Lärmgeschädigt und höhere Heizkosten! Die Wahrheit über das Schallschutzprogramm des BBI


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Lärmgeschädigt und höhere Heizkosten! Die Wahrheit über das Schallschutzprogramm des BBI

am Beispiel des Schalldämmlüfters.

Warum ist das so?

Im Rahmen des Schallschutzprogramms baut der BBI nicht mehr zeitgemäße Schalldämmlüfter in Räume ein.

Aufgaben des Lüftens sind:

• Sicherstellen einer ausreichenden Innenluftqualität für Menschen

• Abfuhr überschüssiger Wärme im Sommer sowie

• Reduzierung der Feuchtigkeit in der Raumluft zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden.

An diesen Vorgaben orientiert sich die DIN 1946-6 (Lüften von Wohnungen) und verweist unter anderem auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009/2012 usw. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet alle Haus- und Wohnungseigentümer dazu, dass sich bei Umbauten die Energiebilanz des Objektes verbessert.

Dies ist beim Einbau dezentraler Zuluftanlagen nicht der Fall. Trotzdem nötigt der BBI dem Lärmgeschädigten den Einbau von reinen Zuluftanlagen auf. Nach der DIN 1946-6 ist ordnungsgemäßes Lüften nur möglich mit einer Zuluft-/ Abluftführung mit Wärmetauscher. Der Grund hierfür ist, dass bei reinen Zuluftanlagen bis zu 90% der Heizenergie über unkontrollierte Abluftführung verloren gehen kann. Dies ist nicht Ziel der Energieeinsparverordnung. Weiter ist es nicht möglich bei modernen gut isolierten Räumen, die Raumfeuchte zu steuern (Schimmelbildung).

Bitte wenden:

Der Bürger im Bereich der Flugrouten ist vierfach gegenüber den nicht betroffenen Bürgern benachteiligt. Die Bürger im Bereich der Flugrouten haben:

1. eine dauerhafte Lärmbelastung,

2. dauerhaft höhere Heizkosten (siehe Text zuvor),

3. dauerhaft die Kosten für die elektrische Energie des Schalldämmlüfters sowie

4. einmalige Kosten und Leistungen zu erbringen ohne finanziellen Ausgleich, wie z.B. Gebäudezeichnungen zu Verfügung stellen, Abstimmungen mit Ingenieurbüros, Reinigungsarbeiten durchführen usw.

Warum dies alles ohne Bezahlung?

Warum muss der zukünftig lärmgeschädigte Bürger nach Abschluss der Lärmschutzmaßnahmen einen Vertrag unterschreiben, in dem er auf zukünftige Forderungen bezüglich Lärmschutzmaßnahmen verzichtet.

Dies bedeutet, dass der Lärmgeschädigte zu seinen Lasten

• neuere innovative Schalldämmlüftersysteme nachträglich selbst einbauen lassen muss (siehe Text zuvor).

• einen defekten Schalldämmlüfter selbst erneuern muss.

• die laufenden Energiekosten für den Betrieb der Schalldämmlüfter

selbst tragen muss.

So sieht kein gerechter Interessensausgleich

zwischen lärmgeschädigten Bürgern und dem BBI aus.

Wir fordern:

- ein zeitgemäßes Schallschutzprogramm,

- die Übernahme aller Kosten durch den BBI

sowie

- einen gerechten Interessensausgleich zwischen

Bürgern und dem BBI.

Detlev Detering / Norbert Deuker Treppendorfer Weg 25a • 12527 Berlin


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