Erklärung des VDGN zu Musterklagen gegen den MAWV vom 19.April 2011


Für ein Musterverfahren, das diesen Namen verdient

Altanschließerbeiträge des MAWV überprüfen! Der VDGN ruft zur solidarischen Finanzierung einer wirkungsvollen Klage vor dem Verwaltungsgericht auf

Von Peter Ohm, Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN)

Musterverfahren? Prozeßgemeinschaft? Was ist damit gemeint? Und was haben das eine mit dem anderen und beide zusammen mit den Beiträgen für Altanschließer zu tun, die der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) jetzt verlangt?

Aus Sicht des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der sich seit mehr als 15 Jahren mit Beitragsforderungen an Grundstückseigentümer befaßt, hier einige erklärende Bemerkungen:

Wer einen Beitragsbescheid erhält, kann diesen auf verwaltungsrechtlichem Weg überprüfen lassen – mit einem Widerspruch und schließlich einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Das ist der Vorzug des Rechtsstaates: Entscheidungen des Staates oder öffentlich-rechtlicher Einrichtungen können vom Bürger einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden.

Doch dieser Vorzug steht für viele Menschen nur auf dem Papier. Zu hoch ist das Kostenrisiko eines Prozesses. Bei einem geforderten Beitrag von 3000 Euro zum Beispiel beträgt es 1440 Euro für den Fall, der Kläger verliert den Prozeß zu 100 Prozent. Das können sich viele nicht leisten. Sie bezahlen die geforderten Summen und verzichten auf eine Überprüfung der Beitragsbescheide. So werden auch fehlerhafte Bescheide wirksam. Bei den Betroffenen machen sich das begründete Gefühl der Ohnmacht breit und wachsende Zweifel am Rechtsstaat.

Die einzige bekannte Möglichkeit, hier Abhilfe zu schaffen, ist es, die grundsätzlichen Fragen der Beitragserhebung im Zuge von Musterverfahren zu klären. Ein bewährtes Modell dafür besteht in der Bildung einer Prozeßgemeinschaft, in der alle Beteiligten zusammen ein Musterverfahren finanzieren, dessen Ergebnis dann für alle gilt. Für jeden einzelnen kostet das nur einen Bruchteil dessen, was bei einer Einzelklage im Zweifelsfalle zu berappen wäre. Es kommt aber genügend Geld zusammen, um eine wirklich tiefgründige Prüfung der Grundlagen für die Beitragserhebung zu finanzieren. Dabei geht es nämlich nicht nur um die Satzung sondern auch um die Globalkalkulation des Zweckverbandes. Außerdem wird – im Zuge der prozessualen Akteneinsicht - anhand der vorhandenen Unterlagen überprüft, ob wirklich alle einzubeziehenden Grundstücksflächen korrekt in die Beitragsberechnung einbezogen worden sind. Im Falle des MAWV könnte hier zu Beispiel spannend sein, ob alle Flächen des Flughafens Schönefeld bei den Altanschließerbeiträgen berücksichtigt wurden.

Der VDGN hat Musterverfahren, hinter denen Prozeßgemeinschaften stehen, schon an zahlreichen Orten organisiert und betreut - sowohl zu Anschlußbeiträgen als auch zu Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen, sowohl im Stadtstaat Berlin als auch in Flächenländern wie Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern, wo Musterverfahren in gleichgelagerten Fällen sogar durch das Kommunalabgabengesetz vorgeschrieben sind. Auch in Brandenburg haben VDGN-Prozeßgemeinschaften erfolgreich Musterverfahren betrieben. Aussagen, solche Musterprozesse seien in Brandenburg nicht statthaft, stellen nichts weiter als groben Unfug dar, der aber offensichtlich zielgerichtet in Umlauf gebracht wird.

Richtig ist: Das Modell der Prozeßgemeinschaft funktioniert nur, wenn beide Seiten eine Vereinbarung darüber schließen. Darin verabreden sie, daß der Ausgang des Musterverfahrens von beiden Seiten in allen Fällen akzeptiert wird. Dafür haben auch Kommunen und Zweckverbände ihre guten Gründe. Musterverfahren mit Prozeßgemeinschaften senken die Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen und der Kosten dafür. Und sie geben vielen Menschen Sicherheit, nicht über den Tisch gezogen worden zu sein, weil die Beitragsbescheide immerhin gerichtlich überprüft worden sind. Man könnte auch sagen: Wo nichts zu verbergen ist, dürfte niemand ein Problem mit Prozeßgemeinschaften und Musterverfahren haben.

Der MAWV aber verweigert aber eine Vereinbarung über eine Prozeßgemeinschaft, an der nach jetzigem Stand über 600 Betroffene teilnehmen wollen. Wir vermuten, dies geschieht auf Druck des Potsdamer Innenministeriums, das eine tiefgründige Beschäftigung mit der katastrophalen Wasser- und Abwasserpolitik verhindern möchte, die Brandenburgs „führende Partei“ in den letzten zwei Jahrzehnten betrieben hat. Der MAWV hat statt dessen beschlossen, alle Widerspruchsverfahren ruhen zu lassen, bis vor Gericht über bestimmte „Musterklagen“ entschieden worden ist.

Ist damit nicht alles in Butter, denn immerhin werden ja die Beitragsbescheide nun auch gerichtlich überprüft. Nein, das ist es nicht. Denn erst einmal steht die Frage: Wer sind die Kläger? Sucht sich der MAWV etwa die „Musterverfahren“ selber aus? Und zweitens muß bedacht sein: Welche Probleme werden vor Gericht vorgetragen? Werden verfassungserchtliche Fragen der Beitragserhebung aufgeworfen, so wie es der VDGN tun wird? Werden die Globalkalkulation und die Flächenermittlung nach allen Regeln der Kunst auseinandergenommen? Nein, das werden sie sicher nicht. Denn wie soll das ein Rechtsanwalt leisten, der für solch ein Einzelverfahren eines Klägers maximal um die 500 Euro in Rechnung stellen kann? Dafür kann er, wenn es hoch kommt, zwei oder drei Tage tätig werden. Mehr ist nicht drin, während bei Musterverfahren, die der VDGN betreute, schon ganze Teams über zwei Wochen daran saßen, meterweise Aktenordner zu durchforsten.

Der VDGN möchte aber die Betroffenen im Verbandsbereich des MAWV nicht im Regen stehen lassen. Deshalb wollen wir jetzt auch ohne Vereinbarung mit dem MAWV ein Musterverfahren, das diesen Namen verdient, auf den Weg bringen. Dabei setzen wir nicht nur auf die Solidarität der Grundstückseigentümer, sondern auch auf das Interesse, zu einem befriedigenden Ergebnis zu gelangen. Wir rufen deshalb die Betroffenen auf, gemeinsam eine Musterklage zu finanzieren, mit der wir eine tiefgründige Überprüfung von Satzung, Kalkulation und Flächenermittlung des Zweckverbandes finanzieren können. Der VDGN fordert, das Ergebnis dieses Verfahrens dann für alle Grundstückseigentümer anzuwenden, die Widerspruch eingelegt haben – so wie es der von der Verbandsversammlung des MAWV beschlossenen Verfahrensweise entspricht.

Wir rufen deshalb alle Betroffenen zu einer Spende von 50 Euro auf, um dieses wirkliche Musterverfahren in Gang setzen zu können. Strengste Sparsamkeit beim Einsatz der Mittel und eine genaue Abrechnung am Ende des Verfahrens ist für den VDGN eine Selbstverständlichkeit. Wunder verspricht der VDGN bei alledem niemandem. Aber die Chancen für einen Erfolg stehen nicht schlecht. Und noch immer gilt das Motto: Einigkeit macht stark!

Kontakt: Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN), Irmastraße 16, 12683 Berlin, Telefon 030/514 888 0, e-mail: info@vdgn.de, Internet: www.vdgn.de.





Zur Startseite