Ein paar Gedanken zur Verbandssitzung am 15. März 2011


Geladen hatte der MAWV seine Gesellschafter um über die Zulassung von Musterklagen zu beraten. Es wurde immer wieder versichert, daß man alles für die Bürger tun wolle, leider hatte schon der Beginn der Versammlung ein ganz anderes Gesicht.
Die erste Mitteilung war, daß man mit verkürzter Ladungsfrist gearbeitet hatte, gleich mit dem Nachsatz laut Satzung ist das möglich. Ich selbst habe auch nur durch Zufall von dieser Sitzung erfahren und hatte terminlich die Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden die Teilnahme zu organisieren. Nachdem festgestellt wurde, daß man beschlußfähig ist wurde dann auch gleich beschlossen, daß die Bürgerfragestunde auf 1/2 Stunde begrenzt wird. Wie zu erwarten gab es dafür eine Mehrheit

Dann wurde vorgetragen, daß man alles getan hat um diese Bescheide nicht zu verschicken, man hatte in Potsdam bei SPD und Linke vorgesprochen und nur Desinteresse geerntet und die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde geprüft alles ohne Ergebnis. In Eichwalde und Schulzendorf sind die Bescheide zu erst verschickt worden und man hat schon jetzt eine Widerspruchsquote von 56%. Versendet wurden über 5300 Bescheide. Dann wurde mitgeteilt, daß die Geschichte aus der MAZ wo von einer günstigeren Veranlagung des Flughafens gesprochen wurde so nicht stimmt, weil der Flughafen noch gar keinen Bescheid hat, da man noch nicht einmal genau weiß wie die Flächen dort zuzuordnen sind. Die vom VDGN übergebene Vereinbarung wurde erwähnt, gleich mit dem Kommentar das man diese so nicht umsetzten kann.

Dann wird noch einmal auf die Verkürzung der Bürgerfragestunde hingewiesen. Frau Peter kann die erste Frage stellen, nach kurzer Einleitung, fordert Sie vom MAWV, daß er der Musterklage zustimmen soll, wenn er davon ausgeht, daß hier alles richtig und rechtlich einwandfrei sei. Der Anwalt des MAWV lehnte ab, weil er Musterklagen hier für unzulässig hält. Das Abgabenrecht lässt es nicht zu und die Widerspruchsbescheide mit einer Musterklage überprüfen zu lassen sei auch nicht zulässig.
Es wird der Vorschlag unterbreitet, daß die Betroffenen, die einen Widerspruchsbescheid bekommen darin gleichzeitig die Mitteilung erhalten, daß das Verfahren zunächst nicht weitergeführt wird. Das würde dann bedeuten, daß der Bescheid offen bleibt. Man würde dann eine Einzelklage herausnehmen und sehen, wie diese vor Gericht entschieden wird und dann würde man sich an diese halten. Bei negativem Ausgang für die Betroffenen steht dann jedem die Einzelklage offen. Problem bleibt, daß trotzdem erst einmal gezahlt werden muß, die Ungerechtigkeit hierbei ist, wenn der Bürger in Raten zahlt hat er einen Zins zu leisten von 6% , sollte sich der Bescheid als unwirksam erweisen, bekommt er sein Geld jedoch nur unverzinst zurück, das ist Bundesrecht ( sollte auch dringend überarbeitet werden ).

Als juristischer Laie kann ich nicht beurteilen inwieweit dieses Verfahren jetzt zulässig und sauber anwendbar ist. Auch ist ungeklärt warum der MAWV dann Widerspruchsbescheide schickt, die nicht offen gelassen sind, sondern die 4 Wöchige Klagefrist beinhalten.

Von Herrn Reckmann wird die Frage gestellt ob es schon bezahlte Bescheide gibt die Landeseigentum betreffen. Die Antwort ist für diese Bescheide ist die Zahlungsfrist noch offen, daß bezahlt wird wird aber vermutet.

Von Oliver Hein wird gefragt warum die im Internet zugängliche Richtlinie des Ministeriums nicht genutzt wird und eine beitragsfinanzierte Variante zu wählen. Die Antwort hierzu ist, das die Kommunalaufsicht das nicht genehmigen würde.

Hier ist zu sagen ob das so ist weiß niemand, weil es nicht probiert wurde. Warum die Kommunalaufsicht einer Empfehlung aus dem Ministerium widersprechen sollte weiß ich nicht.

Die zweite Frage bedarf einer kurzen Einleitung. Es wurde festgestellt, daß der MAWV öffentlich gemacht hat die Gelder nicht zu benötigen, außerdem gab es eine Bekanntmachung in der Presse daß man evtl. daran denkt die Wasserpreise zu senken. Die Frage ob es nicht problematisch sei unter diesen Umständen Beiträge zu erheben und ob es nicht auch problematisch ist für Bescheidsempfänger und nicht zahlende Kunden gleichermaßen die Wasserpreise zu senken wurde nur als interessante Frage bewertet ohne darauf detailliert einzugehen.

Herr Kalkhoff aus Eichwalde greift eine weitere Gestaltungsmöglichkeit auf, nämlich die Beträge einfach zinsfrei auf die nächsten 5 Jahre zu verteilen. Auch hier lautet die Antwort, daß die Kommunalaufsicht dagegen wäre. Es wird darauf verwiesen daß es an anderer Stelle Probleme mit "wiederkehrenden Beiträgen" gab.

Ob die Situation aus einem anderen Bundesland für uns wirklich anwendbar ist weiß ich nicht.

Herr Helbig aus Eichwalde fragt an warum seitens des MAWV nicht an die Gemeindevertreter herangetreten wurde um eine sinnvolle Lösung zu finden. Das Versäumnis wird eingeräumt und eine weitere Versammlung mit den Gemeindevertretern vorgeschlagen.

Die nächste Frage wird mit der Begründung die Redezeit für die Bürger ist vorbei abgelehnt, auch die Bitte auf Grund der Brisanz des Themas noch 15 Minuten dazuzunehmen wird ignoriert.

Jetzt soll über das Verhalten zum Thema Musterklagen abgestimmt werden.

Am liebsten wäre wohl allen Beteiligten gewesen einfach festzustellen, daß Musterklagen abzulehnen sind ... Doch der erste Bürgermeister teilte mit bevor die Frage so richtig ausgesprochen war, daß er sich enthalten muss weil er von seinen Gemeindevertretern den Auftrag hat sich im Sinne der Bürger für Musterklagen einzusetzen, kurz danach wird bekannt, daß der Mittenwalder Bürgermeister und der Wildauer Bürgermeister auch beauftragt sind sich für die Bürger einzusetzen. In Zeuthen Eichwalde und Schulzendorf ist die Lage die gleiche. Der Anwalt des MAWV meint noch, daß die Annahme einer Musterklage vom VDGN das Problem hätte daß das Ergebnis nur für VDGN Mitglieder gelten würde. Ein Vertreter des VDGN sagt das stimmt so nicht, jede weitere Erläuterung wird sofort mit dem Hinweis es ist keine Redezeit mehr abgewürgt.

Herr Launicke aus Eichwalde teilt noch mit, daß er diesen Beschluß der Gemeindevertreter beanstanden wollte, jedoch keinen Grund gefunden hat. Ein weiterer Vertreter teilt mit, daß er zwar mit ja stimmen könnte sich aber auch enthalten will.

An dieser Stelle haben sich die Abstimmungsberechtigten obwohl ihr Auftrag anders lautet von der Annahme einer Musterklage gedanklich verabschiedet. Der Auftrag den Sie hatten war eigentlich für die Zulassung einer Musterklage mit "JA" zu stimmen bzw. sich dafür einzusetzen. Aber man hat sich auf allgemeine Enthaltung geeinigt, weil man sich nicht in der Lage sieht was zu unternehmen. Richtig wäre hier gewesen genau das abzustimmen und dann ein Problem mit der vorgesetzten Behörde zu haben, die dann sagen kann wie diese Situation zu lösen ist und nicht durch Enthaltung einen möglichen Konflikt auszuweichen ! Das wäre auch ein Signal an die Politik gewesen !

Es wird jetzt diskutiert, daß ein einzelner Widerspruch der zur Klage geführt wird dann sozusagen als "Beispielklage" angesehen wird. Dazu müßte man ein Gerichtsverfahren auswählen, daß dann Geltung für alle haben sollte. Bürgermeister Mücke aus Schulzendorf sieht hier da Problem, welches Verfahren denn da genommen werden sollte, weil möglicherweise ein Klagegegenstand erfaßt ist, der aber für die Mehrheit nicht relevant ist, es müsste also ein Verfahren sein in dem alle Widerspruchspunkte enthalten sind.

Als abgestimmt wird ob der MAWV über die Zulassung von Musterklagen abstimmen soll findet sich eine Mehrheit dagegen.

Danach wird abgestimmt ob man den Vorschlag des MAWV Anwaltes annehmen sollte dieser Vorschlag wird angenommen bei einer Enthaltung.

Ob jetzt hier was sinnvolles für die Bürger getan wurde kann ich fachlich nicht beurteilen, jedoch die Aussage wir tun alles für die Betroffenen passte mit dem Verhalten der anwesenden Verantwortlichen überhaupt nicht zusammen. Gleich zu Anfang die Bürgerfragestunde zu kürzen spricht eine eigene Sprache. Sich aus der Verantwortung durch Enthaltung rauszuwinden sagt auch etwas aus. Und das man bei einer Widerspruchsquote von 56% ( schon jetzt wo noch nicht alle Widerspruchsfristen abgelaufen sind ) eine verkürzte Ladungsfrist nutzt ist auch zu verstehen, denn sonst wären hier nicht nur ein paar Informierte erschienen. Bei entsprechender öffentlicher Ankündigung wäre hier wohl auch eine protestierende Menge von 700 bis 800 Leuten wie in Schulzendorf erschienen und so eine Öffentlichkeit kann man sich nicht leisten wenn man sich in Potsdam andienen will.

Abgesehen davon, daß ich nicht weiß ob dieses Verfahren möglich ist und wer dann wie den "Beispielprozess" auswählen wird sehe ich ein weiteres Problem. Das ist der Vorschlag des Anwaltes, der den Spruch des OVG Cottbus als Maßstab nehmen will. Hier sehe ich die Gefahr das das OVG einer Konfrontation ausweicht und sagt was die Politiker in Potsdam zum Gesetz erklärt haben wenden wir hier an. An dieser Stelle ist dann noch gar nicht geklärt daß hier gegen höherrangiges Bundesrecht verstoßen wird. Wahrscheinlich gewinnen die Betroffenen im besten Falle Zeit um für einen Prozess zu sparen.

Viele Fragen die im Hintergrund diskutiert wurden kamen gar nicht zur Anhörung. Wie z.B. ob alle Satzungen des MAWV bisher nicht rechtskräftig waren und ob die Verjährung bei einer vorhandenen und nicht angegriffenen Satzung eingesetzt hätte. Weil vor der aktuellen Satzung gab es andere Satzungen.

Warum nimmt man nicht wie in Thüringen die Möglichkeit wahr für Wasseranschlüsse keinen Beitrag zu erheben weder von Neuanschließern noch von Altanschließern ?

Wie kann man Bescheide verschicken wenn man noch nicht weiß welche Summe vom Flughafen zu erwarten ist, wie konnte man da für die Bescheide kalkulieren ? Bekommt Schönefeld keine Bescheide weil der Flughafen verschont werden muß oder weil noch Bürgermeisterwahlen sind ?

Alle Fragen aus dem Hintergrund konnte ich leider nicht notieren, da wäre bestimmt noch jede Menge interessantes dabei.

Eine Sache hat das ganze doch klar gemacht wie es die Bürger sehen ! 56% Widerspruch schon jetzt und es hat in fast allem Gemeinden einen Beschluss gegeben die Bürger vor diesen Bescheiden zu schützen, was die gewählten Vertreter aber nicht ausführen wollten.

Wenn hier jetzt nicht vernünftig gehandelt wird und man versucht sich durch Paragraphenreiterei an diese Bescheide zu klammern verlieren die Menschen den Glauben an die Demokratie und Rechtsstaat endgültig.

Hier sollte der Kreistag mal klare Wort finden und eine Resolution nach Potsdam senden, damit dort endlich wieder Politik für die Menschen in Brandenburg gemacht wird. Wir sind nämlich kein Einzelfall ! Wenn Sie im Internet suchen werden Sie auch Bürgerproteste in Lübben Cottbus Sonnenwalde ... finden.

Was uns einzigartig macht ist die Geschwindigkeit mit der hier vorgegangen wird und das Aushängeschild der Bürgerfreundlichkeit auf der einen Seite und dann doch immer der Eindruck das der Bürger nur lästig ist.

Wir werden sehen ob in Eichwalde die ersten Verlierer sein werden oder ob die Widerspruchsbescheide die versendet wurden korrigiert werden und wie die nächsten versendeten Bescheide aussehen.

Positiv fiel hier nur auf, daß man eine zweite Versammlung einberufen wollte, dann auch mit Vertretern der Politik die Stellung nehmen sollen. Kann aber auch sein, daß es nur darum geht daß der MAVW die Fragen lieber nicht selbst beantworten will wir werden sehen. Es muß jedenfalls schnell gehandelt werden sonst bleibt vielen nur die Einzelklage gegen einen Gegner der seinen Anwalt auch noch mit dem Geld das vom Betroffenen kassiert wurde finanzieren kann.

Vielen Dank nach Potsdam für ein so "geniales" Gesetz !



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