Vorbereitung der Beratung des Flughafen-Ausschusses am 22.September 2011


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Eichwalder Bürgerinitiative für Flugsicherheit und echten Schallschutz und Nachtflugverbot
D r. Gü n t e r B r i e s e
Stubenrauchstr.71, 15732 Eichwalde

Fluglärmkommission BER-BBI über

Bürgermeister Herrn Bernd Speer.

Grünauer Str. 49

15732 Eichwalde


Mein Schreiben vom 30. August 2011

Eichwalde den 14. September 2011

Z u s e n d u n g Ihr Zeichen

Offener Brief vom 20.August 2011 zu Flugrouten und Planfeststellungsverfahren für den Flughafen Berlin-Brandenburg International (BER) "Willy Brandt"

Nachtrag "Folgerungen aus der Umstrukturierung des Luftraumes durch die Deutsche Flugsicherung (DFS)" ebenfalls als "Offner Brief"

Ihr Schreiben vom

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Bürgermeister,

von der vorgen. Umstrukturierung erfuhr ich erstmals aus der Pressemeldung der MÄRKISCHEN ALLGEMEINEN vom 28.08.2011, S.1.

Sich daraus, ergebende konkrete Schlußfolgerungen zu Dauerlärmpegeln können also weder im vorgen. "Offenen Brief" noch in der diesem beiliegenden Ausarbeitung enthalten sein. Trotzdem nachfolgend, einige Bemerkungen hierzu. Das zumindest üblicher Fluglandepraxis zuwiderlaufende Reglement bezüglich des Ersatzes des Umgleitfluges mit primärer Lärmquelle "Landeklappen" durch längeren Waagerechtflug mit primäres. Lärmquelle "Triebwerk" läßt höhere Dauerlärmpegel beim Landen erwarten, auch als bisher im Verhältnis zum Startlärm in der gen. Ausarbeitung rechnerisch- zugrundegelegt.

Schon dies allein läßt zumindest eine Ausweitung der Schallschutzzonen in Start-Lande-Richtung erwarten.

Sofern dadurch die Start Lande Dauerlärmpegel-Differenz in den Flugzeugtypgruppen von ca. 15 dB(A) unter 10 dB(A) absinkt, ist auch eine Verbreiterung der Schallschutzzonen im Flughafen-Umfeld zu erwarten.

Durch infolge Flughafenzusammenlegung erwartbare stark frequentierte- Warteschleifen-Routen im Waagerechtflug parallel zur Start-Lande-Route werden sich ferner voraussichtlich völlig neue Lärmschutzzonen über die bereits im Planfeststellungsbeschluß, Anl 1.2, enthaltenen hinaus ergeben.

Die Problematik "Bereitstellunggsräume und Warteschleifen" wurde in vorgen. Ausarbeitung bereits grundsätzlich angesprochen (vgl. Bild 7 auf S.47), jedoch konnten hierzu weder damals noch heute konkrete Schlußfolgerungen zu sich daraus ergebenden Dauerlärmpegeln gezogen werden, weil nach wie vor konkrete Angaben hierzu bisher der Öffentlichkeit vorenthalten werden.

Die aus der Presse ersichtliche geplante Verlagerung der Warteschleifen allein nach Brandenburg (MAZ 27./28.08.2011 S.1) korrespondiert zudem nicht mit der symmetrischen Ausweitung der Luftraumstruktur. Bahnt sich hier schon wieder das nächste Täuschungsmanöver an?

Aus diesen Fakten ergibt sich, daß die in vorgen. Ausarbeitung als "Mindestwerte" enthaltenen Dauerlärmpegel nicht nur aus den darin genannten Gründen, sondern zusätzlich durch die Luftraum-erweiterung als Mindest Lärmpegel begründet sind.

Die Konzentration der Landeschleifen allein einseitig auf Brandenburg ließe verstärkte "Landeschleifen-Drängelei" mal volkstümlich ausgedrückt , erwarten und widerspräche deshalb m. E. sowohl sicherheitstechnischen Erfordernissen wie wirtschaftlichen Interessen der Airlines.

Vorgen. Entscheidung der Deutschen Flugsicherung erschiene deshalb als unbegreiflich und würde den Flughafen BER in dieser Strukturierung noch inakzeptabler und unwirtschaftlicher erscheinen lassen, als dies schon im vorgen. "Offenen Brief" nebst Anlage dargestellt wurde.

Die gen. Ausarbeitung ist deshalb ab sofort öffentlich einsehbar unter der Internet-Adresse http://Deutschland-hat-Zukunft.de/Notwehr.htm !

Ergänzend zu der in der gen. Ausarbeitung und vorstehend angeführten Charakterisierung bisher berechneter Dauerlärmpegel als Mindestwarte möchte ich bemerken, daß sich auch durch die höhst richterliche Entscheidung zum Nachtflugverbot am 20.September 2011 in Leipzig höhere Werte ergeben können als in gen. Ausarbeitung enthalten. Dies gilt beispielsweise bei Anordnung eines strikten Nachtflugverbotes von 22 Uhr bis 6 Uhr bei - und wegen der - damit verbundenen Entlastung der sogen. "Randzeiten" für tageszeitbezogene Dauerlärmpegel. Wegen des unstrittigen Nachtflugverbotes bis 5 Uhr und des strittigen Nachtflugverbotes von 22 Uhr bis 24 Uhr habe ich bezüglich des letztgen. Zeitabschnittes bisher den Mittelwert desselben zugrundegelegt, um eventuelle Vorwürfe hinsichtlich der Berechnung "zu hoher Dauerlärmpegel a priori ad absurdum fuhren zu können. Näheres hierzu ist den Berechnungen in der Ausarbeitung zu entnehmen; ein dezidiertes Ansprechen im Text erfolgte aus vorgen. Gründen nicht.

Eine Umrechnung wäre jedoch ggf. leicht möglich.

Zur Verdeutlichung der Täuschung im Planfeststellungsbeschluß hinsichtlich der A r t des enthaltenen Dauerschallpegels und sich daraus ergebender Folgen für die Auslegung des passiven Schallschutzes sowie die Kommunikation gerade in Schulen, Horts, Kitas usw. sowie zur weitren allgemeinen. Veranschaulichung dieser Problematik gestatte ich mir, zwei Blatt mit grafischen Darstellungen hierzu beizulegen, welche gleichzeitig den Begriff "energieäquivalenter Dauerschallpegel anschaulich quantifiziert verständlicher machen.

Dies geschieht auch mit dem Ziel, eine schnellere Meinungsbildung zur Problematik, speziell bei Abgeordneten andrer Fachrichtung, zu befördern, um so weitre Fehlplanungen, z.B. auch zur gen. m.E. noch ungelösten Frachtgut-Kontrolle gem. Sicherheitsaspekten, und unnötige Haushaltsbelastungen vermeiden zu helfen.

Gleichzeitig bitte ich dieses Schreiben nebst Anlagen, wie auch das diesem vorangegangene, allen Abgeordneten der angeschriebenen parlamentarischen Gremien z.K. zu geben.

Allem Wirken für eine Problemberatung ohne Denkverbote, wie von der Brandenburger CDU-Vors. und CDU-Fraktionsvorsitzenden, Frau Dr.Saskia Ludwig, und dem SPD-Abgeordneten Dr.Christoph Schulze, gefordert, gilt meine besondere Aufmerksamkeit und mein Dank - nicht zuletzt auch meinen Mitstreitern in andren Gremien. Möge diesem Beispiel recht bald allgemein gefolgt werden!

Mit freundlichen Grüßen 3 Blatt Anlagen - Dr.G.Briese, Autor -


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