In dem vorgen. Beitrag wird versucht, den Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes zum Schallschutz als zu hochgeschraubte und damit bautechnisch nicht umsetzbare Forderung für "85% der 14000 Häuser im Tagschutzgebiet" zu diskreditieren, zu unterlaufen, indem eine Umrechnung von Spitzenlärm Pegeln ( keine Überschreitung von 55 dB(A) innen) in Dauerlärmpegel vorgenommen wird und auf dieser Basis Vergleiche mit anderen deutschen Flughäfen erfolgen und so Dauerlärmpegel als geltender Maßstab für Schallschutzmaßnahmen dargestellt werden.
Es wird zwar zugegeben, daß der Dauerlärmpegel nur "ein rechnerisch ermittelter Wert, der alle innerhalb eines gegebenen Zeitraumes auftretenden Einzelschallpegel zu einem Durchschnittswert verrechnet", ist, aber konkrete Hinweise, für welchen Zeitraum der Dauerlärmpegel berechnet wurde, sowie solche zur konkreten Situation des BER fehlen.
Es fehlt auch jeder Hinweis auf die Ergebnisse des 115.Deutschen Ärztetages im Mai ds. Jhrs., wonach die derzeitigen gesetzlichen Forderungen zu zulässigen Lärmpegeln viel zu hohe dB(A)-Werte enthalten und gemäß wissenschaftlichen Erkenntnissen schnellstens reduziert werden müssen sowie daß als alleiniger Maßstab "Schallereignisse" zugrundezulegen sind.
Damit sind auch Lautstärke-Änderungs-Geschwindigkeit und Frequenzhaltigkeit in Sinne der Änderung des Frequenzinhaltes und der zeitlichen Aufeinanderfolge der Schallereignisse; also der "Lärmstreßpegel" gemäß :internationalen Erkenntnissen in EPNdB = dB(A) + 13 zu berücksichtigen.
Schon allein insofern ergibt sich aus dem Beschluß des OVerwG eher ein zu niedriger als ein zu hoher Lärmschutz der BER-Anlieger - und Spitzenlärmpegel sind damit alleiniger Maßstab für Schall Schutzmaßnahmen, nicht aber Dauerlärmpegel!
Lärmstreßpegel gelten zusätzlich, speziell für Gartennutzung und Entschädigungsbereich. Die Forderung der FBB GmbH hinsichtlich der Zugrundelegung von Dauerlärmpegeln ist aber nicht nur bezüglich der OVerwG-Entscheidung und des Appells des 115. Deutschen Ärztetages völlig abwegig, sondern zusätzlich wegen der Lage des BER in enger Nachbarschaft zu dichtbesiedelten Wohngebieten.
Dauerlärmpegel können nur dann die reale Streßbelastung der Anwohner auch nur annähernd abbilden, wenn diese sich in weiterer Entfernung vom Flughafen sowie seitlich der Flugroute befinden, so daß sich die Lärmkurven von sich nähernden und sich entfernenden Flugzeugen überlagern und da durch ein weitgehend lärmspitzenfreier Funktionsverlauf des Lärmpegels nach der Zeit entsteht. Nur dann, wenn Flugzeuge in konstanten zeitlichen Abstand auf einer feststehenden Flugroute fliegen und der Betroffene sich gerade in dem Abstand von Ihnen befindet, daß der Funktionsverlauf der dem Lärmpegel äquivalenten Schall-Leistung in Watt (W) eines jeden Flugzeuges die Form einer Gaußschen Normalverteilung (Glockenkurve) abbildet und die zeitliche Aufeinanderfolge der Flugzeuge gerade so gestaffelt ist, daß sich diese Normalverteilungen zweier aufeinanderfolgender Flugzeuge jeweils in ihren Wendepunkten schneiden, sind die Zahlenwerte für den sich ergebenden Durchschnittswert "Dauerlärmpegel" und die auftretenden Spitzenlärmpegel der einzelnen Flugzeuge gleich!
Dies ist der absolute Ausnahmefall, der für einen Flughafen wie den BER in dichtbesiedeltem Umfeld für alle BER nahen Gemeinden völlig unzutreffend ist!
Die Orte um den BER herum befinden sich im An- und Abflugbereich, für welchen Dauerlärmpegelwerte nicht festgelegt wurden, schon gar nicht für Orte direkt unter Flugrouten, wie Waltersdorf, Schulzendorf, Eichwalde usw., denn das von EU und Bundesrepublik als geltendes Recht übernommene Flughafenplanungshandbuch (Airport Planring Manual) nach ICAO Doc.9184 verbietet eine derartige Ausrichtung neuer Start und Landebahnen!
Wegen nicht veranlaßter Übersetzung ins Deutsche seitens des Bundesverkehrsministers fand es bisher nur noch keinen Eingang in Planungen und Gerichtsentscheidungen!
Trick 17?
Herangetragen wurde die Problematik "ICAO Doc.9184" bereits vor einem Jahr, im Juli 2011, an den Bundesverkehrsminister, danach auch an die Bundesjustizministerin, den Brandenburger Infrastrukminister und die Brandenburger Staatskanzlei - aber eine konkrete Antwort darauf steht bis heute aus!
Am 25.Juli ds, Jhrs. wurde jedoch die für den BER nicht zutreffende Abbildung der wirklichen Lärmbelastungen für Bürger in Anliegergemeinden durch Dauerlärmpegel sowie andere damit zusammenhängende Probleme in einem längeren Ferngespräch an Frau Staatssekretärin Tina Fischer herangetragen, weil sich hieraus i.Vbdg, mit BER Bauproblemen, u.a, das vom Flughafen bekanntgegebene Erfordernis der Sanierung der BER-Nordbahn 2016/17, sowohl das Erfordernis der weiteren Offenhaltung des Flughafens Tegel als auch das Erfordernis schneller Inangriffnahme zumindest einer neuen Flugfeld-Planung in Sperenberg oder anderswo ergibt.
Die Problematik "Dauerlärmpegel - Spitzenlärmpegel" wurde bereits in meiner umfangreichen Ausarbeitung zu BER/BBI-Dauerlärmpegeln im Zeitraum Januar bis Juli 2011 behandelt und im August 2011 i.A. der BI "NOTWEHR Anlieger BER , , ," u.a. an das Landesumweltamt Brandenburg sowie das Umweltbundesamt herangetragen; letzteres klassifizierte die Ausarbeitung als Gutachten, forderte selbst geringere Lärmbelastungen als bisher geplant und bezeichnete die Flugroutenentscheidung als nicht den Erfordernissen eines Flughafens in dichtbesiedeltem Gebiet gerecht werdend.
Während ich noch vor der Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) zu Flugrouten die Spitzenlärmpegel-Isophonen auf die BER-Anliegergemeinden und weitere Gemeinden in geringerer Entfernung begrenzte, weil ich von der Festlegung definierter Flugrouten und deren Frequentierung ausging, forderte ich nach BAF-Entscheidung gem. 247.DV0 zur LuftVO nur noch Spitzenlärmpegel - Isophonen - Karten, da die Frequentierung optionaler Flugrouten wie "Hoffmann-Kurve" und "15°-Abknickung" bei Oststarts von der BER-Südbahn völlig in das Ermessen der Flugkapitäne gestellt wurde, so daß keinerlei Dauerlärmpegel als berechenbar erscheinen.
Ich befinde mich damit in Übereinstimmung mit den Forderungen des 115. Deutschen Ärztetages an den Gesetzgeber als auch dem Spruch des OVerwG zu Spitzenlärmpegeln als Maßstab für die Tageszeit. detaillierte Darlegungen speziell zur Höhe von Lärmpegeln als Grundlage von Lärmschutzmaßnahmen sind meiner Ausarbeitung vom 11.Juli 2012, "Welche Grundlagen sind für Lärmschutzmaßnahmen objektiv anzuwenden? ..." entnehmbar.
Die Erzeugung von gleichbleibenden Lärmpegeln in Höhe des Dauerlärmpegels aus lärmpegeläquivalenten Einzel-Schall Leistungs-Verläufen gemäß der Gaußschen Normalverteilung wird durch einen Beitrag aus dem Anfang der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts verdeutlicht, welcher als Presse Beitrag zu meinem Eröffnungsvortrag in der Sektion "Plastverarbeitungstechnik" einer der internationalen Fachtagungen "PLAST präzis ...", Dresden, :in der Zeitschrift PLASTE UND KAUTSCHUCK erschien und derartige Überlagerungen i. Verbindung. mit maßlichen Veränderungen im Verlaufe der Plastwerk zeug-Standzeit in der Produktion und dementsprechenden Häufigkeitsverteilungen der Ist-Maße von Plastformteilen behandelte - das mathematische Grundproblem ist dasselbe wie beim Lärmproblem!
Aus vorgen. Gründen verbietet sich auch ein Vergleich der Verhältnisse in Schönefeld mit denen an anderen deutschen Flughäfen, wenngleich das Problem "zu hohe Lärmpegel" allen Flughäfen gemein sein dürfte. Das Umweltbundesamt vertrat in einer Veröffentlichung wohl deshalb den Standpunkt, der Wettbewerb zwischen den einzelnen Flughäfen werde zu Lasten der Anlieger ausgetragen - wie wahr! Denn zumindest dies ist auch aus dem Beitrag "Zahlen / Daten / Fakten - Lärmschutz am Flughafen BER weitreichend" ersichtlich! In der Überschrift müßte es statt "Lärmschutz" heißen "Lärm" - dann wäre wenigstens die Überschrift zu diesem Beitrag noch zutreffend! Und wenn der Flughafen selbst im Beitrag zugesteht, daß selbst die objektiv noch immer zu hohen Lärmpegel gemäß OVerwG Urteil bewirken, daß "bei 85% der rund 14.000 Häuser im Tagschutzgebiet" Schallschutz "nicht mehr sinnvoll möglich" ist, dann heißt das nichts andres, als daß die Standort-Frage erneut zur Diskussion stehen muß! Zusammenfassend kann man also feststellen, daß der Beitrag in BER aktuell jeder fachlichen Grundlage entbehrt und allein aus den finanziellen Zwängen eines geplanten Billigheimer-Airportes und der sich bereits daraus ergebenden mehrmaligen Verschiebung des Eröffnungstermrines ergibt, um die Kostensteigerungen auf Kosten der Anlieger zu minimieren und so vielleicht doch noch die EU Zustimmung zu weiteren Bundes- und Landeszuschüssen zu erhalten - trotz Verstoßes gegen EU-Recht?
Ein mieses Spiel!
Zum Beitrag fehlt jeglicher Autoren-Hinweis - hat sich kein Fachmann gefunden, der seinen guten Namen durch so einen Beitrag diskreditieren möchte?
Eichwalde, am 27.Juli 2012
Dr.G.Briese, EICHWALDER BI FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT
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vorangegangene Veröffentlichungen finden Sie hier: PI_NotwehrAnliegerBER_29_06_2012.pdf