Zum Artikel in der MAZ vom 1.4.2011 "Klare Aussagen zu Altanschließern"



Nachdem, was ich selbst erlebt habe kann dieser Artikel nicht unkommentiert bleiben.

In dem Artikel heißt es gleich nach der Einleitung "Erstens setzt der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) in Sachen Wasser alles daran, daß er für seine Kunden nach wie vor die erste Adresse oder der Fürsprecher ist und bleibt."

Schön gesprochen, jedoch habe ich es anders erlebt. Auf der Verbandsversammlung auf der über Musterklagen abgestimmt werden sollte war einer der ersten Beschlüsse die Fragezeit für die Betroffenen zu begrenzen und dieser Beschluß wurde auch so angenommen und umgesetzt und trotz der Brisanz des Themas wurde auch niemanden erlaubt nach Ablauf der halben Stunde zu sprechen.

"Wir setzen nicht auf ein Musterverfahren mit dem VDGN, sondern legen die Bearbeitung der Widersprüche zu den Altanschließerbescheiden so lange auf Eis bis sich die rechtliche Lage aufgehellt hat das erwartet der MAWV von den zur Zeit anstehendenVerfahren beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zur Problematik "Altanschließer""

Auf der Verbandsversammlung auf der die Musterklagen beschlossen werden sollte manövrierte man um dieses Thema herum.
Nahezu alle Bürgermeister hatten von ihren Bürgern bzw. den Gemeindevertertungen den eindeutigen Auftrag sich für eine Musterklage einzusetzen ( nicht für einen Prozess mit dem VDGN sondern für die Zulassung von Musterklagen ).
Dieses Thema wurde umgangen indem man festgelegt hat, daß Musterklagen in Sachen Altanschließer / MAWV nicht zulässig wären.
Hier wurde der Bürgerwillen klar ausgehebelt.

Die Alternative sich Klarheit von anstehenden Verfahren zu erhoffen ist wohl kaum realistisch. Hier werden die Betroffenen vorgeführt. Einzelverfahren bedeuten immer der Betroffene klagt mit seinen finanziellen Mitteln... Das heißt dern private Einzelkläger wird wenn er nicht gerade reich ist keinen Wirtschaftsprüfer zur Überprüfung der Kalkulation engagieren.

Auch ist anzunehmen, daß die ersten eingereichten Klagen wohl eher aus der Not die Frist nicht zu verpassen eingereicht sind und sehr wahrscheinlich nicht umfassend wie eine Musterklage sind.

Dafür habe ich auch ein Beispiel: Meiner Mutter wurde ein solcher Bescheid zugestellt, Sie legte Widerspruch ein, weil Sie die Welt nicht verstand ihren alten DDR-Anschluß noch einmal zu bezahlen. Der Widerspruch wurde erwartungsgemäß ( für mich erwartungsgemäß ) abgelehnt und erst durch den Text im ablehnenden Bescheid wurde richtig klar was hier kassiert werden soll. Für meine Mutter immer noch unfassbar, da Sie seit 40 Jahren pünktlich ihre Wasserrechnung bezahlt ( Sie ist davon ausgegangen das im Wasserpreis logischerweise der Betrieb der Anlage enthalten ist )

Dieser Bescheid kostet Sie mehr als 2 Monatsrenten, eine Klage einzureichen wäre für Sie undenkbar, den Bescheid kann Sie sich nicht leisten und dann noch einen Anwalt das ist unmöglich ! Dazu kam bei ihr dann die Angst der Gasanbieter und der Stromanbieter könnten demnächst auch so was verschicken.

In der Hinsicht konnte ich Sie beruhigen dieses illegale Hintertürchen hat Potsdam für Strom und Gasanbieter nicht beschlossen, es werden nur Zweckverbände belohnt, die in den letzten 20 Jahren keine ordentliche Satzung hatten und nicht ordentlich gearbeitet haben ( das muß man sich mal klar machen ! )

Daß der Bescheid offen gehalten ist kann ich auch nicht bestätigen !
Auch gab es bis heute kein ergänzendes Schreiben, daß der Bescheid nicht vollzogen wird offen gehalten wird oder ähnliches.

Für den Anwalt und die Klage habe ich nun gesorgt, denn wegen der ablaufenden Frist ließ sich das leider nicht umgehen. Ich finde es Schade, daß man sich in Brandenburg Gesetze schafft die den demokratischen Rechtsstaat verhöhnen und ich finde es unverantwortlich, daß der MAWV dabei auch noch Schützenhilfe leistet indem er keine Musterklagen zulässt und sich hinter Minister Woidke versteckt.
Damit ist das Recht der Betroffenen gegen diese Bescheide vorzugehen de facto ausgehölt, bzw. nur für Vermögende auszuüben.

Eine Musterklage hingegen ist gut für Alle. Eine Musterklage würde anders als im Text angegeben den Geldbeutel der Bürger schonen, die Gerichte entlasten und einen eigenen Klageweg nicht mehr erforderlich werden lassen. Da bei einer solchen Musterklage Geld für Fachleute und Anwälte zur Verfügung stände hat der MAWV gute Gründe das abzulehnen, den es geht um "sein Geld" und einen ebenbürtigen Gegner kann man da nicht gebrauchen !

Wenn man alles für die Betroffenen tut hätte man die Richtlinie des Ministeriums in Anwendung bringen können und die vollständig beitragsfinanzierte Variante umsetzen. Zumal der MAWV öffentlich erklärt hat dieses Geld nicht zu benötigen.

Warum wird dann so zügig kassiert ? Es drängt sich der Verdacht auf, daß die Bürgerinitiativen mit ihrem Verdacht, daß einen "versteckte Finanzierung" von Anlagen für den BBI Schönefeld gemacht wird wohl Recht haben könnten.

Dann habe ich bei LR-Online ( Lausitzer Rundschau ) einen Text gefunden wonach es noch keinen Termin für eine Fusion vom hochverschuldeten TAZV mit dem MAVW feststeht...

Damit bin ich beim Thema Transparenz. Warum sendet man die Kalkulation nicht mit den Bescheiden mit oder stellt diese öffentlich ins Internet, wenn die Kalkulation keinen Gesetzesverstoß enthält wäre das doch der beste Beweis. Die "Konkurrenz" kann mit den Angaben nichts anfangen, der MAWV hat das Monopol und die Veröffentlichung seiner Zahlen schadet also nichts. Wenn man nichts zu verbergen hat wäre das der geringste Schritt zum Vertrauensaufbau.

Wenn Sie die erste Adresse für die Betroffenen sein wollen, dann tun Sie auch was für die Betroffenen. Wiederholen Sie die Verbandsversammlung lassen Sie Musterklagen zu, erfüllen Sie den Bürgerwillen, denn eigentlich ist der MAWV ein Zweckverband, den Mitgliedsgemeinden zum Nutzen und den Bürgern verpflichtet !

Wenn Sie was für die Bürger tun wollen - und finanziell ist das dem MAWV nach eigener Erklärung möglich - setzen Sie die Vollziehung der Bescheide aus und das nicht nur bei denen die das im Widerspruch gefordert haben, denn ein rechtlich im hohen Maße bedenklicher Bescheid sollte ausgesetzt werden.

Handeln Sie ! Auch wenn der Minister ihnen gesagt haben soll, "sie haben nicht zu revoltieren sondern nur umzusetzen". Eine Widerspruchsquote von 56% wie auf der Verbandsversammlung bekanntgegeben kann auch der Minister nicht ignorieren und die CDU denkt schon öffentlich über eine Nachbesserung des KAG nach.

Ich würde mich freuen, wenn den schönen Worten jetzt Taten folgen, Taten im Sinne der Betroffenen.

Diesen Text habe ich auch an die MAZ, den KaWe Kurier , den Blickpunkt und den Wochenspiegel als Leserbrief gesendet, mal sehn ob es dort eine Veröffentlichung gibt


Einen Artikel von Dr. Briese zum Thema finden Sie hier

Eine Ergänzung zum Thema, Der MAWV wollte eine Musterklage wegen Unzulässigkeit ablehnen, leider zeichnet sich ab, daß die Verbandsversammlung ohne Probleme für Musterklagen stimmen kann. Bisher habe ich nichts über die Unzulässigkeit von Musterklagen gegen Zweckverbände gefunden, deshalb habe ich gedacht, frage ich mal beim Initiator VDGN an ob die einen Fehler gemacht haben ?

Antwort: Inhaltlich hier nur soviel: Musterverfahren sind nicht rechtswidrig, sondern im Rahmen von Prozeßgemeinschaften auch schon häufiger in Brandenburg geführt worden. Der Chef des Zweckverbandes muß, um diese zuzulassen, weder den Innenminister oder den Papst oder die Kommunalaufsicht, sondern höchstens seine Verbandsversammlung fragen. Alles andere ist reine Desinformation.



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