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2016_02_03_Gegenbeitrag_Planfeststellungsbeschluss_BER_ist_fest.txt

3. Februar 2016

Zum Märchen,

der Planfeststellungsbeschluß zum BER stehe "eben fest":

Schon 2014 und noch ohne Berücksichtigung der ICAO-Dokumente, in der EU als Mindeststandards geltendes Recht, war hier nicht zutreffend.

Berücksichtigt man ICAO-Dokumente und den EUGH-Spruch gegen die Bundesrepublik Deutschland C-137/14 zu Umweltverträglichkeitsverfahren,

so ist der PFB gleich in mehrfacher Weise rechtlich nichtig !

Dr. G. Briese

Die Nachfolgende Broschüre ist aus Urheberrechtsgründen nur verlinkt

http://www.gruene-fraktion-brandenburg.de/fileadmin/ltf_brandenburg/Dokumente/Publikationen/Lauter_Schall_und_Rauch.pdf

Bitte sehen Sie sich dort folgende Passagen besonders genau an:

Seite 32 Abschnitt 2 und 3

Später entstehende Konflikte können nicht mit Verweis auf das Planfeststellungsverfahren aus der Welt geschaffen werden.

Seite 33 über Reaktionsmöglichkeiten

Planfeststellungsbeschluss BER nicht fest