Zum Artikel in der MAZ vom 21.4.2011 "Bescheide mit Teilwahrheiten"
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Dieser Text ist automatisch aus einer Schreibmaschinenvorlage erstellt, Formatierungen u.ä. sind dabei evtl. verloren gegangen, deshalb ist der Text auch als Bilddatei verfügbar. Der vorgenannte Beitrag ist vollinhaltlich zu unterstützen! Wenn von den LINKEN im Landkreis Dahme-Spreewald, welche gegen die Altanschließer-Regelung eine Unterschriftensammlung begonnen haben, bis hin zur FDP, also über das ganze Parteispektrum hin, gegen diese Regelung Position bezogen wird, muß "die Sache oberfaul" sein! Die Verfahrensweise kollidiert nicht nur mit der EU-Forderung an die Bundesrepublik, die Binnennachfrage zu stärken, sondern der auf Einflußnahme von MAWV-RA Pendereci hin gefaßte Gesellschafterbeschluß, keine Prozeßgemeinschaft zur Klärung zuzulassen, widerspricht zudem EU-Recht. Damit ist der MAWV-Gesellschafterbeschluß bezüglich der Nichtzulassung von Prozeßgemeinschaften zur Klärung der anstehenden vielfältigen Fragen als rechtlich nichtig zu betrachten, da er gegen übergeordnetes EU-Recht verstößt,--., und alle Widerspruchsbescheide sind als rechtsunwirksam zu erklären, da sich die betroffenen Bürger hiergegen nicht gem. EU-Recht wirksam zur Wehr setzen konnten. Die letztgenannte Forderung findet sich auch in der :,Unterschriften-Aktion der LINKEN. Die vorstehenden Aussagen beziehen sich auf die Anlagen zu einem Schreiben des EU-Informationsbüros für Deutschland vom 18.April 2011, entsprechen also dem aktuellen Rechtsstand. Der VDGN sollte auf dieser Rechtsbasis umgehend aktiv werden - gerade auch wegen der augenscheinlich grundgesetzwidrig erfolgten Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg, welche zum "Abkassieren ohne Gegenleistung" oder Nutzenszuwachs der Immobilien als geeignet erscheint. Aber diese Thematik ist noch separat zu beleuchten! Verfasser: Dr.Günter Briese, Stubenrauchstr. 71, 15732 Eichwalde Eichwalde, am 21.April 2011
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