Automatisch erzeugt - noch fehlerhaft EICHWALDER BÜRGERINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT in der Bürger-Initiative NOTWEHR Anlieger BER Ost-West-Aktions-Gemeinschaft. c./o. Stubenrauchstr.71, 15732 Eichwalde, in enger Zusammenarbeit mit der SCHULZENDORFER INTERESSENGEMEINSCHAFT GEGEN FLUGLÄRM und der INTERESSENGEMEINSCHAFT ALTANSCHLIESSER SCHULZENDORF ( IGAS ) Eichwalde, den 26.August 2019 Az.: In + EG I PRESSE-ERKLÄRUNG zum Wahlkampf von Ministerpräsident Woidke mit der und gegen die Justiz - Zu Vorwürfen des Eingriffs in die Justiz gegen den Ministerpräsidenten 1. Beachtenswerte Vorgänge In der letzten Zeit sorgten zwei Aktivitäten der Landesregierung zu Rechtsfragen für viel Aufregung : das BGH-Urteil zur Altanschließerfrage und die Kritik an das OLG Frankfurt wegen der Entlassung eines überführten Drogendealers aus der Untersuchungshaft /1/ /2/ /3/. Beide Vorgänge kann man nur dem Wahlkampfgeschehen zuordnen ! Warum ? Es ging in beiden Vorgängen um eine Stärkung der Positionen der Landesregierung pro Regierungspartei vor den Wahlen, wozu sie aber beim Dealer-Vorgang augenscheinlich bewußt provoziert wurde. 2. Zum BGH - Urteil 2.1. Zum Altanschließerproblem hatte die Landesregierung vor wie nach dem BVerfG-Urteil von 2015 trotz Aufforderungen hierzu nicht pro Bürgerrechten gegen Rechtsverletzungen durch den MÄRKISCHEN ABWASSERUND WASSERZWECKVERBAND (MAWV ) eingegriffen und sich dadurch, also durch Unterlassung, mitschuldig gemacht an der Verhinderung der Altanschließerbeitragsrückzahlungen. Diese Position entgegen dem Urteil des BVerfG galt es durch Unterstützung des beklagten Abwasserverbandes i.S. der "begründeten" Verweigerung von Zweckverband und Landesregierung zur Rückzahlung von widerrechtlich erhobenen Altanschließerbeiträgen wegen angeblicher Schuldlosigkeit zu vertreten - und ein BGH-Richter sprach dann auch als ehemaliger Mitarbeiter der Landesregierung in dieser Weise "Recht". Das BVerfG wird dieses Urteil zwar mit, Sicherheit verwerfen - aber nicht mehr vor den anstehenden Landtagswahlen ? 2.2. Die Landesregierung hat sich also mit Hilfe der Justiz zum Verdecken ihrer vorherigen Rechtsfehler gegen Bürgerinteressen positioniert, indem sie sich falsche Rechtspositionen gerichtlich bestätigen ließ - purer Wahlkampf, aber einer, der "nach hinten" losgehen kann, denn das BGH-Urteil ist für den größten Abwasserverband des Landes, den MAWV nicht nur irrelevant, sondern durch Betonung des Erfordernisses von rechtsgültigen Satzungen als Grundlage der Vergütung von Wasserdienstleistungen sogar kontraproduktiv ! Der MAWV kann nämlich nicht eine einzige rechtskonforme Satzung vorweisen. Seine Satzungen sind vielmehr in solchem Grade rechtswidrig und verstoßen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, daß sie als von Anfang an nichtig erachtet werden müssen. Deshalb muß der MAWV im Gegensatz zum BGH-Urteil nicht an keinen, sondern an alle Altanschließer die Beiträge zurückzahlen, und es greifen, auch im Gegensatz zum BGHUrteil, sowohl Staatshaftung als auch Amtshaftung hierzu, weil der MAWV-Leitung die Rechtsverstöße rechtzeitig bekanntgegeben wurden, ohne daß eine Änderung der Positionen erfolgte ! Was für ein Flop für Landesregierung und MAWV , auch bezüglich der zum Urteil öffentlich bekanntgemachten Einschätzungen 3. Zur Justiz-Schelte 3.1. lm zweiten Fall hat der Ministerpräsident nicht wie im 1. Fall gegen das übliche Rechtsempfinden Position bezogen,sondern pro diesem der Bürger. Sein Protest richtete sich nämlich gegen dis Entlassung eines auf frischer Tat ertappten Drogendealers mit 59 kg Rauschgift aus der Untersuchungshaft des OLG Frankfurt. 3.2. Dagegen hatte sich (BLG-Präsident Clavee mit der Aussage "Gerichtliche Entscheidungen sind hinzunehmen!" gewandt und die Vorsitzende Carreto urteilte "Eine Einmischung der Verwaltung oder der Politik stellt einen Eingriff in die verfassungsrechtlich gewährte Unabhängigkeit der Justiz dar" und wies zu Recht auf den erfolgten jahrelangen Personalabbau hin "Die Landesregierung hat Raubbau an der Justiz betrieben das rächt sich nun." 3.3. Nun ist die Überziehung der zulässigen Dauer der Untersuchungshaft wie bei dem Drogendealer kein Einzelfall, sondern vielfach geübte Praxis. Man hätte also mit gleicher Begründung auch eine Vielzahl KleinkriminelIer entlassen können, um die gleiche Arbeitsentlastung zu erzielen - aber das hätte keinen so harschen Protest des Ministerpräsidenten ausgeöst, und darauf kam es offensichtlich an. Und es kam offensichtlich darauf an, für diese Entlassung die Politikfür schuldig zu erklären, nachdem die Justizangestellten Brandenburgs gegen Arbeitsplatzabbau und Überlastung schon in der Vergangenheit auf die Straße gingen - offensichtlich bisher ohne ausreichende Wirkung. 3.4. Im übrigen wird durch eine allgemeine Bürgerkritik an Gerichtsentscheidungen noch nicht, die Unabhängigkeit der Richter infrage gestellt - wenn der Ministerpräsident dies als für die Umstände Mitverantwortlicher die zu solchen Urteilen führten, tut, schon eher, da er auf die Personalstärke der Richterschaft nicht ohne Einfluß ist. Deshalb hätte also gerade er mit Kritik zurückhalten müssen, sei sie auch noch so berechtigt. 3.5. Mit diesem Positionieren von Richter- und Staatsanwaltschaft werden also nur die Rechte der Richter plakativ zur Schau gestellt, welche in diesem Falle entschlußbezogen auch den Interessen von Bürgern, Polizei und Staatsanwaltschaft objektiv widersprechen. Auch hier gilt also: eindeutig Wahlkampf, auch wenn die Richter nicht selbst gewählt werden wollen. 4. Zur Brandenburger Rechtsstaatlichkeit Vorgänge unterstreichen, wie prekär es um die Rechtsstaatlichkeit im Land Brandenburg steht - wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen und werden uns auch zukünftig weder der Kritik an der Exekutive und Legislative noch der Judikative enthalten, sofern Anlaß für Kritik gegeben ist, wie z.B. zum aktuellen BGH-Urteil. Das Grundgesetz gilt für alle, ob einfache Bürger oder Hight Society 5. Zu wahltaktischen Effekten 5.1. Wie also ist der wahltaktische Effekt dieser juristischen Klimmzüge der Landesregierung einzuschätzen ? I Die Empörung über das BGH-Urteil und das juristische Chaos, welches es anrichtete, ist allgemein und schließt gerade auch Rechtsexperten ein, und es ist sehr fragwürdig, ob es der Landesregierung wegen ihrer unzutreffenden Einschätzung, es schaffte juristische Klarheit und Rechtsfrieden i.S. der bisherigen Auffassungen der Landesregierung und in deren Bestätigung helfen wird. Und dies wird umso weniger der Fall sein, je mehr die Leugnung ihrer Mitschuld an der Verzögerung der Lösung der Altanschließerproblematik und ihre Positionierung gegen die Rückerstattung aller rechtswidrig erhobenen Altanschließerbeiträge sowie die Hintergründe hierzu öffentlich werden. Und die Kritik an der Landesregierung wird zunehmen, wenn bekannt wird, daß sie beim größten Abwasserverband des Landes, dem MAWV, mit dem BGH-Urteil gerade das Gegenteil dessen erreichte, was sie erreichen wollte, und wenn das BGH-Urteil wieder vom BVerfG kassiert wird - aber das wird erst lange nach den Wahlen passieren 5.2. Und bei der Kritik der Landesregierung zur OLG-Entscheidung, also der Dealer-Freilassung, hat sie zwar viele Bürger hinter sich, aber die Juristen erinnerten den Souverän gleichzeitig an die Mitschuld der Landesregierung infolge lang,jähriger Personalbestandsreduzierungen. Und da wird so manchem Wahlbürger sofort einfallen, daß sich die Einschätzung der Landesregierung, es werde auch nach Grenzöffnung keine Erhöhung der Kriminalität ergeben, als Fehleinschätzung erwies. Dann aber dürften die Wahlbürger den Schluß ziehen, daß sie die Landesregierung als nicht weniger überheblich erachten sollten, als führende Brandenburger Juristen aufgrund von deren Verbitten von jeglicher Kritik an Gerichtsentscheidungen. I 5.3. Die Wahlkampfführung mit juristischen Mitteln, ob bewußt oder nur faktisch, dürfte also für die Landesregierung zunehmend zum Flop werden, ohne ihr im Wahlkampf erkennbar genutzt zu haben, ein unerfüllt gebliebener Wunschtraum also ! 6. Zur Reaktion auf solcherlei Vorgänge. Die Rücksichtslosigkeit der Landesregierung gegen berechtigte Bürgerinteressen in Mißachtung übergeordneten Rechts und die Unterbindung der Information des Landtages hierzu über die Landtagsverwaltung hat übrigens nur dazu geführt, daß bürgerinitiativseitig nun an die Parteizentralen direkt herangetreten wurde, So daß lebhafte Diskussionen im Landtag nach dessen Neukonstituierung erwartbar sind, welche Bundestagspräsident Dr.Schäuble und sein Amtsvorgänger bereits für den Bundestag als erforderlich anmahnten. Wir wirken also diesbezüglich i.S. der Vorstellungen höchster Repräsentanten der Bundesrepublik, und die erwartbare Zusammensetzung des neuen Landtages wird deren Umsetzung zweifellos noch begünstigen 7. Primär Prägendes zum Wahlausgang Viel prägender für den Ausgang der Landtagswahlen als vorgen. juristische Streitfragen dürften die jahrzehntelangen eignen Erfahrungen unserer Bürger mit dem demokratischen Rechtsstaat sein, die fehlende Aufarbeitung weggebrochener Existenzen durch Treuhandentscheidungen, fehlende Zukunftsperspektiven i.Vbdg. mit den noch immer existenten sozialen Grenzen zwischen alten und neuen Bundesländern auch drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung /5/ und die geringen Aussichten, daran in Kürze etwas zu ändern /6/. Hierzu war der Beitrag von Frau Prof. Frauke Hildebrandt in der MAZ vom 23.August 2819 sehr hilfreich. Möge er Beachtung finden /7/. - Dr. G . Briese, EICHWALDER BI FÜR FLUGSICHERHEIT ; ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT Literaturhinweise /1/ Oberster Richter des Landes verbittet sich Justiz-Schelte - Ministerpräsident Woidtke hatte Entlassung eines Drogendealers kritisiert, MAZ 20.Auqust 2019, S.1 /2/ Richterbund wirft Woidtke Eingriff in Justiz vor. Kritik an Entlassung eines mutmaßlichen Dealers stelle verfassungsmäßig gewährte Unabhängigkeit infrage, MAZ 16.August 2019, S.7 /3/ Reaktion der Justiz ist inakzeptabel. Darf ein Ministerpräsiderrt gerichtliche Entscheidungen kommentieren? Brandenburgs Richter sind empört - doch die meisten MAZ-Leser teilen Woidkes Kritik an der Haftentlassung eines Dealers, MAZ 24./25.August 2019, S.8 /4/ Fünf Millionen Verfahren. Staatsanwaltschaften in Deutschland schlossen 2018 so viele Fälle wie noch nie ab, MAZ 23.August 2019, S.24 /5/ Ist der Himmel über den Deutschen wieder geteilt? Bundespräsident Steinmeier sieht Antwort mit Ost-West-Gesprächsreihe, MAZ 14.August 2019, S.8 /6/ Das Solimißverständnis. MAZ 22.August 2019, S.2 (nicht West für Ost, alle für alle) /7/ "Es hat Unrecht gegeben, und das muß anerkannt werden" - Frauke Hildebrandt über Wendezeit, AfD und Unzufriedenheit im Osten, MAZ 23.August 2019, S.8