BBI Taktik "Verschweigen" am Abgrund Kommentar zu einem Artikel in der MAZ vom 22.11.2010
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B B I - T a k t i k "V e r s c h w e i g e n"- am Abgrund

- zu "Endlich die richtige Schlußfolgerung ziehen", MAZ 22.11.2010 S. 12 -

Dieser Beitrag verfolgt, wie der vorstehend genannte, das Ziel einer sinnvollen Nutzung bisheriger Investitionen am Standort Schönefeld, aber er führt auch noch andere Aspekte auf, welche bei der bisherigen Informationspolitik unbeachtet blieben.
"Die wichtigste Waffe der Mächtigen ist das Verschweigen" argumentierte in den
USA Wikileaks zum Irak-Krieg - und klärte auf.
In Deutschland ist diese Taktik schon bei "Stuttgart 21" gescheitert, und in Berlin wird der BBI-Protest schon als vergleichbar kommentiert, denn die Problematik hat inzwischen die Schlagzeilen der Zeitungsdeckblätter erobert.
Und der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Helmut Breidenbach, urteilt zusammenfassend, das Bran
denburger Infrastrukturministerium habe "völlig versagt", die Flughafengesellschaft sei "beratungsresistent" und die gescholtene Flugsicherung habe "genauer gearbeitet als das Ministerium". Wie wahr!
Wenn die DFS-Daten vom 31.12. 2008 "veraltet" sind, dann ist das der Planungsstand von Flughafengesellschaft und Ministerium von vor dem Frühjahr 2004 zur Flugmindesthöhe und von vor 1998 zum Flugrouten-Abwinkeln beim Parallelstart, beides sicherheitsrelevant, erst recht.
Alle Einwände zum Schallschutz bezüglich eines erwartbaren Auffächerns von Flugbahnen wurden bisher im Brustton tiefster Überzeugung abgestritten und die Lärmschutzzonengrenzen zwecks Kostenersparnis auch noch "schmalgerechnet"!
Bei "kleinen Leuten" sparen ist modern! Zum BBI alles überholt! Flugzeuge fliegen "nicht auf dem Strich, sondern in einem Korridor", heißt es jetzt. Und die Lärmschutzdiskussion soll nun, wie lange gefordert, auch auf Schienen- und Straßenverkehr ausgeweitet werden - Infrastrukturminister Vogelsänger sprach schon mit Deutsche-Bahn-Chef Rüdiger Grube und forderte entsprechende Auskünfte.
Auch dies wurde von der Flughafengesellschaft bisher vehement abgelehnt - der Planfeststellungsbeschluß nebst Lärmschutzzonenkarten zum Planfeststellungsbeschluß beziehen sich allein auf Fluglärm! Und dies trifft sogar zu! Erst in den letzten Tagen taucht dazu die "Flugsicherheit" in Verbindung mit "Mindestüberflughöhen über dichtbesiedeltem Gebiet" auf, inzwischen im BBI-Dialogforum auf Platz 1 noch vor dem Lärmschutz katapultiert. Nicht ohne Grund!
Die Bundesregierung setzte in Südwestdeutschland gegenüber dem Schweizer Bund durch, daß die Flugrouten über deutschem Territorium den Erfordernissen der 220.DVO zur Luftverkehrsordnung (LuftVO) genügen müssen.

Und diese fordert für bundesdeutsches Territorium im Umkreis von 25 Seemeilen (46,3 km) um den Flughafen Zürich-Kloten zum Landen eine Mindest-Flughöhe von 4200 Fuß (ft), also 1280 m, bzw. 5300 ft = 1615 m und beim Starten 7000 ft = 2134 m. Die Anzahl der Lärmbetroffenen, welche hieraus resultiert, nennt Wikipedia wie folgt: tags mit Lärmpegeln größer 54 dB : 0 Bürger,

größer 45 dB : 24292 Bürger, mit Urlaubern 48679;

nachts mit Lärmpegeln größer 40 dB : 0 Bürger.


Im Vergleich mit allen bisher angedachten BBI-Flugrouten geradezu paradiesische Zustände!
Würde hier auch nur ein ähnlicher Vergleichsvorschlag Aussicht auf Erfolg haben? In der Schweiz haben viele Institutionen zur Verwirklichung eng und konstruktiv zusammengearbeitet, um die 220.DVO zur LuftVO zu verwirklichen.
Ist dies in der Bundesrepublik überhaupt möglich, wenn a priori der Deutschen Flugsicherung (DFS) alle Schuld für eine falsche Standortwahl und dementsprechende Flugrouten zugeschoben wird? Sie hat in ihrem 1. Flugrouten Entwurf nur das deutlich gemacht, was sie schon 1998, 2000 und 2007 bekanntgab: nach ICAO-Richtlinie müssen Flugrouten bei Parallelstarts um mindestens 15° voneinander abschwenken!
Dies hätte schon im Planfeststellungs-Antrag und -Beschluß (PFB) berücksichtigt werden. müssen, wäre aber zu Lasten der Projekt-
Akzeptanz gegangen! Die B8-Forderung auf Beibehaltung der PFB-Routen würde Parallelstarts flugsicherheitstechnisch unmöglich machen, von der Lärmbelastung abgesehen, und den BBI zum Provinz-Airport stempeln, wo doch die Landesregierungen von einem "internationalen Luft-Drehkreuz" träumen!
Dies ist über so dichtbesiedeltem Gebiet wie im BBI-Umfeld niemals anders erreichbar, als mit Flugfeldern in Sperenberg. Die entsprechenden Nordost-Gemeinden wie Waltersdorf, Schulzendorf, Eichwalde, Schmöckwitz-Siedlung und Zeuthen werden noch viel zu selten als Betroffene wahrgenommen. Aber wird ein Klima konstruktiver Zusammenarbeit zur Verwirklichung einer ökonomisch zukunftsträchtigen Lösung mit Fluggast-Abfertigung einschließlich -Gepäckkontrolle in Schönefeld und Flugfeldern und Frachtgut-Kontrolle in Sperenberg einschließlich schnellem Zubringer dorthin erreichbar sein, wenn alle Interessengruppen nur egoistische Eigeninteressen vertreten? Noch wäre Zeit - Stuttgart21 läßt grüßen! Aber ohne Abgehen der FBS-Gesellschafter von ihren bisherigen Träumen und ohne völlige Änderung der bisherigen amtlichen und teils auch Presse-Informations-Politik fehlen dazu die Grundlagen!
Kein Wunder, daß da Begriffe wie "Täuschung", "Irreführung" und "Betrug" Konjunktur haben und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) bereits Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattete!
Daß sich die Bundesregierung der Realisierung dieser Forderungen gemäß dieser 220.DVO beim BBI-Projekt verweigern könnte, ist kaum erwartbar - dies verstieße gegen Bundesrecht und wäre bei schon gegebener* Terminverzögerung wegen neuer EU-Sicherheitsbestimmungen zur Abfertigung nicht nur eine völlig unglaubwürdige Position, sondern dazu wegen Verweigerung der Gleichbehandlung von Berlinern und Brandenburgern gegenüber Bundesbürgern im Umfeld des Flughafens Zürich-Kloten grundgesetzeswidrig!
Und wer möchte schon trotz aktueller Warnungen in der Ära des internationalen Terrorismus Flugzeugkatastrophen ähnlich denen in Ramstein, Amsterdam-Schiphol, Lockerby oder New York, World Trade Center, oder auch "nur" ein "Mini-Tschernobyl" in Berlin Wannsee riskieren?
Wenn die neuen DFS-Daten vorliegen, könnten deshalb schnell bisher genüßlich zitierte "Differenzen zwischen Bürgerinitiativen" auch Historie sein!
Aber für die Offenlegung aller Daten müssen wohl noch einige Demos erfolgen, denn Brandenburgs Umweltministerin. Anita Tack warf schließlich erst kürzlich der DFS vor, erste Routenplanungen zu schnell an die Öffentlichkeit gebracht und damit die Bürger "verunsichert" zu haben.
Alles ist nun anders, Eile ist "in"? In Berlin hat der Wahlkampf begonnen! Und Berliner Senat und Bundesregierung sind da sicherlich heilfroh, daß die Zuständigkeit für Fehler im Planfeststellungsverfahren allein beim Land Brandenburg liegt, aber bei den FBS-Fehlern sind sie als Eigner "mit im Boot" !
Alles gut auch für BBI-Bürgerinitiativen! Die Zeit der "Basta-Politik" ist vorbei, wie Schlichter Heiner Geisler in Stuttgart treffend kommentierte, Rufe wie "Wir sind das Volk!" ha
ben wieder Klang!


ElCHWALDER BÜRGERINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT , LÄRMSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT

Dr.G.Briese, Dr. M.Kopitzki, Dipl. Ing.D.Rüsting

BÜRGERBÜNDNIS SCHULZENDORF Christel Pawlik - Vorsitzende -

Verfasser und V.i.S.d.P.: Dr.Günter Briese, Stubenrauchstr.71, 15732 Eichwalde

Eichwalde, am. 25. November 2010


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