EICHWALDER BÜRGERINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT IN DER BÜRGER-INITIATIVE NOTWEHR ANLIEGER BER OST-WESTAKTIONSGEMEINSCHAFT, C./0. STUBENRAUCHSTR.71, 15732 EICHWALDE, in enger Zusammenarbeit mit der SCHULZENDORFER INTERESSENGEMEINSCHAFT GEGEN FLUGÄRM und der INTERESSENGEMEINSCHAFT ALTANSCHLIESSER SCHULZENDORF ( IGAS ) Eichwalde, den 18.August 2019 Az.: Io + EG An alle Parteizentralen des Landes Brandenburg B i t t e um Reaktion auf die FBB-Gesellschafterbeschlüsse gem. KaWeKurier vom 14.August 2019, S.3, zur Standort-Entwicklung von Schönefeld, zur ILA, zur Verbesserung der Nachtruhe und zu lärmminderden Regelungen und damit zusammenhängende Gesetzesinitiativen Sehr geehrte Damen und Herren in den Parteizentralen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete ! Der vorgen. Pressebeitrag zur Entwicklung des Flughafenstandortes Schönefeld bedarf u.E. einer rechtskonformen Entgegnung: 1. Zur Standort-Entwicklungs-Entscheidung Das Fällen von den Flughafenstandort Schönefeld betreffenden Entscheidungen erfolgte wieder einmal ohne Einbeziehung des Landtages, nämlich in der Sommerpause des Landesparlamentes ! Dies ist u.E. der Bedeutung des größten Infrastrukturprojektes in der Region nicht angemessen und der Lage dieses Projektes noch viel weniger. 2. Zur ILA Die ILA nutzt ständig die Startbahn Süd, was gem. dem ICAO Doc.9184. rechtswidrig ist. Dieser FAKT IST AUCH VON BEDEUTUNG FÜR DIE GEPLANTE DAUERINBETRIEBNAHME, DIE GEM. EU-RECHT NICHT MÖGLICH IST, UND DAMIT AUCH FÜR DIE OFFENHALTUNG DES FLUGHAFENS TEGEL TXL. Alle unsere diesbezüglichen Aktivitäten zur Darlegung der Problematik ließ man jedoch bisher ins Leere laufen. 3. Zur Verbesserung der Nachtruhe - Über die zukünftigen Nachtflugzeiten am BER Bedarf es zum "besseren Schutz der Nachtruhe" keines "neuen Konzeptes", sondern lediglich der Umsetzung des von Landtag angenommenen Volksbegehrens durch die Landesregierung als Planbeauftragte ! Dazu bitten wir nach LandtagsNeukonstituierung einen BESCHLUSS zu fassen, daß vom Landtag angenommene Volksbegehren rechtlich einem erfolgreich abgeschlossenen Volksentscheid gleichzustellen sind, weil der Landtag mehr Bürger vertritt, als für ein Ouorum zum Volksententscheid erforderlich sind, und ferner, weil dem Souverän durch die Annahme des Volksbegehrens durch Landtag und Landesregierung die Möglichkeit der Einleitung eines rechtsverbindlichen Volksentscheides rechtlich verwehrt ist. 4. Zu Volksentscheiden "Erfolgreiche Volksentscheide stellen grundrechtebezogen eine verbindliche Entscheidung des Souveräns, des Volkes, bei Meinungsverschiedenheiten mit der Legislative dar und sind vollständig und unverzüglich umzusetzen. " Wir bitten auch dies rechtsverbindlich zu beschließen ! Damit wäre dem Schutz der Nachtruhe besser gedient, als mit einem einstimmig erfolgten diesbezüglichen Gesellschafterbeschluß, welcher als nicht erreichbar erachtet wird, weil die Bundesregierung bereits a priori ihre Zustimmung verweigerte. Das Land Brandenburg ist Planbeauftragter ! Der aktuelle Gesellschafterbeschluß wird deshalb als Vorwahl-Beruhigungsmittel für unzufriedene Bürger und damit als der Wahlpropaganda der Regierungsparteien zugehörig erachtet. 5. Zur Lärmminderungsregelung Lärmmindernde Regelungen für den Flugbetrieb sind stets begrüßenswert. Hierzu wird der Landtag nach Neukonstitution gebeten zu beschließen, daß endlich das Votum des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig von 2012 i.S. der Neuberechnung "alter" (PFB) wie "neuer" Flugrouten-Schallschutzzonen (DFS bei 15=Abbiegung) mit Zuschlägen beschlossen wird und die Schallschutzzonen somit vergrößert werden, auch die zum PFB ! Ferner sollte für die Nachtflugregelung die Vereinbarung zur Tagschutzregelung gelten; schlechterere Regelungen für die Nacht sind gesundheitsbezogen völlig sinnwidrig ! Zukünftig sollte ferner der Lärmschutz ausschließlich auf Spitzenlärmpegel in dB (A) sowie in Flughafennnähe auf Lärmstörpegel in EPNdB an stelle auf Summenlärmpegel, die niemand hören kann und die bei gleich hohem Lärmpegel-Wert völlig unterschiedliche gesundheitliche Belastungen repräsentieren können, abgestellt werden in Flughafennähe unter der Flugroute werden die Spitzenlärmpegel ein Vielfaches des Dauerlärmpegels betragen, entfernter von Flughafen und Flugroute können die Spitzenlärmpegel bis zum Wert des Dauerlärmpegels absinken ! Was soll also dieser wissenschaftliche Unsinn ? Prof.Dr.Augustin hat ihn schon vor Jahren gegeißelt ! 6. Zu Informationsquellen Näheres hierzu ist dem "Politikerbrief" Stand 1.Mai 2017, "Europäisches Recht ist umzusetzen ..", welcher Ihnen kürzlich übermittelt wurde, sowie der Internet Quelle http://berlin-brandenburg-21.de ergänzend hierzu zu entnehmen. 7. Erwartungen Wir erhoffen einen interessanten Wahlkampf, welcher auch die vorgen. Probleme thematisiert, einen Wahlausgang, der verbesserte Chancen zur Verwirklichung unserer Anliegen eröffnet und einen neuen Landtag, welcher dies für die Erzielung baldiger Fortschritte bei der Umsetzung von BürgerAnliegen zielgerichtet diskutiert und nutzt. Für Ihre Mühe danken wir Ihnen ! Sie dient allen Parteien zu ihrer Profilierung für die Wahlbürger. Mit freundlichen Grüßen - i.A, Dr.G.Briese, EICHWALDER BI FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT