3. Februar 2016 Zum Märchen, der Planfeststellungsbeschluß zum BER stehe "eben fest": Schon 2014 und noch ohne Berücksichtigung der ICAO-Dokumente, in der EU als Mindeststandards geltendes Recht, war hier nicht zutreffend. Berücksichtigt man ICAO-Dokumente und den EUGH-Spruch gegen die Bundesrepublik Deutschland C-137/14 zu Umweltverträglichkeitsverfahren, so ist der PFB gleich in mehrfacher Weise rechtlich nichtig ! Die Nachfolgende Broschüre ist aus Urheberrechtsgründen nur verlinkt Bitte sehen Sie sich dort folgende Passagen besonders genau an: Seite 32 Abschnitt 2 und 3 Später entstehende Konflikte können nicht mit Verweis auf das Planfeststellungsverfahren aus der Welt geschaffen werden. Seite 33 über Reaktionsmöglichkeiten http://www.gruene-fraktion-brandenburg.de/presse/pressemitteilungen/broschuere-lauter-schall-und-rauch-zum-ber-und-luftverkehr-in-deutschlands/