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2016_01_04_Brief_an_EU_Parlament_Petition_1002_2004_EU_Beihilfeverfahren
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EICHWALDER BÜREGRINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT
in der BÜRGER-INITIATIVE NOTWEHR ANLIEGER BER Ost-West-Aktions-Gemeinschaft, c./o. Stubenrauchstr.71, 15732 Eichwalde
in enger Zusammenarbeit mit der SCHULZENDORFER INTERESSENGEMEINSCHAFT GEGEN FLUGLÄRM


Europäisches Parlament
Petitionsausschuß
Vorsitzende Frau Cecilia Wikström
rue Wiertz
B - 1 0 4 9 B r ü s s e l
BELGIEN

Petition Nr. 1002/2004,
EU Beihilfeverfahren SA. 36 263 ( 2013 / CP)
für den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER)
H i n w e i s e zu rechtlich fragwürdigen Vorgängen
im Land Brandenburg mit Relevanz zum BER-Projekt
und damit zum Beihilfeverfahren

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

1.
Während sich die Europäische Union bemüht, für die
Luftverkehrswirtschaft erforderliche Vorschriften
zu erarbeiten und für verbindlich zu erklären, welche
dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft
entsprechen und dem erforderlichen Umwelt- und Verbraucher-
schutz Rechnung zu tragen, und diesen gegebenenfalls auch über die
Androhung oder Durchführung von Strafverfahren durchsetzen,
bahnt sich zum BER-Projekt zur Zeit eine Entwicklung
an, welche diesen Zielen konträr entgegensteht.

2.
Ich meine hiermit die geplante Änderung der
Brandenburgischen Bauordnung, damit die Baugenehmigung
für das BER-Projekt nicht ausläuft, und mit welcher
gleichzeitig auch noch der bisher geltende Verbraucher-
schutz für Bauherren allgemein wegfallen soll.


Dies erfolgt augenscheinlich deshalb, weil damit auch gleichzeitig der
Ersatz bisheriger Kostenerstattungsvereinbarungen
( KEV ) zu Schallschutzmaßnahmen zwischen Flughafengesellschaft und
Flughafenanliegern durch "Anspruchs-Ermittlungen" ( ASE ) ohne
Vertragscharakter endlich rechtlich noch nachträglich sanktioniert wird.

Experten laufen Sturm gegen diese "Reform" weil damit, wie bei den
genannten " ASE ", zunehmend die Risiken entgegen Verbraucherrecht abgewälzt
werden sollen auf die Bürger als Bauherren ( vgl. Anlage I-1 ),
und Kommentatoren bezeichnen das Vorhaben als "abenteuerlich", weil die
bewährte Bauordnung nun nicht nur ein bißchen, sondern gleich so radikal
geändert werden soll und Verbraucherschutzmechanismen entfallen sollen.
( vgl. Anlage I-2 )

4.
Ordentliche Planung soll durch zunächst billigere Ad-hoc Praxis in
Laienhand des Bauherren ersetzt werden - aber die Zusatzkosten folgen
hinterher durch daraus resultierende Baufehler oder mangelnde Baukontrolle.

Wir kennen dies vom BER-Projekt her, und es ist eine prozeßträchtige
Verfahrensweise ! Und dies zum Schaden der Bürger sowie der Umwelt durch unnötigen
Mehrverbrauch von Resourcen.

5.
Will man das Chaos, welches auf der BER-Baustelle herrschte, auch in
die Bauvorhaben der Bürger allgemein integrieren, damit der bisherige
Unterschied nicht mehr so auffält ( Vgl. Anlage I-3 ) ?

Dieses Vorhaben steht planungsbezogen selbst im Widerspruch zum kürzlich
vorgestellten Leitfaden des Bundesverkehrsministeriums zur Umsetzung
von Großprojekten, obwohl dieser von Experten nur als Versammlung
von Selbstverständlichkeiten charakterisiert wird ( vgl. hierzu
http://www.Spiegel.de vom 10. Dezember 2015 ).

6.
Demjenigen Brandenburger Ministerium, welches für die rechtswidrige
BER-Begtriebsgenehmigung verantwortlich ist, droht bereits ein Strafverfahren
durch die Europäische Union, allerdings wegen seiner Agraförderpraxis,
welche der Landesrechnungshof rügte ( Vgl. Anl I-4 )

Auch die Justiz prüft bereits diese Förderaffaire, und Parlamentarier
machten den "Verdacht der Datenfälschung" bekannt bzw. urteilten, daß
Ministerium sei "völlig außer Kontrolle geraten" ( vgl. Anlage I-5).

7.
Den letzten Anstoß zu diesem Nachtragsschreiben aber gab die Ignoranz der
Einleitung eines Beihilfe-Prüfverfahrens zum 2,6 Mrd. EUR-
Förderantrag zum BER-Projekt durch die Flughafenkoordination der
Staatskanzlei Brandenburg.

Hierzu geht Ihnen ein gesondertes Schreiben zu. 8.
Dies bezogen auf eine aktuelle Berliner Initiative zur weiteren
Offenhaltung des Berliner Flughafens Tegel TXL, umso mehr, als mir vor
Kurzem ein Schreiben vom 13. März 2013 an Ex-Flughafenchef Mehdorn in die
Hände fiel, in welchem dieses meinerseits Unterstützung für seinen
Einsatz für Tempelhof im Jahr 2007 gegeben wurde, denn auch unsere Gruppierung
forderte seit langem die Beibehaltung des derzeitigen Berliner Flughafensystems
- aus Sicherheitsgründen generell, für Tegel aktuell,
weil es zur Zeit keine Rechtssichere Lösung für Berlin gibt. Dies
wurde aktuell vom wissenschaftlichen Beratungsdienst des Deutschen
Bundestages bestätigt, welcher klarstellte, daß der Flughafen Tegel TXL
unabhängig vom BER-Planfeststellungsbeschluß durch einen Beschluß des
Deutschen Bundestages weiterhin betrieben werden kann. Und der Planfeststellungsbeschluß
zum BER ist aus bekannten Gründen wegen des Verstoßens
gegen EU-Recht ohnehin ja rechtlich ex tunc ipso iure nichtig. Und auch
zur geltenden EU-Rechtslage in Verbindung mit dem BER-Projekt erhielt Herr Mehdorn
wie später auch sein Nachfolger, Herr Dr. Mühlenfeld, vollinhaltlich Aufklärung.
Auch wenn dies alles bisher nichts Grundsätzliches in Brandenburg
bewirkt hat - als "Flughafengegner" oder gar "Saboteure" lassen wir
uns nicht hinstellen. Wir sind Projektkritiker, gesprächsbereit aber
nur auf der Basis geltenden Rechts zum Schutz von Leben, Gesundheit,
körperlicher Unversehrtheit und Hab und Gut, also unserer Bürgerrechte -
und dies nicht zum Schaden, sondern zum Nutzen des Landes und seiner Bürger !
Und unsere diesbezüglichen steten Bemühungen sind für die Öffentlichkeit
jederzeit einsehbar unter der Internetadresse wie folgt:
http://Deutschland-hat-Zukunft.de - anders als die Praktiken anderer Beteiligter
am BER - Projekt.
9.
Unter Berücksichtigung des bisher geplanten Personalabbaus bei der
Polizei, Justiz und Staatsanwaltschaft Brandenburgs, welcher erst
durch die Flüchtlingswelle vakant wurde, und daraus resultierender
negativer Folgen für Zusammenarbeit und Verantwortungswahrnehmung zum BER-
Projekt sowie hinsichtlich fehlender Kultur der Kritikfähigkeit beim
Streiten um den besten Weg gemäß Pressemeldungen erstaunt das vorgenannt
dargestellte Verhalten Verantwortlicher für das BER-Projekt aber nicht
mehr sonderlich ( vgl. Anlage I-6 ) . Derartige Verfahrensweisen erschei-
nen jedoch als unvereinbar mit den Rechtsgrundsätzen der Europäischen Union.

Da es selbst einer so großen Vereinigung wie dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN)

mit Vertretungen in den alten wie den neuen Bundesländern

nicht gelang, Brandenburger Behörden zu rechtskonformen Verfahrensweisen

zu veranlassen, weshalb der VDGN nun wegen der Verabredung zu

einer Straftat zwischen Flughafengesellschaft und Landesregierung zu ge-

setzwidrigem BER-Billigschallschutz bereits Konsequenzen fordert, und

auch die Bemühungen unserer örtlich regionalen Gruppierung bis hin zur

Bundesregierung bisher erfolglos blieben,erschien das erneute Ansprechen

des Europäischen Parlaments als geboten (vgl. Anlage I-7 ).

10.

Bereits im April 2011 haben ferner BER-Anlieger in Eichwalde vermutet,

für eine Druckwasserleitung nach Schönefeld mit Beiträgen für

die "Erstellung" eines Wasser-"Erstanschlusses" als "Altanschließer"

welche schon zu Zeiten der DDR Hauswasseranschlüsse besaßen, widerrechtlich

für das BER - Projekt und entgegen Artikel 19 des Einigungsvertrages sowie dem

Gleichheitsgrundsatz und Rückwirkungsverbot in der Bundesrepublik

Deutschland mit Beiträgen belastet worden zu sein.

Wegen dieser Druckwasserleitung war ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft

Cottbus anhängig, welches mit Verurteilungen Verantwortlicher abschloß.

Eine Sammelklage gegen diese Altanschließerbelastung wurde vom

Vorstand des Verbandes MAWV aufgrund ablehnender Haltung der Vertreter

der vom BER weiter entfernt liegender Gemeinden abgelehnt, so daß eine

grundsätzliche Klärung für die als Betroffenen aus finanziellen Gründen nicht

möglich war.

11.

Trotz Legalisierung dieser Verfahrensweise durch das Brandenburger

Landesverfassungsgericht hat nun aktuell das Bundesverfassungsgericht

diese Verfahrensweise für verfassungswidrig erklärt

(vgl. Anlage I-8 ) - und trotzdem wurden zeitweilig vom MAWV weitere

Bescheide noch an Altanschließer versandt, weil augenscheinlich ein

Landesgesetz fälschlich als dem Richterspruch des Bundesverfassungsgerichtes

übergeordnet erachtet wurde (vgl. Anlage I-9).

Wie endlich Rechtssicherheit hergestellt werden soll, ist noch völlig offen,

weil hierzu nun ein neues Landesgesetz verabschiedet werden muß,

um Gleichbehandlung und Rückwirkungsverbot auch für diejenigen BER-Anlieger

Wirklichkeit werden zu lassen, welche bereits gezahlt haben und sich

nicht mehr im Widerspruchsverfahren befinden.

12.

Als Nachweis für bisher erfolglose Bemühungen in dieser Sache erhalten

Sie anliegend den "Diskussions-Vorschlag zur Durchsetzung von

Rechtsvertretungsgemeinschaften zum BBI- und Altanschließer-Problem"

vom April 2011 ( Vgl Anlage I-9), "Zu Restitutions-Klagen gegen den BBI-

Planfeststellungbeschluß und Klagen zum Nachtflugverbot und zu neuen

Flugrouten - sind richterliche Zweifel begründet ? ..." Bei der Frage

ging es allein um "neue" Flugrouten - aber auch die "alten Flugrouten

gemäß Planfeststellungsbeschluß sind ja rechts- und umweltrechtswidrig !

"BBI" war die "BER" vorangegangene Bezeichnung des BER-Projektes,

welche aus luftverkehrsrechtlichen Gründen korrigiert werden mußte.

13.

Verstöße gegen Rechtsprinzipien der Europäischen Union wie beim

BER-Projekt sind also gemäß den vorstehenden Ausführungen im Land

Brandenburg leider kein Einzelfall.

Ich hoffe mit meinen Hinweisen gedient zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Anlagenverzeichnis

Anlage I-1

Neue Bauordnung: Planer warnen vor Nachteilen für Häuslebauer,

MAZ 09.12.2015, S 1

http://www.genios.de/presse-archiv/artikel/MAER/20151209/neue-bauordnung-planer-warnen-vor-n/doc6ngsi3nmiwi1blw67kr2.html

Anlage I-2

Bauordnung soll geändert werden. Abenteuerlich,

MAZ 09.12.2015, S.2 , Dieser Artikel ist nicht mehr Online Begründung ?

Anlage I-3

BER-Bauleiter nimmt Firmen in Schutz,

MAZ 19./20.09 2015 S. 3

http://www.genios.de/presse-archiv/artikel/MAER/20150919/ber-bauleiter-nimmt-firmen-in-schut/doc6mb84xkqw6gr7wvd3oe.html

Anlage I-4

Agrar-Förderaffaire; Brandenburg droht Strafverfahren durch EU,

Fall Pro Agro: Landesrechnungshof liest Minister Vogelsänger die Leviten,

MAZ 11.11.2015, S.8

http://www.genios.de/presse-archiv/artikel/MAER/20151111/agrar-foerderaffaere-brandenburg-dr/doc6n2f8yo64ol1mewvd0p.html

Anlage I-5

Vogelsänger unter Druck: Justiz prüft Förderaffaire,

MAZ 09.12.2015, S.8

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Minister-unter-Druck-wegen-Foerdermittelaffaere

Anlage I-6

Fall Maskenmann: Ministerium gibt chaotische Zustände zu,

MAZ 11.12.2015 S.8

http://www.maz-online.de/E-Mediabox/Brandenburg/Fall-Maskenmann-Ministerium-gibt-chaotische-Zustaende-zu

Anlage I-7

Verabredung zur Straftat. Flughafen BER: Schallschutzbetrug war abgesprochen,

VDGN fordert Konsequenzen, DAS GRUNDBLATT Journal des VDGN 11/12-2015 S.04

http://www.vdgn.de/news-single/article/verabredung-zur-straftat/

Anlage I-8

Eine Ungerechtigkeit wird bleiben,

MAZ 22.12.2015 S. 24

http://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Altanschliesser-Urteil-entsetzt-Wasserverbaende

Anlage I-9

Diskussionsvorschlag zur Durchsezung von Rechtsvertretungsgemeinschaften *

zum BBI- und Altanschließer-Problem April 2011 ( ohne Tabelle )

Anlage I-10

Zu Restitutionsklagen gegen den BBI Planfeststellungsbeschluß und Klagen zum

Nachtflugverbot und zu neuen Flugrouten - sind richterliche Zweifel begründet ? vom 23.04.2012

Anlage I-11

Pressemitteilung Nr.14/2015 des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Dezember

2015 zum Beschluß vom 12. November 2015, Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden

gegen rückwirkende Festlegung von Kanalanschlußbeiträgen

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-094.html

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* hierzu erhobene Beschwerden bezüglich Grundgesetzverletzungen wurden mit aktueller

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt, vgl. Anlage I-11

Dr. Günter Briese, EICHWALDER BÜRGERINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT
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