit besonderer Häufung von Flugbewegungen, so gibt nur ein für diese Stunden berechneter Dauerlärmpegel den Belastungs-Streß angenähert wider.

Wenn es nun also heißt: "Alle Flugrouten müssen noch einmal auf den Prüfstand!", dann hat dies einen ganz realen umwelt- und gesundheitsschutzbezogenen Hintergrund!
Gerade für die BBI-Anliegergemeinden war dieses Umsteuern längst überfällig. Flugrouten; welche Anliegergemeinden mit Dauerlärmpegeln über 65 dB(A) belasten würden, sind abzulehnen.
Bei Flugrouten, welche Belastungen von über 60 dB(A) erzeugen ist hierfür die Anzahl der umsiedlungsbedürftigen Bürger und entsprechende Kosten als Ablehnungsgrund zu untersuchen, wobei auch das Verhältnis der Spitzenlärmpegel zu Dauerlärmpegeln Berücksichtigung finden sollte, sofern noch Zweifel bestehen.

Bei einer derart den erwartbaren Realitäten angepaßten Bewertung wird sich m.E ergeben, daß aus Lärmschutz- wie Kostengründen nur eine beschränkte Nutzung des Flughafens Schönefeld möglich ist und deshalb die BVBB-Vorschläge für die Weiter- und Umnutzung von Schönefeld gemäß dem vorgeschlagenen "BBI-Funktions-Splitting Sperenberg-Schönefeld" umwelt- wie wirtschaftlichkeitsbezogen eine reale Chance für die Region darstellt,

Dr. G. Briese, Eichwalde, am 16.Mai 2011


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