Kommentar zu einem Artikel in der MAZ vom 12. Januar 2011
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Fünfte Jahreszeit und BBI-Kollatteralschäden zu Wasser und Lärm

- zum Eichwalde betreffenden MAZ-Interview, vom 11.01.11 Ergänzung, Artikel wurde leider entfernt

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In der rbb-Abendsendung "klipp & klar" des 11.1.11 wurde das lustige Leben von gewissen Politikern wegen ihrer Begriffsverschleierungen und -verfälschungen nebst daraus resultierendem Bürgerabstand thematisiert.
Aber ich hatte schon zuvor, als mir gegen 11.11 Uhr das "Altanschließer-Anschlußkosten-Interview" des MAWV-Verbands-Chefs Wolf-Peter Albrecht vor Augen kam, geunkt, daß dies wohl ein besondrer Tag werden würde!
Der seinerseits erhobene Zeigefinger zum Land, welches das vom Verband nicht gewollte Gesetz erlassen habe, was nur viel Frust, Klagen und Verwaltungsaufwand produziere, so daß der Verband wenigstens davon ausgehe, daß es diesbzüglich auch seinen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 800000 Euro nachkomme, zeigt, daß man sich diesbezüglich wohl doch nicht völlig sicher sei.

"Warum nur?" dachte ich da.

Der Anruf eines Rechtsexperten löste das Rätsel. Danach soll im Änderungsgesetz zum Kommunalabgabengesetz nicht stehen, der Verband "muß", sondern "kann" Altanschließergebühren erheben!
Da der Verbands-Chef bereits zuvor betonte, der Verband brauche diese Beiträge nicht, wären dann Klagegründe gegeben, zumal auch "Altanschließer" Vertrauensschutz reklamieren könnten und das Grundgesetz rückwirkendes Recht verbietet!

Was das mit dem BBI zu tun hat? Es sollen nur für Aufwendungen "nach der Wende" Beiträge erhoben werden - und zuerst soll in Eichwalde kassiert werden, wo die Verlegung der neuen Wasserleitung zum BBI begonnen wurde.
Nach Pressebeitrag, diese Maßnahme sei nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens gewesen, allerdings nicht in ca. 5m Tiefe, sondern nur etwa halb so tief und mit Anschluß an das Eichwalder Wassernetz. Und in einer Versammlung garantierte Herr Albrecht daß dies für Anwohner kostenlos sei!
Vertrauensschutz?

Sollte man da den "Altanschließer-Beitrag" nicht besser in "Neuanschließer-Verminderungsbeitrag" umtaufen?

Und dann der Fluglärm-Streit! Durch eine Lärmabgabe sollen nun einige dies nutzende Bürger durch die daraus finanzierten Schallschutzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden für den Nachtruheverlust aller Bürger entschädigt werden, denn ein generelles Nachtflugverbot lehnte die Brandenburger SPD ja ab.
Und auf drei Bürgerschreiben vorigen Jahres ab August antwortete ihr Generalsekretär nicht - Ministerprobleme mit dem Bruder von Ali Khan, Ali Mente, wurden wohl als wichtiger erachtet!
Da spannt man erst mal lieber den Schirm zum Schutz eines Ministers als einen zum Schutz der Bürger auf, der ohnehin viel zu knapp bemessen ist - aber der "Konsensbeschluß" war ja ein Kompromiß zwischen Mehrheit und Minderheit der Politiker! Stellen Sie sich bitte vor, die UNO beschließe, Schirme für Bürger seien nach der durchschnittlichen jährlichen Regenmenge zu bemessen: am Amazonas große Schirme, in England solche mittleren Durchmessers und in Brandenburgs Streusandbüchse solche ganz kleinen Durchmessers, vielleicht, vielleicht tellergroß! Dies sei doch völliger Blödsinn,

weil man, wenn es regne, unter den kleineren Schirmen sowieso naß werde ?

Richtig, bingo! Aber so wurden die Schallschutzzonengrenzen gemäß angeblichen Dauerlärmpegeln zum BBI-Planfeststellungsbeschluß bemessen! Und wenn dann die Flugzeuge in Richtung betroffener Kommunen starten und der volle Dauerlärmpegel von 100% wirkt, treten dadurch auf der 60dB(A)-Tagschutzgebiets-Grenzlinie nach PFB in Blankenfelde-Mahlow statt 60 dB(A)Lärmpegel von ca. 61,8 dB(A) und in Schulzendorf-Eichwalde von ca. 64,8 dB(A) auf, weil nur aus 2/3 bzw. 1/3 der auftretenden Schallenergie errechnet - gemäß Häufigkeit der Windrichtungen! Und bei Starts allein auf der "Südbahn" wären ca. 64,8 dB(A) im Westen und ca. 67,8 dB(A)* im Osten des BBI zu erwarten!
Für Schallschutzbemessungen hat der Flughafen also fehlinformiert!
Dagegen hilft auch kein kommunaler "warmer Regen"! Dagegen hilft nur Bürgerprotest, und das "BBI-Schallschutzprogramm" sollte man besser in "BBI-Schallschutzkosten-Verminderungsprogramm" umbenennen!
Aber umso nötiger wird echter Bürgerdialog, denn das Vertrauen in Politiker war noch nie so gering wie jetzt.
Aber, trotz Faschingszeit: nehmen Sie das Problem ernst! Fordern auch Sie: "Flugfelder und Frachtgut-Kontrolle nach Sperenberg - alles andre kann in Schönefeld verbleiben!"
Auch im Interesse des Landes, aller seiner Bürger, auch der nicht Lärmbetroffenen, denn in Schönefeld kann es niemals ein rentables "Internationales Luftdrehkreuz", wie gewünscht, geben!


Dr.G.Briese, Eichwalde










* Wer jetzt denkt von 60 dB (A) bis 67 dB (A) ist doch halb so wild, sind doch nur etwas mehr als 10%, den muß ich hier enttäuschen. Das menschliche Gehör arbeitet hier nicht linear. Doppelt so laut wären also nicht 120 dB (A). Bei 120 dB (A) liegt die Unwohlseinsschwelle, bei 130 dB (A) bereits die Schmerzgrenze. Je nach Quelle wird gesagt 3, 6 bzw. 10 dB (A) sind subjektiv schon doppelt so laut. Die unterschiedlichen Zahlen sind auch leicht zu erklären je nach Frequenz (hohe oder tiefe Töne) empfindet man anders, auch eine Sinusfrequenz (reiner sauberer Ton) wird anders empfunden als ein "Chaotisches" Signal (unsaubere kratzende Töne Sägezahnimpulse Rechteckimpulse) dazu kommt jeder Mensch ist einzigartig und hat schon ein grundsätzlich eigenes empfinden ( z.B. Eltern und die Musik der Kinder ). Kleine Ergänzung zum besseren Verständnis Oliver Hein

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