Wer tief stapelt kann hoch steigen ?


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Bemerkungen zum Artikel in der MAZ " wer hoch pokert - kann tief fallen " MAZ vom 30.4.2011 / 1.5.2011

Dr. Günter Briese, Mitstreiter im FRONT ALtanschließer21 Bürgerdialog

- Offenes Bürgergrüppen-Dialogforum i.Vbdg, mit dem BBI-Projekt zur Wasserversorgungs-"Erstanschließer" Beitragserhebung für sogen. "Altanschließer"-

Internet-Info-Quellen: www.bvbb-ev.de. www.vdgn.de


Das vorgenannte Interview des
Bürgermeisters Bernd Speer nach einjähriger Amtszeit mit dem Schwerpunkt BBI-Projekt wirft einige Fragen auf. Während der Bürgermeister gemeinsam mit seinem Schulzendorfer Amtskollegen Markus Mücke noch vor kurzem vor den Eichwalder Rathaus am BERLINER - KURIER MOBIL die Art der Abstimmung in der Fluglärmkommission über die DFS-Varianten ohne jede Vorlage von diesbezüglichen Schriftstücken hierzu als "Überrumpelung" empfanden, sicherlich zu Recht, meint er nun, es lohne sich dort weiterzumachen, weil dadurch Spielraum eröffnet worden sei, von welchem man vor einigen Monaten noch nichts hätte ahnen können.
Wie schön, wenn er damit Recht hätte!
Aber wo bleiben die Schlußfolgerungen aus dem eigens vom Umlandgemein
denverband nebst BVBB u.a.m. bestellten fdc-Gutachten der Airport. Consulting D. Faulenbach da Costa zu Schallpegeln in Eichwalde, seiner Verlärmung weit über die PFB,Schallschutzzonen-Grenzen hinaus mit einer Tagschutzzone bis zum Wasserwerk und der Nachtschutzzonengrenze durch das Zeuthener Bayerische Viertel? Und wo die Schlußfolgerungen aus reiner Berechnung von Lärmpegeln von 65* dB(A) an der Eichwalder Grundschule statt nur 60 dB(A) gem. Planfeststellungsbeschluß?

Nördlich der Grundschule muessen demnach in Eichwalde, Schulzendorf und Schmöckwitz-Siedlung Werte über 65 db(A) auftreten, welche Absiedlung nahelegen gem. Verhandlungen von Blankenfelde-Mahlow mit der Flughafengesellschaft.
Aber Dauerlärmpegel über 65 dB(A) sind in der. "Bewertung der NIROS-Daten mit dem Ansatz des MUGS (05-2010)" des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Vergleich der DFS-NIROS-Daten L den (Tag-, Abend-, Nacht-Pegel) mit den MUGV Daten für .die Tagesbelastung L eq3 (6 bis 22 Uhr) gar nicht enthalten! Wie kann man überhaupt über Flugrouten abstimmen, wenn die Zonen g r ö ß t e r Betroffenheit nicht berücksichtigt. wurden ?
Und wie
dazu noch zu einer p o s i t i v e n Einschätzung der FLK-Arbeit kommen ???

Die Anzahl der "sich betroffen fühlenden Bürger" würde aus der Bevölkerungszahl im jeweiligen

Lärmbereich in 5-dB(A),Stufung für den "MUGV-Index" wie folgt berechnet:
5 % der Bürger im Bereich 45-50 dB(A),
12,5 % der Bürger. im Bereich 50-55 dB(A),
25 % der Bürger im Bereich 55-60 dB(A),
ca. 40 % der Bürger im Bereich 60-65 dB(A)
(vom Autor aus dem Diagramm "Vergleich der Bewertungsfunktionen", Kurve "%HA", durch Extrapolation ermit
telt. Der Zahlenbereich des Diagramms endet bei 62,5 dB(A), die enthaltenen Kurven bereits bei 61, 25 dB(A)- warum 0 % der Bürger im Bereich über 65 dB(A) - sind die Bürger dieser Zone a priori bereits "abgeschrieben" ???

Denn durch diese "Berechnungsmethode" 100000 Bürger unter 45-50 dB(A) wie 5000 Betroffene gewertet werden, ca. 15000 Bürger unter 60-65 dB(A) wie 6000 Betroffene und ca. 10000 Bürger unter mehr als 65 dB(A) wie 0 Betroffene, dann ist das einfach als skandalös zu werten, auch wenn die Anzahl der Bürger für dieses Beispiel nur grob geschätzt wurde.

Wie ich zu dieser "Prüfrechnung" kam? In der Güte-Bewertung der einzelnen Flugrouten lagen die Einschätzungen von DFS und MUG teils um drei Noten auseinander, d. h, die eine war etwa wie "sehr gut", die andre wie "mangelhaft" zu betrachten. Dann wird man stutzig! Die "Ganztags-Werte" der DFS dürften wegen nachts geringeren Flugverkehrs gegenüber den MUG-Tageswerten niedriger sein.

Aber aus welcher Basis bewertete die Fluglärmkommission die Flugrouten eigentlich ???

Bürgermeister Bernd Speer hat die Flugrouten-Diskussion in der Fluglärmkomission als 'Plan B" bezeichnet, an welchem er "ruhig und sachlich arbeiten" möchte. Möge er dies tun - es gibt dabei viel zu tun!
Allerdings gilt für mich als Konsequenz aus der neuen seit 2007 geltenden Vor
schrift zur Berechnung von Lärmpegeln allein der "Plan A", BBI-Funktions-Splitting mit Flugfeldern und Frachtgutkontrolle in Sperenberg.
Unseres Bürgemeisters Spruch "Wer hoch pokert, kann tief fallen" bezog er auf diesen "Plan A" , was deutungsbedürftig erscheint. - eigene Erkenntnis aus
praktischer Erfahrung, Warnung oder was sonst?
Der Vorschlag "BBI Funktionssplitting" wurde
nicht aus einem Spieltrieb heraus geboren , sondern aus einer "Notwehr-Situation" heraus!

Aus den aktuellen Unterlagen ergibt sich nicht nur m.E.nur ein nun beweisfähiger Schluß:

Die FlugIärmkomission ist nur ein quasidemokratisch Feigenblatt für die BBI-Projekt-Durchsetzung, ihre Mitglieder werden getäuscht und sind letztendlich ohne jede Entscheidungsbefugnis!

Möge diese Erkenntnis über alle Bürgerinitiativen hinweg reifen und die wirklich Betroffenen zu gemeinsamen Handeln motivieren!

Wollte die Fluglärmkomission etwas andres sein, so müßte sie für ihre Arbeit erst einmaI eine fachgerechte Grundlage als Entscheidungsbasis schaffen und diesbezüglich auch die bisherigen Berechnungsmethoden einer harschen Kritik unterziehen.
Und auch Vergleiche können dabei hilfreich
sein! Aber zu einer Vergleichsbasis mit Baden-Würtemberger Bürgern im Umfeld des Flughafens Zürich-Kloten gem. der 220.DB zur LuftVO oder einem dem angenäherten Kompromißvorschlag von Prof.Dr.Wolf Carius, den ich kartenmäßig umsetzte und den Bürgermeistern von Eichwalde, Schulzendorf und Zeuthen übergab, kam bisher keine konkrete Rückäußerung, es kann auch nicht danach beurteilt worden sein, denn dann könnte man vom ,''Plan A" Sperenberg, nicht so weit entfernt argumentieren - ich weiß nicht einmal, ob vorgen. Landkarten überhaupt jemals bei der Fluglärmkomission ankamen!

Nach der Flugrouten Abbiege-Täuschung und der Pegel-Berechnungs-Täuschung nun also die Flugroutenbewertungstäuschung! Reicht das Wirklich immer noch nicht für eine Planfeststellungsbeschluß-Restitution ?

Dazu, fällt mir gerade ein wohl passender Spruch ein:

"Gerade dann, wenn 's kräftig stinkt, täuscht man schnell den, bei dem's gelingt!"

Eichwalde, am 1.Mai 2011

Der. Verfasser


Kontakt: Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN), Irmastraße 16, 12683 Berlin, Telefon 030/514 888 0, e-mail: info@vdgn.de, Internet: www.vdgn.de.



* Wer jetzt denkt von 60 dB (A) bis 65 dB (A) (Der Unterscheid im Bereich der Grundschule) ist doch halb so wild, sind doch nur etwa 10%, den muß ich hier enttäuschen. Das menschliche Gehör arbeitet hier nicht linear. Doppelt so laut wären also nicht 120 dB (A). Bei 120 dB (A) liegt die Unwohlseinsschwelle, bei 130 dB (A) bereits die Schmerzgrenze. Je nach Quelle wird gesagt 3, 6 bzw. 10 dB (A) sind subjektiv schon doppelt so laut. Die unterschiedlichen Zahlen sind auch leicht zu erklären je nach Frequenz (hohe oder tiefe Töne) empfindet man anders, auch eine Sinusfrequenz (reiner sauberer Ton) wird anders empfunden als ein "Chaotisches" Signal (unsaubere kratzende Töne Sägezahnimpulse Rechteckimpulse) dazu kommt jeder Mensch ist einzigartig und hat schon ein grundsätzlich eigenes empfinden ( z.B. Eltern und die Musik der Kinder ). Kleine Ergänzung zum besseren Verständnis Oliver Hein



Der MAZ Artikel ist hier Online zu finden: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12073086/62129/Ein-Baustopp-am-Flughafen-ist-unrealistisch-sagt-Eichwaldes.html

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