LINK zum URTEIL des EUGH EUGH_Urteil_C_0137_
Kommentar zum Interview in der Morgenpost
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EICHWALDER BÜREGRINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT
in der BÜRGER-INITIATIVE NOTWEHR ANLIEGER BER Ost-West-Aktions-Gemeinschaft, c./o. Stubenrauchstr.71, 15732 Eichwalde
in enger Zusammenarbeit mit der SCHULZENDORFER INTERESSENGEMEINSCHAFT GEGEN FLUGLÄRM


Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Landesverband Berlin

Landesvorsitzender

Jan Stöss

Blumberger Damm 159

12685 Berlin


BER Projekt Rechtslage - Ihr Morgenpost Interview vom 4. Oktober 2015 - Nachtrag zum Schreiben vom 7.10.2015

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

da Ihrerseits bisher eine Antwort noch aussteht, die Presse wohl glaubt, daß aufgrund des rechtswidrigen "Begleitgesetzes des Landes Brandenburg zum Landesplanungsvertrag" den Initiatoren des Volksbegehrens gegen die 3. Start- und Landebahn den "Wind aus den Segeln" genommen wurde und mit dem Veröffentlichen einer heutigen umfangreichen "ernüchternden Zwischenbilanz" dies noch bestärken zu können, während zwei für das BER-Projekt wesentliche EU Entscheidungen am 14. Oktober 2015 nur "IN KÜRZE" in wenigen Zeilen ohne Kommentierung widergegeben wurden (Anl. 1), sehe ich mich veranlaßt Ihnen die Presseerklärung vom 16. Oktober 2015, BER: Gerechtfertigte Chaoswarnung mit falscher Begründung. ..." (Anl. 2) anliegend zu übersenden.

Sie können daraus ersehen, daß seitens EUGH, EU-Kommission und Petitionsausschuß des Europäischen Parlaments wesentliche Entscheidungen getroffen wurden, welche als geeignet erscheinen, dem machtmißbrauchsrelevanten Tagtraumdenken von für das BER-Projekt verantwortlichen Politikern, Wirtschaftlern Planern den Spiegel der rauhen Wirklichkeit rechtsrelevanter Fakten vorzuhalten und sie auf den Boden der Tatsachen zurückzuführen.

Bei der Lektüre wünsche ich Ihnen deshalb viele neue Erkenntnisse sowie Anregungen für ihr sachgerechtes Handeln.

mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Briese,

EICHWALDER BÜRGERINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT

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