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2016_01_14_Presseinformation_Notwehr_Anlieger_BER_Schriftsaetze_EU.pdf
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EICHWALDER BÜREGRINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT
in der BÜRGER-INITIATIVE NOTWEHR ANLIEGER BER Ost-West-Aktions-Gemeinschaft, c./o. Stubenrauchstr.71, 15732 Eichwalde
in enger Zusammenarbeit mit der SCHULZENDORFER INTERESSENGEMEINSCHAFT GEGEN FLUGLÄRM


EU-Beihilfeverfahren SA. 36 263 ( 2013 / CP)

für den Flughafen Berlin-Brandenburg ( BER )

Ihr Schreiben vom 5.8.2015, AZ 119 M 11 HF-Sk,

an die Europäische Kommission, GD Wettbewerb

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Heß,

hiermit gebe ich Ihnen bekannt, daß ich mit Schreiben vom

7. Januar 2016 sowohl einen Nachtrag vom 6. Januar 2016 zur

Unterstützung Ihrer Anträge sandte, sondern dazu ein

Schreiben vom 4. Januar 2016 zu rechtlich fragwürdigen Vor-

gängen im Land Brandenburg mit Relevanz zum BER-Projekt

sowie ein Schreiben vom 5. Januar 2016 zur regierungsseiti-

gen Leugnung der Existenz des Beihilfeverfahrens und im

Zusammenhang damit erhobenenen fälschlichen Beschuldigungen

sowie Reaktionen hierauf und anderes mehr.

Diese Unterlagen werden in Kürze im Internet unter

http://Deutschland-hat-Zukunft.de einsehbar sein

Mit besten Wünschen für das Jahr 2016 sowie

mit freundlichen Grüßen



Eichwalde am 14. Januar 2016

Liebe Mitstreiter,

am 13. und 14. Januar 2016 wurde meinerseits ein umfangreicher Schriftsatz in Richtung EU

in Umlauf gebracht, welcher nun auch örtlich-regional bekannt gemacht wird. Ich folgte damit

bezüglich der Leugnung der Existenz eines Beihilfeverfahrens durch die Landesregierung

auch anhaltenden Ratschlägen.

W e l c h e G r ü n d e g a b e s h i e f ü r ?

- Das Strafverfahren der EU zu Umweltverträglichkeitsprüfungen endete mit der Verurtei-

lung der Bundesrepublik durch den EUGH, die EU-Vorschriften zu solchen Verfahren endlich

restlos umzusetzen und Bürgern, Verbänden und Kommunen stärkere Mitwirkungsmöglichkeiten

einzuräumen - Positionen, welche wir schon lange vertreten, auch zur Überordnung von EU-Recht.

- Daraus zu ziehende Schlußfolgerungen wurden Herrn Ministerpräsident Dr. Woidke brieflich übermittelt.

- Die EU-Kommission und das Europa-Parlament beschlossen, aufgrund von Petitionen, daß

neue Beihilfeverfahren zum BER-Projekt dem Europäischen Parlament zur Entscheidung zu

übergeben - unsererseits wurde von Anfang an die Position vertreten, daß der neue Antrag

nicht im "vereinfachten Verfahren" bearbeitet werden dürfe.

- Die Leipziger Kanzlei Baumann Rechtsanwälte stellte den Antrag auf Ablehnung des Beihilfeverfahrensantrags,

unserseits durch weitere Fakten unterstützt.

W a s p a s s i e r t d a z u i m L a n d B r a n d e n b u r g ?

Zur Problemlösung selbst: n i c h t s !

Geleugnet wurde sogar die Existenz des Beihilfeverfahrens unter fälschlicher Beschuldigung,

welche Position Staatssekretär Bretschneider selbst nach Antreten des Gegenbeweises noch

kurz vor Weihnachten in der Presse vertrat, welche zur Problematik höchst widersprüchlich

berichtete.

Ein solches stetiges Ignorieren von Fakten erschien als krankhafte "Ignorantäsitis", welche

zum Schutz der Bürgerrechte einer resoluten Intervention bedurfte. Dies auch deshalb,

weil die Presse wegen der Verpflichtungen der BER-Baufirmen zu "ernsthafter ZUSAMMENARBEIT"

Aktuell die Suche nach Schuldigen für das Absagen auch des nächsten BER-Inbetrebnahmtermines

bzw. des Projektabbruches schon als eröffnet erachtet und die konfusen Meldungen zum

Beihilfeverfahren vor der letzten BER-Aufsichtsratssitzung im Jahre 2015 damit durchaus im

Zusammenhang stehen dürften - es kann schließlich nicht sein, was nicht sein darf: reine Wirklichkeitsverleugnung !

D e s h a l b a l s o und weil eine EU-Entscheidung, schon vor der Sommerpause des

Deutschen Bundestages erwartet, noch immer aussteht, erfolgte diese Zustellung eines

umfangreichen Schriftsatzes zur neuen Situation an die zuständigen Stellen der EU.

Heutige Pressemeldungen zum CDU Vorstoß in Richtung "BER Drehkreuz" und zur Einleitung eines

Verfahrens nach Artikel 7 des EU Vertrages gegen Polen zur sogenannten "Rechtsstaatlichkeitsprüfung"

waren für mich bezüglich der Richtigkeit der gewählten Verfahrensweise eine

Bestätigung, auch wenn ich aufgrund aktueller Urteile des Bundesverfassungsgerichtes wie

zur Altanschließerproblematik bezüglich nachträglicher Beitragserhebung zur Zeit nicht annehme,

daß solch ein Verfahren für Deutschland relevant wäre, auch wenn im Land Brandenburg

massiv gegen EU-Recht verstoßen wird.

Mit den besten Wünschen für das Jahr 2016 verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Dr. Günter Briese,

EICHWALDER BÜRGERINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT

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