VDGN zu Musterklagen gegen den MAWV - Veranstaltung vom 28. April 2011 in Eichwalde
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Dr. Günter Briese, Mitstreiter im F R 0 N T A L t a n s c h l i e ß e r 21- Bürgerdialog - Offenes Bürgergruppen-Dialogforum i.Vbdg. mit dem BBI-Projekt zur MAWV-Wasserversorgungs-"Erstanschließer''-Beitragserhebung für sogen. "Altanschließer" - Internet-Quellen: www.bvbb-ev.de, www.vdgn.de Bericht über die VDGN-Veranstaltung am 28.04.2011 ab 19 Uhr in der Eichwalder "Radeland-Halle'' hinter der Kita "Bunte Stifte" in der Stubenrauchstraße 1. V o r b e r e i t u n g und B e k a n n t m a c h u n g Gemäß der VDGN-Geschäftsstelle wurden in Eichwalde ca. 200 Flugblätter mit Veranstaltungshinweis verteilt. Frau GV Sabine Peter/MdK und die Siedlergemeinschaft Eichwalde e.V. waren informiert. Frau GV Peter/MdK gab ferner die ihrerseits erfolgte Anbringung von Aufstellern in der Bahnhofstraße bekannt, Ab 18 Uhr fand .parallel zu vorgen. Veranstaltung in der AFW eine Veranstaltung zu Eichwalder Straßenbau-Vorhaben statt, welche sicherlich viele Teilnehmer abzog. Außer der Siedlergemeinschaft war den anderen fünf aktiven Bürgergruppen in Eichwalde und Schulzendorf, welche an der Vorbereitung der Schulzendorfer VDGN--Großveranstaltung und andren Aktionen beteiligt waren von der aktuellen Eichwalder VDGN-Veranstaltung nichts bekannt. Ich selbst bekam anläßlich der Verteilung meiner aktuellen Schriftstücke zur Problematik bei Frau Gaidies am Verunstaltungsabend gegen 17.15 Uhr zweifach Bescheid von der Veranstaltung: von Frau Gaidies und telefonisch von Herrn Fischer VDGN-Hauptgeschäftsstelle. Herr Fischer war wegen Urlaubs erst ab Mittwoch, den 27.04.2011 wieder im Dienst. Meine Schreiben vom 21, und 27.04.2011 nebst Anlagen, deren Verteilung ich wegen der vorgen. Veranstaltung unterbrach, erhielt Herr Fischer am 27. bzw. 28.04.2011 zur Kenntnis. Das VDGN Präsidium entschied zum Termin der Veranstaltung am Dienstag vor Ostern 2. W e s e n t l i c h e E r g e b n i s s e - Frau GV Peter/ gab bekannt, daß MAWV-Vorstandsvorsitzender Albrecht in einem Gespräch mitteilte, daß mit bisherigen Gebühren a u c h Abschreibungen und Zinsen gezahlt -wurden, und daß es Übereinkunft mit ihm dahingehend gab, daß Frau Peter mit Fachfrau Ende Mai 2011 Einsicht in die MAWV-Bücher zur Investitionskosten-Umlage gewährt werden wird. -VDGN Präsident Ohm gab bekannt, daß in einem kürzlichen Gespräch mit dem BBU-Dachverband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsbaugesellschaften durch die Wasserbeiträge die Mittel für Modernisierung/Instandhaltung fehlen. VDGN Präsident Ohm gab bekannt, daß der VDGN eine Prozessgemeinschaft durch einen Solidarfonds und mit einem Beirat realisieren will. Herr Ohm gab dazu bekannt, daß der Soli-Beitrag von 50 EURO für Prozeßkosten vor dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht seien. GrundGesetz-Fragen würden vom VDGN vor dem Verfassungsgericht aus eignen Mitgliederbeitragen finanziert; ein solches Verfahren ist wegen der KAG-Novellierung von 2009 erforderlich, welche von einem ehemaligen Verfassungsrichter als verfassungsrechtlich "bedenklich" eingestuft wurde. - Der MAWV führt mit Hilfe eines von ihm ausgesuchten Betroffenen ein Musterverfahren gegen sich selbst. Bis zum Ende dieses Musterverfahrens erfolgt keine Widerspruchsbearbeitung, die Widerspruchsbescheide werden danach abgesandt. - VDGN-Präsident Ohm hält eine Überprüfung der MAWV Kalkulation für unandingbar: wenn zum Alt Flughafen Schönefeld noch gar keine Beitragsbescheide versandt werden konnten, weil zur Flächengröße Unklarheit besteht - w i e konnte dann überhaupt eine Kostenumlegung zur Beitragsberechnung erfolgen ??? Ein eignes unabhängiges Musterverfahren ist deshalb erforderlich! Kosten: ca. 10.000 EURO, d.h. 200 Teilnehmer a 50 EUR0 Solibeitrag. - VDGN-Präsident Ohm führte aus: - In den alten Bundesländern gibt es Wasserbeiträge nicht. - In Thüringen und Sachsen gibt es sie ebenfalls nicht. - In Sachsen-Anhalt ist eine Erhebung noch ungeklärt. - Nur in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg werden solche Beiträge erhoben. - Die in Brandenburg gesetzlich mögliche Altanschließer-Privilegierung setzten von 100 Wasserverbänden nur 2 um ! - Herr RA i.R.Kramer gab bekannt, gem. seiner Rücksprache mit Herrn Zimmermann-Stellmach sei für ein Grundstück durch Wasseranschluß ein Wertzuwachs von 8% zu erwarten (gem. KAG ist ein Wertzuwachs juristische Grundlage für eine Beitragserhebung. Der Berichter). - VDGN-Präsident Ohm wies darauf hin, daß die Bürgermeister in der MAWV-Gesellschafterversammlung sich hätten für eine Prozeßgemeinschafts-Genehmigung entscheiden können - eine Umstimmung i.S. eines dies korrigierenden Beschlusses - sei aber vom VDGN nicht geplant. (Dies ist von den 6 Bürgergruppen m.E. erneut zu diskutieren nach und Bewertung meiner Schreiben an den VDGN vom 21. und 27.04.2011 nebst Anlagen, welche bei der Veranstaltung VDGN-seitig noch keine Berücksichtigung fanden. Der Berichter). - Der Berichter wies mit Bezug auf vorstehende Schreiben auf die nach Bundes- wie EU-Recht gegebene Möglichkeit der Durchsetzung kollektiver Rechtsschritte hin ( Prozeßgemeinschaft für MAWVKlage, Anzeige-Gemeinschaft zu PFB-Täuschungen). - VDGN Präsident Ohm wies darauf hin, daß den Gerichten in Brandenburg die Entscheidung zustände ob sie "Klagegemeinschaften" "schon" bei 20 Teilnehmern, oder erst bei 30 oder 50 Teilnehmern genehmigen würden (Verwaltungsgerichtsordnung) - Die 'Lugwigsfelder -Erklärung" wurde wieder einstimmig angenommen. 3. A b s c h l u ß b e m e r k u n g e n des Berichters - Da MAWV- und BBI-Problematik eng miteinander verknüpft sind (Wertverlust der Grundstücke statt eines Wertzuwachses) ist zu prüfen, ob" der BVBB politische Aktivitäten der sechs Bürgergruppen zur KAG-Novellierung weiterhin unterstützen würde, da der VDGN den BVBB mit dem Herantreten an die Staatsanwaltschaft zu BBI-Täuschungen versuchte zu unterstützen. - Meinerseits bisher privat erfolgte Aufwendungen vom 07.07.2010 - 11.04.2011 (Unkosten, jedoch ohne Telefonate, Fahrgeld, Portokosten) siehe Anlage. - Der Vorstehende Bericht wurde nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Eichwalde, am 29.April 2011
Anmerkung von Oliver Hein Wir rufen deshalb alle Betroffenen zu einer Spende von 50 Euro auf, um dieses wirkliche Musterverfahren in Gang setzen zu können. Strengste Sparsamkeit beim Einsatz der Mittel und eine genaue Abrechnung am Ende des Verfahrens ist für den VDGN eine Selbstverständlichkeit. Wunder verspricht der VDGN bei alledem niemandem. Aber die Chancen für einen Erfolg stehen nicht schlecht. Und noch immer gilt das Motto: Einigkeit macht stark! Hier der Aufruf des VDNG und die Kontodaten zur Unterstützung Kontakt: Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN), Irmastraße 16, 12683 Berlin, Telefon 030/514 888 0, e-mail: info@vdgn.de, Internet: www.vdgn.de.
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