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2016_01_04_Brief_an_EU_Parlament_Petition_1002_2004_EU_Beihilfeverfahren
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Europäisches ParlamentEICHWALDER BÜREGRINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT in der BÜRGER-INITIATIVE NOTWEHR ANLIEGER BER Ost-West-Aktions-Gemeinschaft, c./o. Stubenrauchstr.71, 15732 Eichwalde in enger Zusammenarbeit mit der SCHULZENDORFER INTERESSENGEMEINSCHAFT GEGEN FLUGLÄRM Petitionsausschuß Vorsitzende Frau Cecilia Wikström rue Wiertz B - 1 0 4 9 B r ü s s e l BELGIEN Petition Nr. 1002/2004, EU Beihilfeverfahren SA. 36 263 ( 2013 / CP) für den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) H i n w e i s e zu rechtlich fragwürdigen Vorgängen im Land Brandenburg mit Relevanz zum BER-Projekt und damit zum Beihilfeverfahren Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 1. Während sich die Europäische Union bemüht, für die Luftverkehrswirtschaft erforderliche Vorschriften zu erarbeiten und für verbindlich zu erklären, welche dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft entsprechen und dem erforderlichen Umwelt- und Verbraucher- schutz Rechnung zu tragen, und diesen gegebenenfalls auch über die Androhung oder Durchführung von Strafverfahren durchsetzen, bahnt sich zum BER-Projekt zur Zeit eine Entwicklung an, welche diesen Zielen konträr entgegensteht. 2. Ich meine hiermit die geplante Änderung der Brandenburgischen Bauordnung, damit die Baugenehmigung für das BER-Projekt nicht ausläuft, und mit welcher gleichzeitig auch noch der bisher geltende Verbraucher- schutz für Bauherren allgemein wegfallen soll. Dies erfolgt augenscheinlich deshalb, weil damit auch gleichzeitig der Ersatz bisheriger Kostenerstattungsvereinbarungen ( KEV ) zu Schallschutzmaßnahmen zwischen Flughafengesellschaft und Flughafenanliegern durch "Anspruchs-Ermittlungen" ( ASE ) ohne Vertragscharakter endlich rechtlich noch nachträglich sanktioniert wird. Experten laufen Sturm gegen diese "Reform" weil damit, wie bei den genannten " ASE ", zunehmend die Risiken entgegen Verbraucherrecht abgewälzt werden sollen auf die Bürger als Bauherren ( vgl. Anlage I-1 ), und Kommentatoren bezeichnen das Vorhaben als "abenteuerlich", weil die bewährte Bauordnung nun nicht nur ein bißchen, sondern gleich so radikal geändert werden soll und Verbraucherschutzmechanismen entfallen sollen. ( vgl. Anlage I-2 ) 4. Ordentliche Planung soll durch zunächst billigere Ad-hoc Praxis in Laienhand des Bauherren ersetzt werden - aber die Zusatzkosten folgen hinterher durch daraus resultierende Baufehler oder mangelnde Baukontrolle. Wir kennen dies vom BER-Projekt her, und es ist eine prozeßträchtige Verfahrensweise ! Und dies zum Schaden der Bürger sowie der Umwelt durch unnötigen Mehrverbrauch von Resourcen. 5. Will man das Chaos, welches auf der BER-Baustelle herrschte, auch in die Bauvorhaben der Bürger allgemein integrieren, damit der bisherige Unterschied nicht mehr so auffält ( Vgl. Anlage I-3 ) ? Dieses Vorhaben steht planungsbezogen selbst im Widerspruch zum kürzlich vorgestellten Leitfaden des Bundesverkehrsministeriums zur Umsetzung von Großprojekten, obwohl dieser von Experten nur als Versammlung von Selbstverständlichkeiten charakterisiert wird ( vgl. hierzu http://www.Spiegel.de vom 10. Dezember 2015 ). 6. Demjenigen Brandenburger Ministerium, welches für die rechtswidrige BER-Begtriebsgenehmigung verantwortlich ist, droht bereits ein Strafverfahren durch die Europäische Union, allerdings wegen seiner Agraförderpraxis, welche der Landesrechnungshof rügte ( Vgl. Anl I-4 ) Auch die Justiz prüft bereits diese Förderaffaire, und Parlamentarier machten den "Verdacht der Datenfälschung" bekannt bzw. urteilten, daß Ministerium sei "völlig außer Kontrolle geraten" ( vgl. Anlage I-5). 7. Den letzten Anstoß zu diesem Nachtragsschreiben aber gab die Ignoranz der Einleitung eines Beihilfe-Prüfverfahrens zum 2,6 Mrd. EUR- Förderantrag zum BER-Projekt durch die Flughafenkoordination der Staatskanzlei Brandenburg. Hierzu geht Ihnen ein gesondertes Schreiben zu. 8. Dies bezogen auf eine aktuelle Berliner Initiative zur weiteren Offenhaltung des Berliner Flughafens Tegel TXL, umso mehr, als mir vor Kurzem ein Schreiben vom 13. März 2013 an Ex-Flughafenchef Mehdorn in die Hände fiel, in welchem dieses meinerseits Unterstützung für seinen Einsatz für Tempelhof im Jahr 2007 gegeben wurde, denn auch unsere Gruppierung forderte seit langem die Beibehaltung des derzeitigen Berliner Flughafensystems - aus Sicherheitsgründen generell, für Tegel aktuell, weil es zur Zeit keine Rechtssichere Lösung für Berlin gibt. Dies wurde aktuell vom wissenschaftlichen Beratungsdienst des Deutschen Bundestages bestätigt, welcher klarstellte, daß der Flughafen Tegel TXL unabhängig vom BER-Planfeststellungsbeschluß durch einen Beschluß des Deutschen Bundestages weiterhin betrieben werden kann. Und der Planfeststellungsbeschluß zum BER ist aus bekannten Gründen wegen des Verstoßens gegen EU-Recht ohnehin ja rechtlich ex tunc ipso iure nichtig. Und auch zur geltenden EU-Rechtslage in Verbindung mit dem BER-Projekt erhielt Herr Mehdorn wie später auch sein Nachfolger, Herr Dr. Mühlenfeld, vollinhaltlich Aufklärung. Auch wenn dies alles bisher nichts Grundsätzliches in Brandenburg bewirkt hat - als "Flughafengegner" oder gar "Saboteure" lassen wir uns nicht hinstellen. Wir sind Projektkritiker, gesprächsbereit aber nur auf der Basis geltenden Rechts zum Schutz von Leben, Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit und Hab und Gut, also unserer Bürgerrechte - und dies nicht zum Schaden, sondern zum Nutzen des Landes und seiner Bürger ! Und unsere diesbezüglichen steten Bemühungen sind für die Öffentlichkeit jederzeit einsehbar unter der Internetadresse wie folgt: http://Deutschland-hat-Zukunft.de - anders als die Praktiken anderer Beteiligter am BER - Projekt. 9. Unter Berücksichtigung des bisher geplanten Personalabbaus bei der Polizei, Justiz und Staatsanwaltschaft Brandenburgs, welcher erst durch die Flüchtlingswelle vakant wurde, und daraus resultierender negativer Folgen für Zusammenarbeit und Verantwortungswahrnehmung zum BER- Projekt sowie hinsichtlich fehlender Kultur der Kritikfähigkeit beim Streiten um den besten Weg gemäß Pressemeldungen erstaunt das vorgenannt dargestellte Verhalten Verantwortlicher für das BER-Projekt aber nicht mehr sonderlich ( vgl. Anlage I-6 ) . Derartige Verfahrensweisen erschei- nen jedoch als unvereinbar mit den Rechtsgrundsätzen der Europäischen Union. Da es selbst einer so großen Vereinigung wie dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) mit Vertretungen in den alten wie den neuen Bundesländern nicht gelang, Brandenburger Behörden zu rechtskonformen Verfahrensweisen zu veranlassen, weshalb der VDGN nun wegen der Verabredung zu einer Straftat zwischen Flughafengesellschaft und Landesregierung zu ge- setzwidrigem BER-Billigschallschutz bereits Konsequenzen fordert, und auch die Bemühungen unserer örtlich regionalen Gruppierung bis hin zur Bundesregierung bisher erfolglos blieben,erschien das erneute Ansprechen des Europäischen Parlaments als geboten (vgl. Anlage I-7 ). 10. Bereits im April 2011 haben ferner BER-Anlieger in Eichwalde vermutet, für eine Druckwasserleitung nach Schönefeld mit Beiträgen für die "Erstellung" eines Wasser-"Erstanschlusses" als "Altanschließer" welche schon zu Zeiten der DDR Hauswasseranschlüsse besaßen, widerrechtlich für das BER - Projekt und entgegen Artikel 19 des Einigungsvertrages sowie dem Gleichheitsgrundsatz und Rückwirkungsverbot in der Bundesrepublik Deutschland mit Beiträgen belastet worden zu sein. Wegen dieser Druckwasserleitung war ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Cottbus anhängig, welches mit Verurteilungen Verantwortlicher abschloß. Eine Sammelklage gegen diese Altanschließerbelastung wurde vom Vorstand des Verbandes MAWV aufgrund ablehnender Haltung der Vertreter der vom BER weiter entfernt liegender Gemeinden abgelehnt, so daß eine grundsätzliche Klärung für die als Betroffenen aus finanziellen Gründen nicht möglich war. 11. Trotz Legalisierung dieser Verfahrensweise durch das Brandenburger Landesverfassungsgericht hat nun aktuell das Bundesverfassungsgericht diese Verfahrensweise für verfassungswidrig erklärt (vgl. Anlage I-8 ) - und trotzdem wurden zeitweilig vom MAWV weitere Bescheide noch an Altanschließer versandt, weil augenscheinlich ein Landesgesetz fälschlich als dem Richterspruch des Bundesverfassungsgerichtes übergeordnet erachtet wurde (vgl. Anlage I-9). Wie endlich Rechtssicherheit hergestellt werden soll, ist noch völlig offen, weil hierzu nun ein neues Landesgesetz verabschiedet werden muß, um Gleichbehandlung und Rückwirkungsverbot auch für diejenigen BER-Anlieger Wirklichkeit werden zu lassen, welche bereits gezahlt haben und sich nicht mehr im Widerspruchsverfahren befinden. 12. Als Nachweis für bisher erfolglose Bemühungen in dieser Sache erhalten Sie anliegend den "Diskussions-Vorschlag zur Durchsetzung von Rechtsvertretungsgemeinschaften zum BBI- und Altanschließer-Problem" vom April 2011 ( Vgl Anlage I-9), "Zu Restitutions-Klagen gegen den BBI- Planfeststellungbeschluß und Klagen zum Nachtflugverbot und zu neuen Flugrouten - sind richterliche Zweifel begründet ? ..." Bei der Frage ging es allein um "neue" Flugrouten - aber auch die "alten Flugrouten gemäß Planfeststellungsbeschluß sind ja rechts- und umweltrechtswidrig ! "BBI" war die "BER" vorangegangene Bezeichnung des BER-Projektes, welche aus luftverkehrsrechtlichen Gründen korrigiert werden mußte. 13. Verstöße gegen Rechtsprinzipien der Europäischen Union wie beim BER-Projekt sind also gemäß den vorstehenden Ausführungen im Land Brandenburg leider kein Einzelfall. Ich hoffe mit meinen Hinweisen gedient zu haben, und verbleibe mit freundlichen Grüßen Anlagenverzeichnis Anlage I-1 Neue Bauordnung: Planer warnen vor Nachteilen für Häuslebauer, MAZ 09.12.2015, S 1 Anlage I-2 Bauordnung soll geändert werden. Abenteuerlich, MAZ 09.12.2015, S.2 , Dieser Artikel ist nicht mehr Online Begründung ? Anlage I-3 BER-Bauleiter nimmt Firmen in Schutz, MAZ 19./20.09 2015 S. 3 Anlage I-4 Agrar-Förderaffaire; Brandenburg droht Strafverfahren durch EU, Fall Pro Agro: Landesrechnungshof liest Minister Vogelsänger die Leviten, MAZ 11.11.2015, S.8 Anlage I-5 Vogelsänger unter Druck: Justiz prüft Förderaffaire, MAZ 09.12.2015, S.8 Anlage I-6 Fall Maskenmann: Ministerium gibt chaotische Zustände zu, MAZ 11.12.2015 S.8 Anlage I-7 Verabredung zur Straftat. Flughafen BER: Schallschutzbetrug war abgesprochen, VDGN fordert Konsequenzen, DAS GRUNDBLATT Journal des VDGN 11/12-2015 S.04 Anlage I-8 Eine Ungerechtigkeit wird bleiben, MAZ 22.12.2015 S. 24 Anlage I-9 Diskussionsvorschlag zur Durchsezung von Rechtsvertretungsgemeinschaften * zum BBI- und Altanschließer-Problem April 2011 ( ohne Tabelle ) Anlage I-10 Zu Restitutionsklagen gegen den BBI Planfeststellungsbeschluß und Klagen zum Nachtflugverbot und zu neuen Flugrouten - sind richterliche Zweifel begründet ? vom 23.04.2012 Anlage I-11 Pressemitteilung Nr.14/2015 des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Dezember 2015 zum Beschluß vom 12. November 2015, Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen rückwirkende Festlegung von Kanalanschlußbeiträgen ---------- * hierzu erhobene Beschwerden bezüglich Grundgesetzverletzungen wurden mit aktueller Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt, vgl. Anlage I-11
Dr. Günter Briese,
EICHWALDER BÜRGERINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT
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