Erfolg der Berliner Volksinitiative zum Nachtflugverbot,
Anhörung der Antragsteller zu erweitertem Nachtflugverbot im Abgeordnetenhaus;
U n t e r s t ü t z u n g des Anliegens durch aktuelle jur. Erkenntnisse
Sehr geehrter Herr Dr.Gysi,
den Erfolg der Friedrichshagener Bürgerinitiative zu einem erweiterten Nachtflugverbot habe nicht nur ich erfreut z.K. genommen, weil er in jedem Falle bedeutungsvoll ist, unabhängig davon, was nun am Standort Schönefeld passiert.
Die Stellungnahme des neuen Brandenburger Staatssekretärs Bretschneider zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am BER vom 27. Dezember 2013 an den Brandenburger Landtag betrifft die gleich Problematik, ist jedoch fachlich wie juristisch bereits Überholt.
Ich gestatte mir daher, Ihnen unsere Einschätzung vom 7.Januar 2014 hierzu zur weiteren Veranlassung zu übersenden.
Die Bearbeitung des BER-Projektes erfolgte bisher deshalb u.a. juristisch anfechtbar, weil durch die Unterlassung der gebotenen Übersetzung z.B. des als übergeordnetes EU-Recht verbindlichen ICAO Doc.9184, Airport Planung Manual, angefordert schon seit Juli 2011, i.Vbdg. mit den Anhängen 14 und 16 zum Chicago-Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt gemäß den EU - Verordnungen EG1592/2002 und EG216/2008 schon seit 2002 übergeordnetes EU-Recht darstellen, wonach ICAO-Vorschriften in der EU als Mindestforderungen gelten, von Bundestag und Bundesrat gebilligt!
Die hieraus erforderlichen Schlüsse zu ziehen darf ich Ihnen als Jurist und Politiker überlassen. Näheres hierzu ist der Anlage zu diesem Schreiben, ferner dem ."Offenen Brief" an den Landtag Brandenburg vom 11.Juni 2013, übersandt mit Schreiben vom 28.Juli 2013 an Herrn Landtagspräsident Fritsch, sowie aus dem Internet unter http://Deutschland-hat-Zukunft.de zu entnehmen
Bezugnehmend auf die heutigen MV,-Beiträge "Wutbürger auf der Überholspur" (S.3), "Wenig Hoffnung auf ein striktes Nachtflugverbot - Gespräch mit Flughafenkoordinator Rainer Bretschneider / Bürgermeister fordern Ausgleichsfonds" (Dahme-Kurier) und 'Kein K.o. für den Flughafen - Dietmar Woidke macht sich im MAZ Gespräch für Nachtflugverbot stark / ..." (S.15 ebenda) möchte ich darauf hinweisen, daß auch aktuell die Einhaltung existentieller grundgesetzlicher Bürgerrechte wie z.B. gem. §2 Abs.2 GG noch immer nicht "auf der Tagesordnung" steht.
Ein striktes Nachtflugverbot ist wichtig, - bezüglich des BER-Projektes aber nur dafür allein einzutreten greift juristisch wie gesundheitsbezogen zu kurz und stellt politisch und sozial auch eine Verletzung der Solidarität mit den betroffenen Bürgern der unmittelbaren BER-Anliegergemeinden im BER-Nahbereich dar!
Da ich davon ausgehen darf, daß Ihnen, sehr geehrter Herr Dr.Gysi, das Erfordernis der Einhaltung des von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten EU-Rechts bekannt ist und als unumgänglich erscheint, wie auch schon aus aus dem "Platzen" des EuroHawk-Projektes ersichtlich, und Sie sich als sozialistischer Politiker und Vorsitzender der größten oppositionellen Bundestagsfraktion, wie es die Pflicht eines jeden auf das Grundgesetz vereidigten Politikers ist, der Einhaltung existentieller Bürgerrechte verpflichtet fühlen müßten, erhoffe ich auch von Ihnen und Ihrer Partei eine juristisch konsequente Positionierung im deutschen Bundestag, im Berliner Abgeordnetenhaus und im - Brandenburger Landtag und ein Eintreten für die Umsetzung rechtskonformer Entscheidungen auch zum BER-Projekt.
Es müßte in einen demokratischen und sozialen Rechtsstaat eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, sich in dieser Weise zu positionieren, und das Bilden von Bürgerinitiativen zur Durchsetzung rechtsstaatlicher Maximen völlig bedeutungslos und widersinnig sein - es ist aber leider noch nicht so!
Für Ihre Bemühungen danke nicht nur ich Ihnen sehr und verbleibe mit besten Wünschen für 2014 und
mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Briese