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2016_01_14_Presseinformation_Notwehr_Anlieger_BER_Schriftsaetze_EU.pdf
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EICHWALDER BÜREGRINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT in der BÜRGER-INITIATIVE NOTWEHR ANLIEGER BER Ost-West-Aktions-Gemeinschaft, c./o. Stubenrauchstr.71, 15732 Eichwalde in enger Zusammenarbeit mit der SCHULZENDORFER INTERESSENGEMEINSCHAFT GEGEN FLUGLÄRM EU-Beihilfeverfahren SA. 36 263 ( 2013 / CP) für den Flughafen Berlin-Brandenburg ( BER ) Ihr Schreiben vom 5.8.2015, AZ 119 M 11 HF-Sk, an die Europäische Kommission, GD Wettbewerb Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Heß, hiermit gebe ich Ihnen bekannt, daß ich mit Schreiben vom 7. Januar 2016 sowohl einen Nachtrag vom 6. Januar 2016 zur Unterstützung Ihrer Anträge sandte, sondern dazu ein Schreiben vom 4. Januar 2016 zu rechtlich fragwürdigen Vor- gängen im Land Brandenburg mit Relevanz zum BER-Projekt sowie ein Schreiben vom 5. Januar 2016 zur regierungsseiti- gen Leugnung der Existenz des Beihilfeverfahrens und im Zusammenhang damit erhobenenen fälschlichen Beschuldigungen sowie Reaktionen hierauf und anderes mehr. Diese Unterlagen werden in Kürze im Internet unter http://Deutschland-hat-Zukunft.de einsehbar sein Mit besten Wünschen für das Jahr 2016 sowie mit freundlichen Grüßen Eichwalde am 14. Januar 2016 Liebe Mitstreiter, am 13. und 14. Januar 2016 wurde meinerseits ein umfangreicher Schriftsatz in Richtung EU in Umlauf gebracht, welcher nun auch örtlich-regional bekannt gemacht wird. Ich folgte damit bezüglich der Leugnung der Existenz eines Beihilfeverfahrens durch die Landesregierung auch anhaltenden Ratschlägen. W e l c h e G r ü n d e g a b e s h i e f ü r ? - Das Strafverfahren der EU zu Umweltverträglichkeitsprüfungen endete mit der Verurtei- lung der Bundesrepublik durch den EUGH, die EU-Vorschriften zu solchen Verfahren endlich restlos umzusetzen und Bürgern, Verbänden und Kommunen stärkere Mitwirkungsmöglichkeiten einzuräumen - Positionen, welche wir schon lange vertreten, auch zur Überordnung von EU-Recht. - Daraus zu ziehende Schlußfolgerungen wurden Herrn Ministerpräsident Dr. Woidke brieflich übermittelt. - Die EU-Kommission und das Europa-Parlament beschlossen, aufgrund von Petitionen, daß neue Beihilfeverfahren zum BER-Projekt dem Europäischen Parlament zur Entscheidung zu übergeben - unsererseits wurde von Anfang an die Position vertreten, daß der neue Antrag nicht im "vereinfachten Verfahren" bearbeitet werden dürfe. - Die Leipziger Kanzlei Baumann Rechtsanwälte stellte den Antrag auf Ablehnung des Beihilfeverfahrensantrags, unserseits durch weitere Fakten unterstützt. W a s p a s s i e r t d a z u i m L a n d B r a n d e n b u r g ? Zur Problemlösung selbst: n i c h t s ! Geleugnet wurde sogar die Existenz des Beihilfeverfahrens unter fälschlicher Beschuldigung, welche Position Staatssekretär Bretschneider selbst nach Antreten des Gegenbeweises noch kurz vor Weihnachten in der Presse vertrat, welche zur Problematik höchst widersprüchlich berichtete. Ein solches stetiges Ignorieren von Fakten erschien als krankhafte "Ignorantäsitis", welche zum Schutz der Bürgerrechte einer resoluten Intervention bedurfte. Dies auch deshalb, weil die Presse wegen der Verpflichtungen der BER-Baufirmen zu "ernsthafter ZUSAMMENARBEIT" Aktuell die Suche nach Schuldigen für das Absagen auch des nächsten BER-Inbetrebnahmtermines bzw. des Projektabbruches schon als eröffnet erachtet und die konfusen Meldungen zum Beihilfeverfahren vor der letzten BER-Aufsichtsratssitzung im Jahre 2015 damit durchaus im Zusammenhang stehen dürften - es kann schließlich nicht sein, was nicht sein darf: reine Wirklichkeitsverleugnung ! D e s h a l b a l s o und weil eine EU-Entscheidung, schon vor der Sommerpause des Deutschen Bundestages erwartet, noch immer aussteht, erfolgte diese Zustellung eines umfangreichen Schriftsatzes zur neuen Situation an die zuständigen Stellen der EU. Heutige Pressemeldungen zum CDU Vorstoß in Richtung "BER Drehkreuz" und zur Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 7 des EU Vertrages gegen Polen zur sogenannten "Rechtsstaatlichkeitsprüfung" waren für mich bezüglich der Richtigkeit der gewählten Verfahrensweise eine Bestätigung, auch wenn ich aufgrund aktueller Urteile des Bundesverfassungsgerichtes wie zur Altanschließerproblematik bezüglich nachträglicher Beitragserhebung zur Zeit nicht annehme, daß solch ein Verfahren für Deutschland relevant wäre, auch wenn im Land Brandenburg massiv gegen EU-Recht verstoßen wird. Mit den besten Wünschen für das Jahr 2016 verbleibe ich mit freundlichen Grüßen. Dr. Günter Briese, EICHWALDER BÜRGERINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT |
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