Zu Mehdorn will Tegel offenhalten - BER verstößt gegen EU-Recht - Nachtruhe in Schönefeld ab November

Dieser Text wurde automatisch mit einem Programm erstellt und kann ggf. fehlerhaft sein, beachten Sie die Originale, die als Bilddatei zu Verfügung stehen !

EICHWALDER BÜREGRINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT in der BÜRGER-INITIATIVE NOTWEHR ANLIEGER BER Ost-West-Aktions-Gemeinschaft, c./o. Stubenrauchstr.71, 15732 Eichwalde in enger Zusammenarbeit mit der SCHULZENDORFER INTERESSENGEMEINSCHAFT GEGEN FLUGLÄRM

Zum Tegel-Vorschlag von BER-Chef Mehdorn - "Patzer" oder wohlbegründet? - zu "Paukenschlag: Mehdorn will Tegel offenhalten ..."
und "Erster Patzer nach nur sieben Stunden im Amt ...", MAZ 12.März 2013 S.2 und 6 -


Der erste Parlamentsauftritt des neuen BER-Chefs Hartmut Mehdorn verdient wegen zweier Äußerungen, die Abgeordnete und Landesregierung irritierten, große Anerkennung.

Diese lauteten: "Die ganze Welt sagt: Es geht gar nicht ..." und "Muß man Tegel wirklich schließen, ...?".

Die Kommentierung im Parlament "Wir sehen Herrn Mehdorn nach, daß er das übersehen hat" ist wegen der Begründung dazu, "Der Planfeststellungsbeschluß ist so gut wie in Eisen gegossen", denn Tegel müsse spätestens ein halbes Jahr nach der Inbetriebnahme des neuen Baues schließen, sehr hinterfragungsbedürftig.

Dies deshalb, weil die Staatskanzlei m. E. am 12.März 2013 ein Schreiben aus Eichwalde und Schulzendorf erhielt, welchem eine Schulzendorfer Rechtsanalyse zur Beachtung übergeordneten Rechts beim BER-Projekt beigelegt wurde, erarbeitet in der SCHULZENDORFER INTERESSENGEMEINSCHAFT GEGEN FLUGLÄRM.

Wegen Verletzung der Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation in Form des ICAO Doc.9184 bezüglich der Ausrichtung der Start- und Landebahnen, rechtsverbindlich gemäß den EU-Verordnungen 1592/2002 und 216/2008, trifft nämlich zu, was "die ganze Welt sagt: Es geht gar nicht", weil es sich beim BER-Projekt um eines der Kategorie "neue oder wesentlich erweiterte Flughäfen" handelt.

Dies resultiert nun einmal aus den EU-Vorschriften! Sofern für den alten Flughafen Schönefeld mit Bezug auf die BER-Nordbahn wegen ihrer Verlängerung um viel hundert Meter gilt, daß dieser den "wesentlich erweiterten Flughäfen" zuzurechnen ist, wären zukünftig nicht einmal mehr auf dieser Starts und Landungen zulässig, während die Südbahn eindeutig erst gar nicht in Betrieb genommen werden darf!
Sofern man deshalb nicht rechtskonform gemäß übergeordnetem EU-Recht Planfeststellungsbeschluß und Landesentwicklungspläne "kippt", könnte Berlin eines Tages völlig ohne Flughafen dastehen!
Und Gerichtsentscheidungen entgegen Volksbegehren werden dadurch hinfällig, daß dem Gericht die Berücksichtigung von EU-Recht gemäß ICAO Doc.9184, Airport Planning Manual, nicht möglich war, weil es das Bundesverkehrsministerium rechtswidrig versäumte, eine Übersetzung ins Deutsche zu veranlassen - Gerichtssprache ist nun mal Deutsch!
Deshalb muß Tegel offenbleiben, bis ein BER-Neubau an geeigneterem Standort genehmigt und in Betrieb ist! Der Einführungsauftritt von Herrn Mehdorn macht klar: Der neue BER-Chef ist ernst zu nehmen, er weiß, was er will, hat eine sachlich begründete Einschätzung und traut sich auch, diese zu artikulieren.
Und plaudert mal vorab aus der Schule, was geplant ist, wie zur geplanten BER-Vogelsänger-Regelung zum Nachflugverbot von 24 bis 5 Uhr mit Ausnahmeregelungen (KaWeKurier 13.März 2013 S.3) mit seinem "Tote Maus-Hinweis" zum Volksentscheid sofern er seinen Ausspruch "Es muß weitergehen, aber ich weiß noch nicht wie" umformuliert in "Es muß weitergehen mit dem BER, nur nicht am alten Standort!" verdient er Unterstützung.

Dr.G.Briese,

EICHWALDER BI FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHT-FLUGVERBOT

Schönefeld ist nicht Leda, mein lieber Schwahn !

- zu "Das schadet dem Rechtsstaat", MAZ 11.3.2013 S.12 und "Ab November Nachtruhe im Schönefeld - aber nur für sechs Stunden", MAZ 19.3.2013 S.11 -

Das Interview des Schönhagener Flugplatz-Chefs Schwahn zum BER Schönefeld läßt aufhorchen!

Nicht, daß ihm sein Flugplatz-Boom wegen Schönefeld mißgönnt sei! Aber er macht im Interview gleich mehrere Fehler:
Er sieht die Fehler beim BER-Planungsverfahren nur darin, daß die Bürger "unzureichend eingebunden" und v i e l l e i c h t nicht immer genug aufgeklärt" wurden.
Er hinterfragt das aber in keiner Weise, sondern sieht den Hauptfehler bei den Bürgern, welche ein Vorhaben, das "alle Genehmigungsinstanzen durchlaufen habe", hinterher "wieder politisch in Frage" stellen!
Einige Gegenargumente zu dieser Auffassung sind bereits der MAZ vom 19.März zu entnehmen. Die Kritik von Zeuthens Bürgermeisterin, "durch Bezug auf Tagesmittelwerte bleibt Zeuthen außen vor" ist nur allzu berechtigt!
Und dies gleich sechsfach:

1. Im Planfeststellungsbeschluß (PFB) wurde eine nicht praxistaugliche Art des Mittelwertes zugrundegelegt, der z.B. die rush-hour-Belastung in keiner Weise abbildet.

2. Im PFB wurden noch Lärmschutzzonen nach dem ICAO-widrigen Parallelflugmodell zugrundegelegt und

3. noch nicht einmal hierfür die Bundesverwaltungsgerichtsauflage vom September 2011 erfüllt, die breitere Schallschutzzonen ergibt, wie Berechnungen von Faulenbach da Costa und meinerseits vom Januar bis August 2011 ergaben;

4. die bundesverwaltungsgerichtliche Auflage vom September 2011 wurde weder umgesetzt, noch besteht die geringste Aussicht auf diese Umsetzung, da die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH diesbezüglich für alte wie neue Flugrouten "kapitulierte"!

5. Es besteht für den BER bis heute keine anerkannte Schallschutzkonzeption noch viel weniger Karten zu Schallschutzzonen nach Dauerlärmpegeln oder Spitzenlärmpegeln, und

6. die Umsetzung der Ergebnisse des 115. Deutschen Ärztetages im Mai 2012 zur Lärmstreßwirkung wurde nicht regierungsseitig, sondern von Bürgerinitiativen begonnen und der Staatskanzlei im September 2012 hierzu ein Berechnungsvorschlag übergeben, der bis heute ohne definitive Antwort blieb.

Das Bundesverwaltungsgericht wurde vor seiner Entscheidung zur Nachtruhe schamlos getäuscht und seine Entscheidung nicht umgesetzt! Selbst nur unzureichenden Schallschutz bekam nur ein winziger Bruchteil der Betroffenen, alle andren noch gar keinen.
Die Entscheidung des Landtages und der Landesregierung für den Volksentscheid mit Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr umfaßt nur einen Bruchteil dessen, was fachlich und rechtlich erforderlich wäre.
Trotzdem soll er gemäß MAZ vom 19.März von der Brandenburgischen Luftfahrtbehörde mißachtet werden!

Das ist das, was dem Rechtsstaat schadet, mein lieber Schwahn! Bürger- und Menschenrechte haben Vorrang - zumindest auf dem Papier, auf welchem dies gesetzlich geregelt ist.

Dr.G.Briese, Eichwalde

Zur Startseite