Da automatisch OCR-generierte Texte fehlerhaft sein können ist das Original mit gleichlautender Bezeichnung ebenfalls öffentlich verfügbar in diesem Verzeichnis: 2016_04_02_Brief_an_MP_Woidke_Rechtsverletzungen_BER_Altanschliesser.pdf EICHWALDER BÜRGERINITATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT in der Bürgerinitiative Notwehr Anlieger BER Ost-West Aktionsgemeinschaft Dr. Ing. Günter Briese, Stubenrauchstraße 71,15732 Eichwalde Land Brandenburg - Ministerpräsident - Herrn Dr.Dietmar Woidke persönlich Heinrich-Mann-Allee 107 14473 P o t s d a m Mein Schreiben vom 13.3.2016 und 6.2.2016 an Sie und vom 1. und 9. März 2016 an Ihr Bürgerbüro sowie vom 8. März 2016 an den Petitionsausschuß des Landtages Eichwalde, den 2. April 2016 Az-. Io + EG Ihr Schreiben vom 13.2. und 4.3. Ihr Zeichen ds. Jhrs. 32.4 / 16 / 00694 und 32.4 / 16 / 00839 I n f o r m a t i o n zu Rechtsverletzungen von Staatskanzlei und Ministerium für Kommunales bis hin zur Strafrechtsrelevanz bezüglich BER-Projekt und Altanschließer-Problematik Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, bei der Vielzahl im Land anliegender Probleme ist es verständlich, daß sich ein Landesvater nicht um alle persönlich kümmern kann. Bezüglich dieses Schreibens hoffe ich jedoch, daß Sie sich der Problematik im Interesse des Landes wie im eignen Interesse einmal persönlich annehmen werden. 1. Zum BER-Projekt Unsererseits wurde bereits seit 2013 darauf hingewiesen, daß beim BER-Projekt gegen verbindliches EU-Recht in Form der Anhänge 14 und 16 des Chicago-Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt sowie konkret das ICAO Doc.9184, Airport Planring Manual, verstoßen wurde , ohne daß dies bisher bei der Planung oder Betriebsgenehmigung (BER-Südbahn) berücksichtigt wurde, so daß wir uns veranlaßt sahen, uns EU-Petitionen hiergegen anzuschließen. Die Bekanntgabe des dementsprechend veranlaßten Beihilfeverfahrens wurde von der Staatskanzlei unzutreffendenderweise als Unwahrheit bezeichnet und ich deshalb auch noch der damit beabsichtigten Verhinderung der BER-Fertigstellung bezichtigt. 2. Trotz Gegenbeweises blieb Staatssekretär Bretschreider gem. Pressemeldungen bis Mitte Dezember vorigen Jahres. dabei, daß es gar kein Beihilfeverfahren gäbe. Inzwischen mußte aber die Existenz des 2,6 Mrd. EUR Beihilfeverfahrens öffentlich zugegeben werden. Die persönliche fälschliche Anschuldigung ist nun überholt, die Fehlinformation der Öffentlichkeit bleibt ein Fakt. Als Folge derartiger Verfahrensweise und unter Reaktion auf neuere Erkenntnisse haben wir uns der Anträge der Kanzlei BAUMANN RECHTSANWÄLTE Leipzig angeschlossen, die vorangegangene 1,2-Mrd. EUR-Beihilfe in die aktuelle Betrachtung einzubeziehen. Das EU-Parlament sandte uns daraufhin Anfang Februar des Jahres eine erste Stellungnahme der EU-Kommission hierzu mit einer Frist zur Rückäußerung bis Anfang Mai ds.Jhrs . zu, welche wir aber bereits bis zum 28.Februar 2016 abschließen konnten. Die Bestätigung der unsererseits erfolgten Stellungnahme vom 28.Februar 2016 durch die Europäische Kommission mit Datum des 8. März 2016 liegt diesem Schreiben bei ( A n l. 1) Aufgrund des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-137/14 gegen die Bundesrepublik Deutschland, in welcher u.a. die Einführung des unsererseits gen. ICAO Doc.9184 sowie der EU-Umweltverträglichkeitsprüfungen gefordert wird, wird eine BER-Zertifizierung als urmöglich erachtet, und da damit PFB und PFBerg gem. unseren bisherigen Ausführungen ebenfalls ex tunc ipso iure rechtlich nichtig werden, entfällt die Rechtsgrundlage für das BER-Projekt gleichzeitig ebenfalls. Die daraus resultierenden Erfordernisse zum Weiterbetrieb Tegels (TXL) wie Schönefelds (SXF) sind im Beitrag "Tegel TXL muß und kann offen bleiben - aber mit Schallschutz" ( A n l. 2) zusammengefaßt. Nach dem aktuellen Gutachten des Flughafenplaners D. Faulenbach da Costa könnte der BER aus technischen Gründen ohnehin erst 2019 in Betrieb gehen, wenn die Finanzierung von der EU genehmigt werden sollte - aber dies wird damit immer unwahrscheinlicher. Starts von der BER-Südbahn anläßlich der ILA 2016 stellen somit wegen Verstoßes gegen das ICAO Doc.9184 einen Verstoß gegen das EU-Luftverkehrsrecht dar und sind durch die LuBB zu untersagen! Diesbezügliche Einwendungen wurden bisher weder von der LuBB nach dem Petitionsausschuß des Landtages berücksichtigt, und auch andre angeführte Argumente konnten nicht widerlegt werden. 2. A l t a n s c h l i e ß e r p r o b l e m a t i k Die Bedrohung der Abwasserverbände, welche Altanschließern mit angeblich "bestandskräftigen" Bescheiden ihre Beiträge rückerstatten wollen, durch den Minister für Kommunales mit dem Staatsanwalt stellt einen einmalig rechtswidrigen Vorgang dar, welcher im Beitrag "Altanschließerbeitragsrückerstattung strafrechtsrelevant ? ..." von 29.März 2016 näher betrachtet wurde ( A n l. 3 ). Ihre Unterstützung hierzu gem. Pressemeldung, die Finanzierung von Leitungssystemen sei "einzig Sache der Kommunen", ist diesbezüglich nicht tragend, da der MAWV z.B. schon vor Beitragserhebung nach eignen Angaben umlegbare Kosten über Gebühren einzog. Die Erhebung von Beiträgen gem. novelliertem KAG stellte also eine zweite Rechnungslegung für eine bereits abgegoltene Leistung dar! Und die Weigerung der Landesregierung, gem. BVerfG-Spruch nach dem Verursacherprinzip für den Schaden aufzukommen und Altanschließer mit angeblich "bestandskräftigen Bescheiden" für die restlichen Beitragsrückerstattungen nochmals mit Gebühren hierfür zu belasten, stellt eine dritte Rechnungslegung für eine bereits abgegoltene Leistung dar! Dies erfüllt den Tatbestand des Betruges und Wuchers, und dies unter Drohung durchzusetzen den Tatbestand der Nötigung und des Amtsmißbrauchs! 3. S c h l u ß f o l g e r u n g e n Vorgen. Ausführungen nebst Anlagen stellen klar, daß Ihre Berater, von Ihnen und teils dem Petitionsausschuß des Landtages unterstützt, nicht rechtskonform handelten, und die Folgen dieses Handelns z.Z. noch nicht absehbar sind. Es scheint daher an der Zeit, daß Sie als Ministerpräsident nun im Rahmen Ihrer Richtlinienkompetenz zur Durchsetzung geltenden Rechts eingreifen, weil dies auch in Ihrem eignen Interesse liegen dürfte. Dies auch deshalb, weil vielen Betroffenen nach zwei Jahrzehnten erfolgloser Bemühungen nun langsam die Geduld ausgeht und sie deshalb in Anbetracht der neuen Rechtslage wohl nicht mehr viel Hemmnisse sehen dürften und auch keine Hemmungen haben werden, bei Beibehaltung des bisherigen Kurses der Landesregierung auch die Staatsanwaltschaft einzuschalten, wie dies VDGN und BVBB m.W. schon mehrfach, wem auch bisher vergeblich, versuchten. Der Landesrechnungshofbericht dürfte sie darin noch bestärken. Diejenigen Betroffenen, welche sich bezüglich der Korrektur der falschen Standortentscheidung bereits in jahrzehntelangem nervlichen "Marathon" befinden und bisher de facto vielfach gem. dem "Special OIympics Eid" in Form des Ausspruchs "Laßt mich gewinnen. Und wenn ich nicht gewinnen kann mutig mein Bestes geben!" kämpften, dürften sich nun ihren Ziel nahe sehen und Ihren Eingriff erwarten. Um eine schnelle Losung in gegenseitigem Interesse zu erreichen, auch mit Hinweis auf die aktuelle Rechtslage, erfolgte deshalb dieses Schreiben. In Erwartung Ihrer baldigen Rückäußerung zu den aufgeworfenen Problemen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Dr. G. Briese EICHWALDER BÜRGERINITATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT 3 Anlagen An: Email sent on 08/03/2016 EUROPÄISCHE KOMMISSION Wettbewerb Brüssel, Datum der E-Mail Empfangsbestätigung SA.36263(2013/CP) - Beschwerden gegen die Finanzierung des Flughafens Berlin-Brandenburg Betrifft : SA.35378(2013/N) - Beihilfeverfahren SA.36263(2013/CP). für den Flughafen BerlinBrandenburg BER Herrn /Frau Die Generaldirektion für Wettbewerb bestätigt hiermit den Empfang Ihres Schreibens vom 28/02/2016 (Registrierungsnummer : 2016/023973), zu dem oben genannten Aktenzeichen. Im Rahmen ihrer Bemühung "in Richtung E-Kommission", fördert die Europäische Kommission die Benutzung von elektronischen Informationen. (max. 8 M8) Sobald die elektronischen Dokumente registriert werden, sind sie unmittelbar zugänglich für die Berichterstatter so dass wir keine Papierform mehr benötigen. Was auch umweltfreundlicher ist. Über folgende Webseite finden Sie Hinweise wie Sie informationen an die GD Wettbewerb zusenden können: http://ec.europa.eu/competition/contacts/index_en.html. Falls Sie uns umfangreiche elektronische Dateien senden möchten, bitten wir Sie, uns per E-Mail zu informieren, dass sie die Anhänge per Post senden werden, womöglich in elektronischer Form auf CD/DVD. Mit freundlichen Grüßen, GD Wettbewerb. Registratur Staatliche Beihilfen DG COMP Registry Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei Ihre Petition 100212014 4 Nachrichten PETI Secretariat An: "drgbriese Sehr geehrter Herr Briese, 7. Februar 2016 um 20:27 Wir möchten Sie darüber unterrichten, dass der Petitionsausschuss die Prüfung Ihrer Petition unter Berücksichtigung der schriftlichen und mündlichen Informationen der Kommission fortgesetzt hat. Zu Ihrer Information lege ich eine Kopie der schriftlichen Antwort der Kommission vom 30. 10.2015 bei. Wir bitten um Ihr eventuelles Kommentar innerhalb von zwei (2) Kalendermonaten. Hiermit bestätigen wir auch den Eingang Ihrer nachträglichen Postsendungen vorn 7. und 25. Januar 2016. Die zusätzlichen Dokumenten wurden an die Europäische Kommission zur Information weitergeleitet. Wir werden Sie selbstverständlich über alle weiterer Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Ihrer Petition getroffen werden, auf dem Laufenden halten. Mit freundlichen Grüßen Das Sekretariat des Petitionsausschusses 10777756DE.doc 78K Günter Briese Weitergeleitete Nachricht Von: "PETI Secretariat" Datum: 07.02.2016 2027 Betreff Ihre Petition '1002/2014 An: Cc: 1077756DE.doc 7. Februar 2016 um 23:37 l von 2 41.04.201 b 21:29 Europäisches Parlament 2014-2019 30.10.2015 Petitionsausschuss MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER Betrifft: Petition Nr. 0735/2014, eingereicht von Christa König, deutscher Staatsangehörigkeit, zur Finanzierung des Flughafens Berlin Brandenburg Petition Nr. 0752/2014, eingereicht von Hans Deutschmann, deutscher Staatsangehörigkeit, zum Betrag von 1,2 Milliarden EUR, die die Europäische Kommission dem Unternehmen gewährt hat, das den neuen Flughafen in Berlin baut Petition Nr. 0760/2014, eingereicht von Kirsten Rinas, deutscher Staatsangehörigkeit, zum Betrag von 1,2 Milliarden EUR, die die Europäische Kommission dem Bauunternehmen gewährt hat, das den neuen Flughafen in Berlin baut Petition Nr. 1002/2014, eingereicht von Günther Briese, deutscher Staatsangehörigkeit, im Namen der Bürgerinitiative Eichwalde zur Flugsicherheit, zu angemessener Lärmreduzierung, zu einem Nachtflugverbot und zur Überprüfung der Entscheidung, 1,2 Milliarden EUR für den Bau eines neuen Flughafens in Berlin bereitzustellen Petition Nr. 1142/2014, eingereicht von Peter Welsch, deutscher Staatsangehörigkeit, zur Nutzung der für den Bau des Flughafens Berlin Brandenburg bestimmten Mittel zu anderen Zwecken, als sie ursprünglich vorgesehen waren CM\1077756DE.doc A u s z u g aus den Schreiben des Europäischen Parlaments an eine der Petentengruppen, welche die Revision der 1,2-Mrd.-EUR Beihilfe-Genehmigung forderten, zur, Stellungnahme zu einem Schreiben der Europäischen Kommission hierzu. In diesem Schreiben der Europäischen Kommission kämen datumsmäßig relevante aktuelle Erkenntnisse aus dem Bericht des Landesrechnungshofes des Landes Brandenburg sowie des Spruches des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache C-137/14 der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland noch nicht berücksichtigt worden sein. Eine weitere Petentengruppe wird z.B. von der Kanzlei BAUMANN RECHTSANWÄLTE Partnergesellschaft mbB Leipzig vertreten.