BERLINER KURIER - Redaktion - Karl-Liebknecht-Str.29 10178 B e r l i n Eichwalde, den 31.März 2016 Beitragsangebot Tegel TXL muß und kann offen bleiben - aber mit Schallschutz ! Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend erhalten Sie vorgenanntes Beitragsangebot mit der Bitte um baldige Veröffentlichung. mit freundlichen Grüßen Dr. G. Briese EICHWALDER BÜRGERINITATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT in der Bürgerinitiative Notwehr Anlieger BER Ost-West Aktionsgemeinschaft in enger Zusammenarbeit mit der SCHULZENDORFER INTERESSENGEMEINSCHAFT GEGEN FLUGLÄRM P R E S S E - I N F O R M A T I 0 N Eichwalde, den 31.März 2016 Tegel TXL muß und kann offen bleiben - aber mit Schallschutz ! In den Internet-Beiträgen von inforadio und MORGENPOST des heutigen Tages wurden eine Reihe von Gründen angeführt, weshalb der Flughafen Tegel rechtlich nicht offen bleiben könne. Diese wären zutreffend, wenn das Luftverkehrsrecht allein in der Gesetzgebungsbefugnis der Bundesrepublik läge. Dies aber ist nicht zutreffend: allein die EU ist beim Luftverkehrsrecht rechtsetzungsbefugt, und die Bundesrepublik nur im Rahmen der dort verankerten Möglichkeiten. Nach dem zitierten BVG-Urteil von 2006 darf Tegel TXL offenbleiben, so lange die "Kapazitätserweiterung am Standort Schönefeld" noch nicht in Betrieb ist, also der BER mit seiner Südbahn! Die BER-Südbahn darf aber infolge des Verstoßes gegen das ICAO Doc.9184 durch Ausrichtung auf besiedeltes Gebiet nicht in Betrieb genommen werden, denn ICAO-Bestimmungen gelten in der EU als Mindestforderungen - Planungs-Pfusch beim BER, wobei mal alle weitren möglichen oder sicheren Hindernisse hier beiseite gelassen werden sollen. Und auch der Planfeststellungsbeschluß trägt deshalb rechtlich nicht, da das unsererseits schon 2013 angeführte ICAO Doc.9184 und die dieses als Mindestforderung vorschreibenden EU-Vorschriften schon vor PFB-Beschlußfassung geltendes EU-Recht verkörperten, und auch zum Schallschutz galt bereits vor Verabschiedung des PFBerg im BER-Nahbereich EU-Recht mit höheren Anforderungen als jenen im FBB-"Sprint-3-Schallschutzprogramm"! Wegen Verstößen gegen EU-Recht als übergeordnetem Recht wurden somit alle Rechtsgrundlagen für das BER-Projekt von Anfang an und ohne Weiteres (ex tunc ipso iure) rechtlich nichtig, was eine mögliche Zertifizierung, ab 1.1.2018 Betriebsvoraussetzung, ausschließt! Damit aber entfallen zumindest diesbezüglich alle Hemmnisse für den Weiterbetrieb von Tegel TXL! Näheres kann hierzu in der Internet-Adresse http://berlin-brandenburg-21.de eingesehen werden, und die unsererseits angeführten Rechtsvorschriften wurden mit dem EuGH-Urteil in der Rechtssache C-137/14 Ende 2015 ausdrücklich für Recht erkannt! Dr. G. Briese, EICHWALDER BÜRGERINITATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT in der Bürgerinitiative Notwehr Anlieger BER Ost-West Aktionsgemeinschaft in enger Zusammenarbeit mit der SCHULZENDORFER INTERESSENGEMEINSCHAFT GEGEN FLUGLÄRM